Datum: 05.05.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:42 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
14 Wünsche und Anträge
5 Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bzw. Trägerschaft für Bauwägen und Hütten als Jugendtreffpunkte in der Gemeinde Prittriching
10 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
11 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
12 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Genehmigung der Rücklagenentnahme
13 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
8 Antrag des Turnvereins Prittriching e.V. auf Bezuschussung des Neubaus einer dritten Sporthalle
3 Einbau einer Bodenplatte (Fundament) für das bestellte Salzsilo (Winterdienst) auf dem Bauhofgelände, Westring 1; Auftragsvergabe
7 Schule Prittriching; Einrichtung einer Ferienbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Mittagsbetreuung
4 Erschließung des Ärztehausanbaus an der Bgm.-Franz Ditsch-Str. 2: Vergabe der Ingenieurleistungen
9 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2011 mit Stellenplan und den weiteren Anlagen sowie über den Finanzplan bis 2014
6 Antrag der Landjugend Burching e.V. auf Durchführung einer Freiluftdisco (Reggae Night) auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching am 08. und 09.07.2011

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1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö 1
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö 2

Beschluss

Gegen das Sitzungsprotokoll vom 07.04.2011 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es wurd e daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö 14
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5. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bzw. Trägerschaft für Bauwägen und Hütten als Jugendtreffpunkte in der Gemeinde Prittriching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 5

Beschluss 1

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Bauwagen Leitenberg“ (Nr. 38, Michael Wurm) auf dem Grundstück Fl.Nr. 738 Gemarkung Prittriching, Leitenberg und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Bauwagen Burching“ (Nr. 39, Manuel Stangl) auf dem Grundstück Fl.Nr. 738 Gemarkung Prittriching, Leitenberg und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Motorradheim“ (Nr. 42, Motorradfreunde Burching) auf dem Grundstück Fl.Nr. 553 Gemarkung Prittriching, Kiesgrubenweg und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Bauwagen Schrebergarten“ (Nr. 43, Florian Schäffler) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1211 Gemarkung Winkl, Leitenäcker und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bzw. der Trägerschaft für die folgenden Treffs wird abgelehnt, weil die für eine Duldung zwingend erforderliche Vereinbarung zur Sicherung des Nutzungs- oder Betretungsrechts durch die Gemeinde nicht vorgelegt wurde:
-        „Bauwagen Bachstraße“ (Nr. 40, Andreas Sedlmair) auf dem Grundstück Fl.Nr. 494/3 Gemarkung Prittriching, Bachstraße 20.
-        „Bauwagen Kirchberg“ (Nr. 41, Andreas Klottwig) auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/51 Gemarkung Prittriching, Kirchbergstraße 16 a.
-        „Bauwagen Mädel- und Burschenverein Winkl“ (Nr. 44, Christian Weber) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1059 Gemarkung Winkl, Schornteile.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 10

Beschluss

Es wird beschlossen, die Jahresrechnung für 2010 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) festzustellen. Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 11

Beschluss

Die im Jahre 2010 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Genehmigung der Rücklagenentnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 12

Beschluss 1

Die im Jahre 2010 vorgenommene Rücklagenentnahme ohne Sonderrücklagen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) in Höhe von 743.528,75 € wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die im Jahre 2010 vorgenommenen Sonderrücklagenentnahmen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen bei der Abwasserbeseitigu ng von 75.060,07 € und bei der Wasserversorgung von 27.682,10 € werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 13

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Prittriching für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag des Turnvereins Prittriching e.V. auf Bezuschussung des Neubaus einer dritten Sporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 8

Beschluss

1.        Aufgrund des Antrages des TVP vom 31.03.2011 und der getroffenen Feststellungen wird auch seitens des Gemeinderates anerkannt, dass der Neubau einer weiteren Sporthalle notwendig ist, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen ausreichend gerecht zu werden.
2.        Die Durchführung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte (BA I = 1.080.000 €, BA II = 783.000 €) wird im Besonderen aus finanziellen Gründen befürwortet.
3.        Auch aufgrund der sehr hohen Eigenmittel und Eigenleistung des TVP (= 51%) und unter Anerkennung und Berücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen sowie der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Finanzsituation der Gemeinde wird die Maßnahme entsprechend den Zuschussrichtlinien zur Förderung der Vereine aus Mitteln der Gemeinde Prittriching nach Buchstabe F Ziffer 2.1.3. mit 20% der zuschussfähigen Kosten (ohne Eigenleistung), maximal jedoch mit 350.000 €, gefördert.
4.        Die für den BA I beantragte Förderung von 200.000 € ist akzeptabel. Eine zusätzliche Förderung von 10% (= 100.000 €) im BA I wird wegen der verspäteten Förderung durch den BLSV gewährt. Die Förderung von 300.000 € wird zu gleichen Teilen auf die Jahre 2012 und 2013 aufgeteilt.
5.        Darüber hinaus wird die Förderung von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:
a)        Die Finanzierung ist lückenlos und glaubhaft nachzuweisen und zu belegen.
b)        Soweit die Gemeinde für Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten als Bürge verpflichtet werden soll, ist deren Finanzierung im Besonderen nachzuweisen bzw. zu belegen.
c)        Es ist nachzuweisen, dass die beabsichtigte Bauweise (Strohbau) den in Deutschland geltenden anerkannten Regeln der Technik entspricht und dass auch der BLSV diese Bauweise akzeptiert.
6.        Neben diesen Bedingungen weist die Gemeinde auf folgendes hin:
a)        Das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 244/3 wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt, weil sonst die angedachte Finanzierung auch bei Einrechnung des vom TVP im Jahre 2003 erworbenen Grundstückes Fl.Nr. 244/2 nicht mehr umgesetzt werden könnte. Die Grundstückskosten von 201.263,68 € sind somit nicht Bestandteil der Baukosten. Im Gegenzug werden dann auch die Grunderwerbskosten des TVP nicht in die Baukosten eingerechnet und somit nicht gefördert. Soweit ggf. der BLSV die Grunderwerbskosten fördert, wäre eine entsprechende Berechnung vorzunehmen. Notwendige Planungen (z.B. Bebauungsplan) jedoch sind Bestandteil der Baukosten und werden mit 20% gefördert.
b)        Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, die Heizung im Kindergarten (Baujahr 1982) zu erneuern (Kosten ca. 35.000 €) und so zu dimensionieren, dass neben dem Kindergarten alle drei Turnhallen des TVP versorgt werden können. Die Mehrkosten von ca. 5.000 € müssen zu 80% vom TVP getragen werden.
c)        Die Gemeinde wird auch weiterhin an dem bestehenden Vertrag vom 04.10.2007 (Nutzung der neuen Turnhalle des TVP durch die Gemeinde als Schulturnhalle, Miete = 7.608,60 €/jährlich, Betriebskostenzuschuss 33% = ca. 4.200 €/jährlich) festhalten. Der TVP verpflichtet sich jedoch, eine Anpassung des bestehenden Vertrages dergestalt zu akzeptieren, dass aufgrund der Neuerungen (Mittags- und Nachmittagsbetreuung in der Schule und im Kindergarten) die Gemeinde die Schulturnhalle auch nachmittags (ca. 16.30 Uhr) benutzen darf. Hierfür dürften keine zusätzlichen Kosten angerechnet werden.
d)        Der Zuschuss für die Betriebskosten auch für die neue Sporthalle bleibt unverändert bei maximal 33%.
e)        Der TVP sichert aufgrund der doch beachtlichen Förderung zu, dass auch andere Vereine (z.B. SVP im Winter) zu akzeptablen Zeiten die Halle grundsätzlich mitbenutzen dürfen.
f)        Der TVP erklärt sich erforderlichenfalls bereit, das von der Gemeinde bereitgestellte Grundstück bzw. die gewährten Fördermittel entsprechend abzusichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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3. Einbau einer Bodenplatte (Fundament) für das bestellte Salzsilo (Winterdienst) auf dem Bauhofgelände, Westring 1; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Auftrag für den Einbau der Bodenplatte (Fundament) für das bestellte Salzsilo (Winterdienst) auf dem Bauhofgelände, Westrin g 1, wird an die Fa. Ditsch Bau GmbH & Co.KG, Hauptstr. 39, 86931 Prittriching, zum Brutto-Angebotspreis von 6.442,15 € erteilt. Das vorhandene Pflaster ist wieder einzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Schule Prittriching; Einrichtung einer Ferienbetreuung für Grundschüler in den Räumen der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 7

Beschluss

-        Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Ferienbetreuung für Schulkinder in den Räumen der Mittagsbetreuung der Grundschule Prittriching ab 01.09.2011 prinzipiell dann zu, wenn der tatsächliche Bedarf eine Betreuung auch unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt und eine Betreuung im Kindergarten nicht möglich ist.
-        Die Betreuung wird in der Schule von 07.30 Uhr – 14.00 Uhr angeboten. Ein Mittagessen wird nicht angeboten.
-        Die Ferienbetreuung hat sich an den Betreuungszeiten des Kindergartens zu orientieren.
-        Die Ferienbetreuung ist kostendeckend zu betreiben.
-        Der Einstellung einer weiteren Beschäftigten (geringfügig beschäftigt) wird grundsätzlich zugestimmt. Die Stelle ist mittels Anschlag an den gemeindlichen Anschlagtafeln auszuschreiben.
-        Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen und die betroffenen Eltern zu informieren. Die Eltern haben danach die gewünschten Zeiten verbindlich zu buchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Erschließung des Ärztehausanbaus an der Bgm.-Franz Ditsch-Str. 2: Vergabe der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Auftrag für die erforderlichen Ingenieurleistungen zur Erschließung des Ärztehausanbaus wird entsprechend dem Angebot vom 28.04.2011 an das Ing.-Büro Nitsche und Pienle GmbH, Buchloer Str. 8, 86899 Landsberg am Lech, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2011 mit Stellenplan und den weiteren Anlagen sowie über den Finanzplan bis 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 9

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, der im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.497.200 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.286.750 € schließt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.        Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan und die sonstigen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Finanzplanung der Gemeinde Prittriching mit folgenden Werten:
a)        Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
2010        3.191.400 €
2011        3.497.200 €
2012        3.361.350 €
2013        3.421.350 €
2014        3.421.250 €
b)        Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
2010        3.622.900 €
2011        4.286.750 €
2012        2.036.850 €
2013        814.700 €
2014        701.300 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag der Landjugend Burching e.V. auf Durchführung einer Freiluftdisco (Reggae Night) auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching am 08. und 09.07.2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 6

Beschluss

a)        Die antragsgemäße Durchführung der Veranstaltung an beiden Tagen bis jeweils 4.00 Uhr wird abgelehnt, weil mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.07.2008, lfd. Nr. 79, festgelegt wurde, dass Veranstaltungen, die einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) bedürfen, nur bis 03.00 Uhr genehmigt werden, weil dies einerseits im Landkreis Landsberg am Lech nahezu in allen Gemeinden so gehandhabt wird und andererseits polizeilich allgemein mehrfach schon nachgewiesen wurde, dass nach dieser Zeit exorbitant hohe Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zu verzeichnen sind.
b)        Die Durchführung der Veranstaltung an beiden Tagen bis jeweils 3.00 Uhr auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching, Lechstraße, nach § 19 Abs. 3 LStVG mit den entsprechenden Bedingungen und Auflagen sowie die Vollsperrung des Stauwehrweges in dem beantragten Umfang wird genehmigt.
c)        Dem Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 GastG auf dem betreffenden Grundstück wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr