Datum: 09.01.2014
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
8 Wünsche und Anträge
5 Sanierung der Oberflächenentwässerung im Bereich der Leitenbergstraße und Ziegelbergstraße und Verbesserung im Bereich der Zufahrt von der Haydnstraße zum Kindergarten und zur Turnhalle
3 5. Änderung des Flächennutzungsplans: Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Feststellungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Am Verlorenen Bach III": Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Satzungsbeschluss
6 Antrag der Katholischen Kirchenstiftung "St. Peter und Paul" in Winkl auf Erhöhung des gewährten Zuschusses für die Außeninstandsetzung der Pfarrkirche "St. Peter und Paul" wegen Kostensteigerung
7 Instandsetzung der Friedhofsmauer in Winkl; Vergabe des Auftrages zur Bestandsbewertung mit Sanierungsvorschlag

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1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö 1
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö 2

Beschluss

Gegen das Sitzungsprotokoll vom 12.12.2013 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es w urde daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö 8
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5. Sanierung der Oberflächenentwässerung im Bereich der Leitenbergstraße und Ziegelbergstraße und Verbesserung im Bereich der Zufahrt von der Haydnstraße zum Kindergarten und zur Turnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö Beschließend 5

Beschluss

Das Ingenieurbüro Nitsche & Pienle wird gemäß dem Angebot vom 20.12.2013 beauftragt, eine Bestandsanalyse mit Planung bzw. Neuplanung der Straßenentwässerung für die betreffenden Bereiche der Leitenberg- und der Ziegelberg- mit Haydnstraße durchzuführen. Die Netto-Auftragssumme beträgt 9.800,00 €. Die Abrechnung der Ingenieurleistungen erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand mit Stundennachweis. Die Nebenkosten werden mit 4% des Ingenieurhonorars vergütet.
Erforderliche Vermessungsleistungen werden erst vergeben, wenn der notwendige Vermessungsumfang ermittelt wurde. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, erforderliche Vermessungsleistungen nach dem Einholen von Vergleichsangeboten an den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. 5. Änderung des Flächennutzungsplans: Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö Beschließend 3

Beschluss 1

Abwägungsbeschluss
  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung). Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.
  2. Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ein.
  3. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Feststellungsbeschluss
  1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Prittriching, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 09.01.201 4, wird festgestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Am Verlorenen Bach III": Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö Beschließend 4

Beschluss 1

Abwägungsbeschluss
  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Verlorenen Bach III“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung). Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.
  2. Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Verlorenen Bach III“ ein.
  3. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Satzungsbeschluss
  1. Der Bebauungsplan „Am Verlorenen Bach III“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, jeweils in der Fassung vom 09.01.2014, wird als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 09.01.2014, wird als Bestandteil des Bebauungsplanes „Am Verlorenen Bach III“ gebilligt.
  3. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweis:
Der Bebauungsplan kann erst in Kraft gesetzt werden, nachdem die Genehmigung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans vorliegt und bekannt gemacht wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Antrag der Katholischen Kirchenstiftung "St. Peter und Paul" in Winkl auf Erhöhung des gewährten Zuschusses für die Außeninstandsetzung der Pfarrkirche "St. Peter und Paul" wegen Kostensteigerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö Beschließend 6

Beschluss

Dem weiteren Antrag der Katholischen Kirchenstiftung "St. Peter und Paul" in Winkl auf Anpassung des Zuschusses für die Außeninstandsetzung der Pfarrkirche "St. Peter und Paul" wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt.
Die Außeninstandsetzung des Turms wird mit 40% (Zuschuss aus Kirchensteuermitteln = 60%) gefördert.
Die Außeninstandsetzung des verbleibenden Gebäudeteils wird mit 10% gefördert.
Im Haushalt 2014 ist ein Zuschuss in Höhe von 35.000 € einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Instandsetzung der Friedhofsmauer in Winkl; Vergabe des Auftrages zur Bestandsbewertung mit Sanierungsvorschlag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 09.01.2014 ö Beschließend 7

Beschluss

Das Ingenieurbüro für Statik, Baukonstruktion und Industriebau, Stefan Mögele, Sommerhausberg 7, 86399 Bobingen, wird gemäß Angebot vom 30.12.2013 beauftragt eine eingehende Bauwerksüberprüfung an der Friedhofsmauer und am überdachten Kirchen- und Friedhofsaufgang in Winkl durchzuführen. Die Netto-Auftragssumme beträgt 5.533,50 €. Abgerechnet wird entsprechend des nachgewiesenen, tatsächlich angefallenen Zeitaufwands.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen, bauseitigen Leistungen, welche nicht durch eigenes Personal erbracht werden können, im Rahmen seiner Verfügungsberechtigung zu beauftragen. Weitergehende Aufträge im Rahmen der Bauwerksüberprüfung sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2014 07:58 Uhr