Datum: 24.05.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:02 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
9 Wünsche und Anträge
5 Antrag von Doris und Alfred Schürmann zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1014/1 Gemarkung Winkl, Scheuringer Straße 4
6 Herstellung eines Wasserleitungsringschlusses zwischen der Jahn- und Verdistraße im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Prittriching (Kr LL 7): Auftragsvergabe
7 Kindergarten Prittriching: Sachstandsbericht zur Errichtung einer Kinderkrippe und Beschluss über weitere Vorgehensweise
8 Antrag der Landjugend Prittriching auf Erstellung eines Stromanschlusskastens auf dem Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching (Parkplatz gegenüber Sportplatzgelände)
3 Neukonzeption der Wertstofferfassung im Landkreis Landsberg am Lech ab 01.01.2014
4 Bauplan Turnverein Prittriching e.V.; Neubau einer Sporthalle auf den Grundstücken Fl.Nr. 244/3 und 244/2 Gemarkung Prittriching, Verdistr. 5 und 7 -Genehmigung des nachgereichten Stellplatznachweises-

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1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö 1
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö 2

Beschluss

Gegen das Sitz ungsprotokoll vom 10.05.2012 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es wurde daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö 9
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5. Antrag von Doris und Alfred Schürmann zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1014/1 Gemarkung Winkl, Scheuringer Straße 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö Beschließend 5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wi rd erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Herstellung eines Wasserleitungsringschlusses zwischen der Jahn- und Verdistraße im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Prittriching (Kr LL 7): Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö Beschließend 6

Beschluss

1.        Die Firma Heisserer, Kissing, wird gemäß dem Angebot vom 24.05.2012 beauftragt, den Wasserleitungsringschluss Jahn- und Verdistraße herzustellen und den undichten Unterflurhydranten im Wendehammer der Verdistraße zu erneuern. Die Brutto-Auftragssumme beträgt 13.459,36 €.
2.        Mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 244/7 Gemarkung Prittriching, Herrn Johann Hammer, ist zur Sicherung der Leitungsrechte (Kanal und Wasser) eine notarielle Beurkundung (Eintragung einer Grunddienstbarkeit) vorzunehmen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die notarielle Beurkundung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Kindergarten Prittriching: Sachstandsbericht zur Errichtung einer Kinderkrippe und Beschluss über weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö Beschließend 7

Beschluss

1.        Aufgrund der Ausführungen des Kindergartenteams wird die Krippengruppe (unter 3 Jahre) ab dem Kindergarten 2012/2013 bzw. nach Fertigstellung der notwendigen Umbauarbeiten im Dachgeschoss untergebracht.
2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, die Eingabe- bzw. Tekturplanung in Auftrag zu geben. Als Obergrenze für die Planungskosten werden 4.800 € zzgl. MwSt. + Nebenkosten festgesetzt.
3.        Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erstellung des Brandschutznachweises in Auftrag zu geben. Als Orientierung werden ca. 3.500 € angegeben.
4.        Die Verwaltung wird ermächtigt, Angebote für eine Außentreppe und für die sonstigen Maßnahmen im Zuge des erforderlichen Umbaus einzuholen und dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Antrag der Landjugend Prittriching auf Erstellung eines Stromanschlusskastens auf dem Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching (Parkplatz gegenüber Sportplatzgelände)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö Beschließend 8

Beschluss

1.        Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines weiteren, zweiten Stro manschlusskastens an der Nordwestecke des Grundstückes Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching zu.
2.        Die Kosten für die Errichtung trägt die Landjugend Prittriching.
3.        Die Gemeinde erhält die Erlaubnis, den Stromanschlusskasten bei Bedarf unentgeltlich benutzen zu dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Neukonzeption der Wertstofferfassung im Landkreis Landsberg am Lech ab 01.01.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö Beschließend 3
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4. Bauplan Turnverein Prittriching e.V.; Neubau einer Sporthalle auf den Grundstücken Fl.Nr. 244/3 und 244/2 Gemarkung Prittriching, Verdistr. 5 und 7 -Genehmigung des nachgereichten Stellplatznachweises-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 24.05.2012 ö Beschließend 4

Beschluss

1.        Der Stellplatznachweis für den Neubau einer Sporthalle wird gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung wie folgt erbracht und von der Gemeinde Prittriching als erfüllt anerkannt:
Alte Turnhalle (Bestand)        176 m²        Hallenfläche
Schulsporthalle (Bestand)        417 m²        Hallenfläche
Ballsporthalle (Neu)        907 m²        Hallenfläche
Gesamtfläche        1.500 m²        =        30 Stellplätze erforderlich
Schulsporthalle (Bestand)        2 Kegelbahnen        =        8 Stellplätze erforderlich
Schulsporthalle (Bestand)        7 Schießstände        =        4 Stellplätze (Annahme)
Ballsporthalle – Fitnessraum        12 Geräte        =        12 Stellplätze erforderlich
Summe der erforderlichen Stellplätze                54 Stellplätze
Der Fitnessraum im KG der Schulsporthalle (= 8 Geräte) wird in den Neubau verlagert. Stellplätze werden daher nur für den Neubau veranschlagt (= 12 Geräte).
Für die alte Turnhalle sind bei Veranstaltungen 36 Stellplätze nachzuweisen. Diese müssten eigentlich hinzugerechnet werden. Somit wären 86 Stellplätze (54 Stellplätze + 36 Stellplätze ./. 4 Stellplätze für Hallenfläche Alte Turnhalle) erforderlich. Nachdem bei Veranstaltungen nur ein sehr eingeschränkter bzw. oftmals gar kein Sportbetrieb stattfindet, können die vorgenannten Stellplätze bei den Veranstaltungen genutzt werden. Daher sind die 54 Stellplätze ausreichend. Es wird vorgeschlagen, von diesen 54 Stellplätzen zwei Stellplätze behindertengerecht herzustellen.
Ein Großteil der erforderlichen Stellplätze (= 46 Stück) wird auf dem Areal des TVP nachgewiesen. Die restlichen 8 Stellplätze sollen auf dem unmittelbar anliegenden Kindergartenparkplatz mit genutzt werden. Für den Kindergarten bestehen 16 Stellplätze von denen 8 Stellplätze auch abends zur Verfügung stehen sollten (z.B. für Elternbeiratssitzungen usw.). Die übrigen 8 Stellplätze können vom TVP abends problemlos mit genutzt werden.
2.        Im Gegenzug für die Nutzungsüberlassung der 8 Kindergartenstellplätze in den Abendstunden, gesteht der TVP der Gemeinde zu, die Stellplätze des TVP im Bereich der Schulsporthalle tagsüber in den Morgen- und Mittagsstunden (Eintreffen und Abholung der Kinder durch die Eltern) sowie bei größeren Veranstaltungen im Kindergarten (z.B. Sommerfest, Jubiläum) mit nutzen zu dürfen. Diese gegenseitigen Zugeständnisse sind schriftlich zu vereinbaren.
3.        Soweit durch die Anerkennung der 54 Stellplätze Ausnahmen notwendig sind, werden diese hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:07 Uhr