Datum: 15.02.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 21:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
12 Wünsche und Anträge
11 Vollzug der Gemeindeordnung -GO-; Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Prittriching für das Jahr 2011 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
10 Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Landsberg am Lech, auf Zuschuss für das Jahr 2012
8 Antrag des Turnverein Prittriching e.V. auf Überlassung des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 244/3 Gemarkung Prittriching (Verdistr. 5) wegen Neubau einer dritten Sporthalle
3 Bauplan Walter Bahr; Errichtung eines Wintergartens auf der bestehenden Terrasse des Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2272/53 Gemarkung Prittriching, Lechfeldstr. 12a
9 Antrag des Turnverein Prittriching e.V. auf Erhöhung der Bürgschaft für den Neubau einer dritten Sporthalle von 500.000 € auf 650.000 €
7 Grundschule Scheuring/Prittriching; Schuletat für das Jahr 2012
4 Ausbau der Ortsdurchfahrt Prittriching (Kr LL 7 - Jahnstraße u. südlicher Teil der Hauptstraße); Nochmalige Ergänzung der Vereinbarung mit dem Landkreis Landsberg am Lech wegen dem Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (DSH-V)
5 Vollzug der StVO; Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen 286) auf der Westseite der Jakobsstraße
6 Vollzug der StVO; Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen 286) auf der Ostseite der Straße "Zur Ziegelbergstraße" im Bereich des Kindergartens

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1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö 1
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö 2

Beschluss

Gegen das Sitzungsprotokoll vom 02.02.2012 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es wurde daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö 12
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11. Vollzug der Gemeindeordnung -GO-; Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Prittriching für das Jahr 2011 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vorstehende Jahresrechnung mit Schuldenstand zur Kenntnis und beschließt die Weitergabe der Jahresrechnung 2011 an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Landsberg am Lech, auf Zuschuss für das Jahr 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Antrages vom 27.01.2012 für das Jahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € je Einwohner (= 1.200 ,00 €) zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Antrag des Turnverein Prittriching e.V. auf Überlassung des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 244/3 Gemarkung Prittriching (Verdistr. 5) wegen Neubau einer dritten Sporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 8

Beschluss

Dem Antrag des Turnverein Prittriching e.V. auf Überlassung des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 244/3 Gemarkung Prittriching (Verdistr. 5) wegen Neubau einer dritten Sporthalle wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
1.        Das Grundstück wird im Wege des Erbbaurechts auf 99 Jahre überlassen.
2.        Ein Erbbauzins wird nicht erhoben.
3.        Im Erbbaurechtsvertrag ist neben den üblichen Festlegungen (Bauverpflichtung, Bauwerke, Verwendung, Besichtigungsrecht, Lasten, Heimfall, Entschädigung bei Heimfall usw.) folgendes ergänzend festzulegen:
a)        Der Turnverein verpflichtet sich auf Dauer des bestehenden Erbbaurechtes der Gemeinde Prittriching zum Zwecke der Ausübung des Schulsportes sowie aufgrund von Neuerungen (Mittags- und Nachmittagsbetreuung in der Schule und im Kindergarten) die ge eigneten Flächen in der benötigten Zeit nach den Bestimmungen des bestehenden Vertrages vom 04.10.2007 zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag vom 04.10.2007 hat mit Ausnahme der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung durch den TVP weiterhin Bestand. Die Vertragsparteien haben jederzeit die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag vom 04.10.2007 bei Bedarf zu ändern.
b)        Der Turnverein verpflichtet sich dem Grunde nach, auch anderen Vereinen die Möglichkeit einzuräumen, die Halle(n) zu akzeptablen Zeiten zu benutzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauplan Walter Bahr; Errichtung eines Wintergartens auf der bestehenden Terrasse des Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2272/53 Gemarkung Prittriching, Lechfeldstr. 12a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Antrag des Turnverein Prittriching e.V. auf Erhöhung der Bürgschaft für den Neubau einer dritten Sporthalle von 500.000 € auf 650.000 €

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 9

Beschluss

1.        Die Gemeinde Prittriching übernimmt gegenüber dem Turnverein Prittriching e.V. aufgrund des Antrages vom 08.02.2012 wegen dem Neubau einer dritten Sporthalle eine Bürgschaft in Höhe von maximal 650.000 €.
2.        Die Übernahme der Bürgschaft erfolgt unter dem Vorbehalt, dass
a)        die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird und
b)        die Finanzierung lückenlos und glaubhaft nachgewiesen und belegt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Grundschule Scheuring/Prittriching; Schuletat für das Jahr 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 7

Beschluss

Der Schuletat für das Jahr 2012, der Ausgaben von insgesamt 27.700 € vorsieht, wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Ausbau der Ortsdurchfahrt Prittriching (Kr LL 7 - Jahnstraße u. südlicher Teil der Hauptstraße); Nochmalige Ergänzung der Vereinbarung mit dem Landkreis Landsberg am Lech wegen dem Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (DSH-V)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 4

Beschluss

Die Gemeinde befürwortet zum Wohle der Anlieger den Einbau einer lärmmindernden Deckschicht in der Ortsdurchfahrt der LL 7.
Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Landsberg am Lech und der Gemeinde Prittriching über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Prittriching im Zuge der Kreisstraße LL 7 vom Str.-km 2,12 bis 3,52 vom 10.10.2011/25.08.2011 wird daher um folgenden Zusatz ergänzt:
1.        Die Gemeinde trägt evtl. nicht zuwendungsfähige Mehrkosten der gewählten Asphaltbauweise der Fahrbahn mit einer lärmmindernden Deckschicht.
2.        Die Gemeinde trägt die Erneuerungskosten für die lärmmindernde Deckschicht für die Dauer von 30 Jahren. Der Landkreis erstattet der Gemeinde die Kosten für 1 nach den Regeln der Straßenbaukunst üblichen Deckschichterneuerung nach 15 Jahren und nach weiteren 15 Jahren, unabhängig davon, wie oft die Erneuerung einer lärmmindernden Deckschicht in dieser Zeit erforderlich wird. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass innerhalb von 15 Jahren mindestens 1 Erneuerung der Deckschicht nach den Regeln der Straßenbaukunst durchgeführt wurde.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vollzug der StVO; Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen 286) auf der Westseite der Jakobsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 5

Beschluss

Auf der Westseite der Jakobsstraße wird ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) angeordnet, um das Ausfahren aus den gegenüberliegenden Parkplätzen gefahrloser zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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6. Vollzug der StVO; Anordnung eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen 286) auf der Ostseite der Straße "Zur Ziegelbergstraße" im Bereich des Kindergartens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 15.02.2012 ö Beschließend 6

Beschluss

Auf der Ostseite der Straße „Zur Ziegelbergstraße“ wird im Bereich des Kindergartens ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) angeordnet, um ein gefahrloseres Befahren der Straße zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr