5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord" in Prittriching; Ergänzung zum Änderungsbeschluss vom 08.10.2009


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 15.04.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 05. Gemeinderatssitzung 15.04.2010 ö Beschließend 5

Beschluss 1

§ 6 Nr. 1. b) wird ersatzlos gestrichen (= 40 m-Regelung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ in Prittriching wird der Bebauungsplan auch hinsichtlich des vorstehenden Beschlusses und der nachfolgend aufgeführten textlichen Festsetzungen geändert und komplett neu ausgefertigt. Der ursprüngliche Bebauungsplan samt seiner 4 Änderungen tritt mit Inkrafttreten der 5. Änderung außer Kraft.
Die nachfolgend aufgeführten textlichen Festsetzungen lauten künftig wie folgt bzw. werden gestrichen:
§ 6 Nr. 1. a)
„Im Planbereich des Bebauungsplans sind flachgeneigte Dächer
als Satteldächer mit einer Dachneigung von 15° bis 20°,
als Pultdächer mit einer Dachneigung von 5° bis 20 °,
sowie als Tonnen- und Sheddächer zulässig.
Der First darf die Traufhöhe um max. 4,0 m überschreiten.“
§ 6 Nr. 2. b)
„Als Deckungsmaterial sind Dachpfannen in ziegelrot und rotbraun zulässig. Lichtöffnungen und Wintergärten sind unabhängig von dieser Regelung grundsätzlich zulässig.“
§ 8 Abs. 1
„Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der gemeindlichen Satzung über die Anzahl, Herstellung, Bereithaltung und Ausgestaltung von Kfz-Stellplätzen im Gemeindegebiet Prittriching (Stellplatzsatzung - KfzAbS) in ihrer jeweils gültigen Fassung.“
§ 10 Nr. 6.
Die Festsetzung wird ersatzlos gestrichen.
§ 11
„Innerhalb der festgesetzten Sichtdreiecke ist jede bauliche Anlage mit mehr als 0,80 m Höhe unzulässig. Ausgenommen hiervon sind einzelstehende, hochstämmige, in Sichthöhe unbelaubte Bäume mit einem Astansatz nicht unter 3,0 m.“
§ 13 Abs. 2 Satz 2 und 3
Die Sätze 2 und 3 werden ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:21 Uhr