Datum: 11.05.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:48 Uhr bis 21:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
4 Bauantrag; Errichtung von zwei Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 486/10, Gemarkung Prittriching, Westring 16
5 Vollzug des Denkmalschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 DSchG wegen Anbau an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Prittriching, Hauptstr. 43a
6 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS) wegen dem Einsatz von elektronischen Wasserzählern und textlichen Anpassungen
7 Antrag der Landjugend Burching e.V. auf Durchführung einer Freiluftdisco (Reggae Night) auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching am 07. und 08.07.2017
8 Wünsche und Anträge

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1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö 1
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2. Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö Beschließend 2

Beschluss

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2017
8.
Erschließung des Baugebiets "Leitenberg I": Auftragsvergabe für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten
Der Auftrag für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten zur Erschließung des Prittrichinger Baugebiets "Leitenberg I" wird gemäß dem Angebot vom 20.04.2017 an die Firma Ditsch Bau GmbH & Co.KG, Hauptstraße 39, 86931, Prittriching erteilt. Die Brutto-Auftragssumme beträgt 755.516,18 €. In der Auftragssumme sind die Stundenlohnarbeiten nicht enthalten. Diese werden, falls erforderlich, gesondert beauftragt.
Weiterhin sind in der Auftragssumme die Entsorgung des auf Haufwerke zwischengelagerten Aushubs aus dem Straßenbereich und der Straßenendausbau (Deckschicht) nicht enthalten. Für diese Maßnahmen werden eigene Ausschreibungen durchgeführt.
10.
Baugebiet "Leitenberg I": Festlegung des Verkaufspreises
Für die Baugrundstücke werden folgende Verkaufspreise festgelegt:
  • Grundstücke an der Jahnstraße ohne Auflagen und Bedingungen        210,00 €/m²
  • Sonstige Grundstücke ohne Auflagen und Bedingungen        220,00 €/m²
  • Mehrfamilienhausgrundstück (Bauplatz Nr. 5) mindestens        240,00 €/m²
  • Grundstücke an der Jahnstraße mit Auflagen und Bedingungen        180,00 €/m²
  • Sonstige Grundstücke mit Auflagen und Bedingungen        190,00 €/m²
Die Auflagen und Bedingungen sind:
  • Beginn der Bebauung innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab der Beurkundung
  • Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von 6 Jahren, gerechnet ab der Beurkundung
  • Veräußerungsverbot innerhalb von 10 Jahren nach der Bezugsfertigstellung
  • Eigennutzung innerhalb von 10 Jahren nach der Bezugsfertigstellung
Für den Fall, dass der Käufer gegen die Auflagen verstößt, gilt folgendes:
  • Wurde mit der Bebauung innerhalb von drei Jahren nicht begonnen, übt die Gemeinde aus Wiederkaufsrecht aus.
  • In allen anderen Fällen erhebt die Gemeinde eine Aufzahlung bzw. Vertragsstrafe, die mindestens 30,00 €/m² beträgt.
Im jeweiligen Verkaufspreis sind folgende Kosten enthalten:
  • Grunderwerb
  • Sämtliche Nebenkosten ohne die Beiträge nach BauGB und KAG
  • Herstellungsbeitrag für die Straßenerschließung
  • Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung (Grundstücksfläche + Geschossfläche, die 50% der Grundstücksfläche entspricht)
  • Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung (Grundstücksfläche + Geschossfläche, die 50% der Grundstücksfläche entspricht)
  • Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung (Geschossfläche, die 50% der Grundstücksfläche entspricht)
Die Grundstücksanschlusskosten für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen sind nicht im Verkaufspreis enthalten; diese werden, wie bisher auch, nach den tatsächlichen Kosten nach der BGS-WAS und BGS-EWS abgerechnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Rundschreiben an alle Haushalte und durch Anschlag an den öffentlichen Anschlagtafeln die Bauplätze zu bewerben. Bei den bereits vorliegenden Bewerbungen ist nachzufragen, ob sie die Bewerbung aufrechterhalten wollen. Eine Bewerbung der Baugrundstücke auf der Homepage der Gemeinde erfolgt zumindest vorerst nicht, weil erst abgewartet wird, wie hoch die Nachfrage bei der einheimischen Bevölkerung ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö 3

Beschluss

Gegen das Sitzungsprotokoll vom 27.04.2017 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es wurde daher g emäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauantrag; Errichtung von zwei Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 486/10, Gemarkung Prittriching, Westring 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö Beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch den Carport eine iso lierte Befreiung zu erteilen. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Denkmalschutzgesetzes; Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 DSchG wegen Anbau an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Prittriching, Hauptstr. 43a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö Beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Prittriching stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zwecks Anbau an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 72 Gemarkung Prittriching, Hauptstr. 43a, nach Art. 7 DSchG in dem beabsichtigten Maßnahmenumfang zu. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS) wegen dem Einsatz von elektronischen Wasserzählern und textlichen Anpassungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö Beschließend 6

Beschluss

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS). Die Satzung tritt eine Woche nach der Bekanntmachung in Kraft und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag der Landjugend Burching e.V. auf Durchführung einer Freiluftdisco (Reggae Night) auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching am 07. und 08.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö Beschließend 7

Beschluss

a)        Die antragsgemäße Durchführung der Veranstaltung an beiden Tagen bis jeweils 4.00 Uhr wird abgelehnt, weil mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.07.2008, lfd. Nr. 79, festgelegt wurde, dass Veranstaltungen, die einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) bedürfen, nur bis 03.00 Uhr genehmigt werden, weil dies einerseits im Landkreis Landsberg am Lech nahezu in allen Gemeinden so gehandhabt wird und andererseits polizeilich allgemein mehrfach schon nachgewiesen wurde, dass nach dieser Zeit exorbitant hohe Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zu verzeichnen sind.
b)        Die Durchführung der Veranstaltung an beiden Tagen bis jeweils 3.00 Uhr auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching, Lechstraße, nach § 19 Abs. 3 LStVG mit den entsprechenden Bedingungen und Auflagen sowie die Vollsperrung des Stauwehrweges in dem beantragten Umfang wird genehmigt.
c)        Dem Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 GastG auf dem betreffenden Grundstück wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö 8
Datenstand vom 18.05.2017 10:54 Uhr