Datum: 11.06.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 34/3, Gemarkung Prittriching, Hauptstr. 13 b
5 Erlass einer Ortsabrundungssatzung für das Gebiet "Prittriching - Kirchbergstraße": Prüfung der im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Satzungsbeschluss
6 Geplante vierspurige, autobahnähnliche Bundesstraße zwischen der A 8 bei Derching und der B 17 bei Oberottmarshausen (Osttangente); Standpunkt der Gemeinde Prittriching
7 Wünsche und Anträge

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1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 11.06.2015 ö 1
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2. Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 11.06.2015 ö Beschließend 2

Beschluss

Gemeinderatssitzung vom 21.05.2015
16.
Baugebiet "Am Verlorenen Bach I": Auftragsvergabe zum Umbau der Entwässerungsmulden im Erlen-, Ulmen- und Ahornweg
Die Firma Gistl GbR, Am Luß 9, 86931 Winkl, wird beauftragt, die Entwässerungsmulden im Baugebiet "Am Verlorenen Bach I" (Erlen-, Ulmen- und Ahornweg) gemäß Angebot vom 24.04.2015 umzubauen (Mulden mit Rollkies verfüllen, Gewebefließ verlegen und als ebene Humus-Grünfläche anlegen - Rasenansaat erfolgt durch den Gemeindebauhof). Die Brutto-Auftragssumme beträgt 5.989,57 €. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.
Abstimmungsergebnis
14 JA : 0 NEIN

17.
Ausbau der Eglinger Straße mit Seitenarm und der Hauptstraße von der Leitenbergstraße - Anwesen Hauptstr. 63 mit Dorfplatz sowie der Einmündungen der Lech- und Wendelinstraße; Vergabe der Ingenieurleistungen
Das Ing.-Büro Nitsche & Pienle GmbH, Buchloer Str. 8, 86899 Landsberg am Lech, wird beauftragt, die notwendigen Ingenieurleistungen für den Ausbau der Eglinger Straße mit Seitenarm, dem Teilbereich der Hauptstraße mit Dorfplatz und den Einmündungen der Lech- und Wendelinstraße und die Erneuerung des Wasserleitungsrohrnetzes im Straßenausbaubereich gemäß den Honorarangeboten vom 18.05.2015 zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die entsprechenden Ingenieurverträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
14 JA : 0 NEIN

18.
Ausbau der Wendelinstraße: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Entwurfsplanung
Das Ing.-Büro Nitsche & Pienle GmbH, Buchloer Str. 8, 86899 Landsberg am Lech, wird beauftragt, die notwendigen Ingenieurleistungen für die Erstellung einer Entwurfsplanung zum Ausbau der Wendelinstraße (= Leistungsphase 1 bis 3) gemäß dem Honorarangebot vom 18.05.2015 zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
14 JA : 0 NEIN

19.
Ausbau der Marchwebergasse (Verbindungsweg zwischen Haupt- und Sonnenstraße); Vergabe der Ingenieurleistungen für die Straßen- und Wasserleitungsarbeiten
Die Ingenieurgesellschaft Glatz & Kraus, Lindenstraße 1b, 86949 Windach, wird beauftragt, die Herstellung eines Wasserleitungsringschlusses über die Marchwebergasse und den Ausbau der Marchwebergasse fachlich zu begleiten (Ausschreibung soweit erforderlich, Angebotsprüfung, Bauüberwachung, Rechnungsprüfung usw.). Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten.
Abstimmungsergebnis
14 JA : 0 NEIN

20.
Ausbau der Marchwebergasse (Verbindungsweg zwischen Haupt- und Sonnenstraße); Vergabe der Arbeiten für den Wasserleitungsbau und die Verlegung eines DSL-Lehrrohres
Die Firma Heisserer Bau GmbH, Auenstraße 19, 86438 Kissing, wird beauftragt, den Wasserleitungsringschluss samt Hausanschlüssen für die drei Doppelhäuser nördlich der Marchwebergasse gemäß Angebot vom 20.05.2015 herzustellen. Die Brutto-Auftragssumme beträgt 44.862,87 €. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.
Das Vermessungsbüro Lorenz Binn, Maisacher Straße 59 a, 82281 Egenhofen-Aufkirchen, wird beauftragt, den Bestandsplan für den Wasserleitungsringschluss mit Hausanschlüssen zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
14 JA : 0 NEIN

21.
Ausbau der Leitenbergstraße (Hauptstraße bis Kreisstraße LL 7): Ergebnis der Anliegerbesprechung und Festlegung des weiteren Vorgehens
a)        Nach Abwägung der von den Anliegern vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird bezüglich des Ausbaus der Leitenbergstraße nach wie vor an der Variante 1.2 (Stand: 05.05.2015, Grunderwerb und Aufweitung der Fahrbahn zur Kreisstraße LL 7 hin) festgehalten, weil nur ein Ausbau mit Gehweg den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an den Fußgängerverkehr nachhaltig gerecht wird.
b)        Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen wegen der notwendigen Grundabtretungen zu führen. Sollten die Eigentümer nicht oder nicht vollständig zu Grundabtretungen bereit sein, wird der Ausbau im Bestand unter Beibehaltung des abgesenkten Gehweges mit einer Breite von durchwegs 1,50 m vorgenommen.
c)        Der Unterbau des Gehweges einschließlich Trag- und Deckschicht erfolgt wegen der Bedenken bzw. Hinweise der Anlieger analog dem Aufbau der Fahrbahn.
Abstimmungsergebnis
14 JA : 0 NEIN

22.
Festlegung des m²-Preises für Grundstücksflächen innerhalb der bebauten Ortsteile
a)        Für den Erwerb bzw. für die Veräußerung von Grundstücksflächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) gelten generell ab sofort die jeweiligen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Landsberg am Lech ermittelten Bodenrichtwerte (aktuell zum 31.12.2012 für Prittriching 150 €/m² und für Winkl 110 €/m²).
b)        Diese Regelung gilt nicht für
-        Flächen im Außenbereich (§ 35 BauGB),
-        Flächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind,
-        Flächen, für die erst durch einen Bebauungsplan die Bebaubarkeit herbeigeführt werden muss,
-        Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für Gewerbegebiete und
-        land- und forstwirtschaftliche Flächen.
c)        Der Gemeinderat behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen von dieser Regelung abzuweichen.
Abstimmungsergebnis
9 JA : 5 NEIN

24.
Vollzug der Satzung über die Verleihung von Ehrungen;
Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Hermann Spöttl wegen hervorragender Verdienste um die Entwicklung und das Ansehen der Gemeinde Prittriching
Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters wird Herrn Hermann Spöttl gemäß § 2 der Satzung über die Verleihung von Ehrungen durch die Gemeinde Prittriching vom 09. Juli 1997 das „Ehrenbürgerrecht“ verliehen, da er sich in hervorragend er Weise um die Entwicklung und das Ansehen und um das Gemeinwohl der Gemeinde Prittriching verdient gemacht hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 11.06.2015 ö 3

Beschluss

Gegen das Sitzungsprotokoll vom 21.05.2015 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendung en erhoben. Es wurde daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 34/3, Gemarkung Prittriching, Hauptstr. 13 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 11.06.2015 ö Beschließend 4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Ortsabrundungssatzung für das Gebiet "Prittriching - Kirchbergstraße": Prüfung der im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 11.06.2015 ö Beschließend 5

Beschluss 1

Abwägungsbeschluss:
1.        Die zum geplanten Erlass einer Ortsabrundungssatzung für das Gebiet "Prittriching - Kirchbergstraße" im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung). Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.
2.        Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen zum geplanten Erlass der Ortsabrundungssatzung "Prittriching - Kirchbergstraße" ein.
3.        Da die vorgenommene redaktionelle Ergänzung der Begründung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Satzungsbeschluss:
1.        Der Entwurf für den Erlass der Ortsabrundungssatzung "Prittriching - Kirchbergstraße" in der Fassung vom 16.04.2015 wird als Satzung beschlossen.
2.        Die Begründung in der Fassung vom 11.06.2015 wird als Bestandteil der Ortsabrundungssatzung "Prittriching - Kirchbergstraße" gebilligt.
3.        Der Satzungsbeschluss für die Ortsabrundungssatzung "Prittriching - Kirchbergstraße" ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Geplante vierspurige, autobahnähnliche Bundesstraße zwischen der A 8 bei Derching und der B 17 bei Oberottmarshausen (Osttangente); Standpunkt der Gemeinde Prittriching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 11.06.2015 ö Beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt die Ullrich-Variante“ (führt westlich von Unterbergen vorbei Richtung Prittriching, quert den Lech südlich der Staustufe 22 und mündet dann Richtung Westen bei Graben in die B17 ein) absolut ab, weil dadurch intakte Natur dauerhaft zerstört, der Naherholungswert für die Gemeinde Prittriching dramatisch reduziert und bestehende Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden bzw. die Schutzfunktionen nicht mehr gegeben sind.
Gemeinsam mit den Gemeinden Merching und Schmiechen ist mit Nachdruck zu versuchen, die „Ullrich-Variante“ zu verhindern.
Bezüglich der Variante des Staatlichen Bauamtes Augsburg wird vorerst keine Aussage getroffen. Zu gegebener Zeit, wenn konkrete Zahlen, Daten und Fakten vorliegen, wird die Gemeinde Prittriching im Rahmen der entsprechenden Planungsphasen (Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren) Stellung nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 08. Gemeinderatssitzung 11.06.2015 ö 7
Datenstand vom 18.06.2015 19:54 Uhr