Ferienbetreuung in der Grundschule Prittriching; Festlegung des weiteren Vorgehens und Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Gemeinderatssitzung, 20.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 20.11.2014 ö Beschließend 6

Beschluss 1

Der Beschluss vom 06.06.2013 wird wie folgt neu gefasst:
a)        Um eine Kontinuität und somit Verlässlichkeit gegenüber den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu erreichen, wird eine Ferienbetreuung dem Grunde nach auch im aktuellen und auch kommenden Schuljahr angestrebt.
b)        Die Ferienbetreuung wird nur in der Zeit angeboten, in der auch der Kindergarten geöffnet hat. Die Gemeinde behält sich vor, über diese Zeiten hinaus die Ferienbetreuung nicht durchzuführen, wenn keine ausreichende Nachfrage besteht.
c)        Der Personaleinsatz ist aus Kostengründen so gering wie möglich zu halten.
d)        Die Verwaltung wird ermächtigt, bei sehr wenigen Kindern (1 – 3 Kinder) entweder die Betreuung abzulehnen oder wenn es altersmäßig vertretbar ist, die Betreuung im Kindergarten vorzunehmen.
e)        Einer Folgebetreuung im Kindergarten nach Beendigung der Betreuungszeit in der Schule wird zugestimmt, wenn dies im Einzelfall altersmäßig oder aus sonstigem, wichtigem Grund (z.B. Geschwisterkind) vertretbar ist.
f)        Die Gebühren für in der Gemeinde Prittriching wohnhafte Kinder werden von 10 €/Tag auf 7,50 €/Tag reduziert. Es ist wie bisher nur eine wochenweise Buchung möglich.
g)        Auswärtige Kinder können hinzugenommen werden, wenn dies organisatorisch und kostenmäßig sinnvoll umgesetzt werden kann. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Auswärtige Kinder haben pro Tag 10,00 € zu bezahlen. Es ist nur eine wochenweise Buchung möglich.
h)        Diese neue Regelung gilt ab dem 01.01.2015. Die Verwaltung wird wegen der Kostenreduzierung beauftragt, unverzüglich eine weitere Bedarfsabfrage vorzunehmen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen.
i)        Sofern die Nachfrage trotz Reduzierung der Gebühren weiterhin sehr niedrig und der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist, behält sich der Gemeinderat vor, die Ferienbetreuung zumindest bis auf Weiteres einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Benutzungssatzung
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Satzung für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuung an der Grundschule Prittriching. Die Neufassung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gebührensatzung
Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittags- und Ferienbetreuung an der Grundschule Prittriching. Die Neufassung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.11.2014 12:47 Uhr