Datum: 22.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 21:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
4 Bauantrag: Umbau eines Einfamilienhauses mit Wirtschaftsteil zum Zweifamilienhaus, Wendelinstr. 1, Fl. Nr. 88, Gemarkung Prittriching
5 Egling a. d. Paar: Aufstellung des Bebauungsplanes "Sportanlage Egling"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
6 Egling a. d. Paar: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Antrag des Turnvereins Prittriching e.V. auf Bezuschussung des Neubaus einer dritten Sporthalle
8 Wünsche und Anträge

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1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö 1
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2. Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö Beschließend 2
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3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö 3

Beschluss

Gegen das Si tzungsprotokoll vom 01.10.2020 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es wurde daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauantrag: Umbau eines Einfamilienhauses mit Wirtschaftsteil zum Zweifamilienhaus, Wendelinstr. 1, Fl. Nr. 88, Gemarkung Prittriching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö Beschließend 4
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5. Egling a. d. Paar: Aufstellung des Bebauungsplanes "Sportanlage Egling"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö Beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Prittriching hat keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportanlage Egli ng“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Egling a. d. Paar: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö Beschließend 6

Beschluss

Die Gemeinde Prittriching hat keine Bedenken oder Einwände gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a. d. Paar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Antrag des Turnvereins Prittriching e.V. auf Bezuschussung des Neubaus einer dritten Sporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö Beschließend 7

Beschluss

-        Aufgrund des Antrages und der getroffenen Feststellungen wird anerkannt, dass der Neubau einer weiteren Sporthalle notwendig ist, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen ausreichend gerecht zu werden.
-        Eine Aufteilung der Maßnahme in vier Bauabschnitte ist schon aus finanziellen Gründen sinnvoll. Die Gemeinde Prittriching wird sich nur an den Bauabschnitten 1+2 beteiligen.
-        Auch aufgrund der sehr hohen Eigenmittel und der einzubringenden Eigenleistung des TVP und unter Anerkennung und Berücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen, sowie der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Finanzsituation der Gemeinde, ist eine Förderung der Maßnahme durch die Gemeinde mit 30 % der zuschussfähigen Kosten möglich. Aus den aktuell zu erwartenden Gesamtkosten von 3.200.000,- € für die Bauabschnitte 1+2 beträgt der gemeindliche Zuschuss bei 30 % Förderung maximal 960.000,- €.
-        Eine Aufteilung der 960.000,- € auf die Jahre 2022 bis 2025 muss wegen der zu erhaltenden Finanzkraft der Gemeinde gewährleistet sein, weil auch für die Kommune beachtliche Investitionen, u.a. in den Bereichen Kindergarten, Straßenbau und Freibad anstehen werden.
-        Die Förderung von 960.000,- € und die Bankbürgschaft in Höhe von 830.000,- € werden gedeckelt. Eine Preissteigerung des geplanten Neubaus durch etwaige schlechte Submissionsergebnisse muss der Turnverein selbst ausgleichen.
-        Eine denkbare höhere Förderung erscheint in Anbetracht der von der Gemeinde in den nächsten Jahren zu leistenden Investitionen in Millionenhöhe nicht gerechtfertigt.
-        Wichtig bei einer Befürwortung ist auch, dass bei den bestehenden beiden Hallen des TVP sowie auch beim Vereinsheim des SVP laut Kenntnis der Gemeinde in den nächsten Jahren keine grundlegenden Generalinstandsetzungsmaßnahmen, die ja von der Gemeinde mit bis zu 50 % gefördert würden, anstehen. Wäre dies der Fall, hätten dem Grunde nach die Generalinstandsetzungsmaßnahmen Vorrang vor dem Neubau.
-        Die Heizung im Kindergarten muss auf die neu entstehende Belastung kontrolliert werden. Die Kosten für eine Aufwertung, bzw. eine leistungsstärkere Heizung müsste vom TVP getragen werden.
-        Die von der Gemeinde derzeit zu zahlende Miete (von ca. 7.650,- €/jährlich) und der Betriebskostenzuschuss (von ca. 4.250,- €/jährlich) für den Schulturnbetrieb bleiben bestehen, da sonst die Betriebskosten in der bisherigen Höhe für alle 3 Hallen vom TVP dauerhaft nach derzeitiger Einschätzung nicht erbracht werden können. Der TVP verpflichtet sich jedoch, eine Anpassung des bestehenden Vertrages dergestalt zu akzeptieren, dass aufgrund der Neuerungen (Mittags-, Nachmittags- und Ganztagsbetreuung in der Schule und im Kindergarten) die Gemeinde die Schulturnhalle auch nachmittags (bis ca. 16.30 Uhr) benutzen darf. Hierfür dürften keine zusätzlichen Kosten angerechnet werden.
-        Der Zuschuss für die Betriebskosten auch für die neue Sporthalle bleibt unverändert bei 33 %.
-        Aufgrund der doch beachtlichen Förderung verpflichtet sich der Turnverein dem Grunde nach, auch anderen gemeindlichen Vereinen die Möglichkeit einzuräumen, die Halle(n) zu akzeptablen Zeiten zu benutzen.
  • Die anfallenden Kosten für den von der Baugenehmigungsbehörde geforderten Bebauungsplan werden von der Gemeinde Prittriching weiterverrechnet und müssen vom Turnverein getragen werden.
-        Neben den vorgenannten Punkten müssen nachstehende Punkte noch erfüllt werden, damit der Gemeinde eine ordnungsgemäße Bewertung des Antrages bescheinigt werden kann:
a)        Die Finanzierung ist lückenlos nachzuweisen.
b)        Die rechtsaufsichtliche Genehmig ung muss erteilt werden.
c)        Seitens des BLSV ist eine schriftliche Förderzusage vorzulegen.
d)        Bei dem von der Gemeinde zu bürgenden Kredit in Höhe von maximal 830.000,- € ist seitens der Bank die beabsichtigte Finanzierung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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8. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 13. Gemeinderatssitzung 22.10.2020 ö 8
Datenstand vom 05.11.2020 09:36 Uhr