Erstmalige Herstellung des gekiesten Stichs der Bachstraße (Zufahrt zum Grundstück Bachstr. 3a) wegen Änderung der Rechtslage zum 01.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 31.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 02. Gemeinderatssitzung 31.01.2019 ö Beschließend 5

Beschluss

Der südlich verlaufende Stich der Bachstraße (Fl.Nr. 73/4 Gemarkung Prittriching) zum Grundstück Bachstraße 3a, der eine Länge von ca. 40m und eine Breite von ca. 6m aufweist, wird nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt. Die Maßnahme muss aufgrund der aktuellen Rechtslage bis spätestens 31.03.2021 abgeschlossen sein.
Die beitragspflichtigen Kosten werden entsprechend der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung –EBS- umgelegt (Anteil Anlieger 90%).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2019 12:34 Uhr