Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2016 wegen Änderung der Grundlagen für die Neukalkulation der Einleitungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 14.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 14.01.2016 ö Beschließend 6

Beschluss

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) rückwirkend zum 01.01.2016 beschlossen. Die Einleitungsgebühr wird von 1,20 €/m³ auf 1,00 €/m³ reduziert. Die Mindestverbrauchsmenge in § 10 BGS-EWS wird von bisher 45 m³/Jahr/Einwohner auf nunmehr 35 m³/Jahr/Einwohner reduziert. Die Grundgebühren werden nicht verändert. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2016 09:22 Uhr