Aufstellung des Bebauungsplanes "Bachanger II", Winkl, Aufstellungsbeschluss, Einleitung des Aufstellungsverfahren und des frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 06.05.2021 ö Beschließend 7

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Dachformen für die Gebäudetypen A und B wie vorgeschlagen zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass als Gebäudetyp C wie vorgeschlagen Mehrfamilienhäuser mit Penthausgeschoss zugelassen werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, dass als Gebäudetyp C Mehrfamilienhäuser nur mit Satteldach zugelassen werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, dass unter Nr. 3.2 eine Überschreitung der GRZ nach § 19 Abs. 4 BauNVO mit 100 % festgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, dass bei Nr. 11.1 Grünordnung festgesetzt wird, dass ein Baum je 300 m² angefangener Grundstücksfläche zu pflanzen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt, dass unter Nr. 9.2 festgesetzt wird: Die Gesamtbreite aller Dachaufbauten je Dachseite darf 50 % der jeweiligen Länge des Einzelhauses bzw. der Doppelhaushälfte nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Beschluss 7

Der Gemeinderat beschließt, dass unter Nr. 9.2 festgesetzt wird: Die Gesamtbreite aller Dachaufbauten je Dachseite darf 60 % der jeweiligen Länge des Einzelhauses bzw. der Doppelhaushälfte nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 8

  1. Der Gemeinderat Prittriching beschließt für die Grundstücke Flur Nr. 1901 und 1902 sowie für Teilflächen der Grundstücke Flur Nr. 998 und 1012/3, jeweils Gemarkung Winkl, den Bebauungsplan „Bachanger II“ aufzustellen.
  2. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Bachanger II“ in der Fassung vom 06.05.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit vorläufigem Umweltbericht mit den vorgenannten beschlossenen Änderungen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2021 08:39 Uhr