Datum: 03.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Prittriching
Gremium: Gemeinderat Prittriching
Körperschaft: Gemeinde Prittriching
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:44 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung, Bekanntgaben
2 Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)
4 Gemeinde Prittriching: Aufstellung des Bebauungsplan "Haydnstraße / Verdistraße", gemäß § 13 a BauGB
5 Bauantrag: Anbau einer landw. Maschinen- und Getreidelagerhalle an das besteh. landw. Gebäude, Mittleres Lechfeld, Fl. Nr. 509, Gemarkung Prittriching
6 Bauantrag: Anbau eines ebenerdigen Wintergartens mit einer Stellplatzerweiterung, Fl.Nr. 917/2, Gemarkung Winkl, Dorfstr. 8
7 Gemeinde Egling a. d. Paar: 4. Änderung des Bebauungsplanes "Schmiechener Straße I"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
8 Antrag auf Überfahrung des gemeindlichen Grünstreifens vor Hauptstr. 19, Fl. Nr. 52 Gemarkung Prittriching
9 Wünsche und Anträge

zum Seitenanfang

1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö 1
zum Seitenanfang

2. Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö Beschließend 2
zum Seitenanfang

3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö 3

Beschluss

Gegen das Sitzungsprotokoll vom 12.11.2020 wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es wurde daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Gemeinde Prittriching: Aufstellung des Bebauungsplan "Haydnstraße / Verdistraße", gemäß § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö Beschließend 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Prittriching beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Haydnstraße / Verdistraße“. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur Nr. 244/2, 244/3, 247, 254/4, 254/11 und 254/12 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 254/7 (Haydnstraße), allesamt Gemarkung Prittriching, östlich der Jahnstraße, südlich der Verdistraße und nördlich der Haydnstraße (einschließlich) in der Ortslage Prittriching. Der konkrete Umgriff ergibt sich aus der Darstellung im beigefügten Lageplan (siehe Anlage). Das Aufstellungsverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Haydnstraße / Verdistraße“ der Gemeinde Prittriching sowie die Durchführung des Aufstellungsverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Der Gemeinderat Prittriching billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Haydnstraße / Verdistraße“ in der Fassung vom 03.12.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C).
  4. Zu dem gebilligten Entwurf des Bebauungsplanes „Haydnstraße / Verdistraße“ ist die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), d.h. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag: Anbau einer landw. Maschinen- und Getreidelagerhalle an das besteh. landw. Gebäude, Mittleres Lechfeld, Fl. Nr. 509, Gemarkung Prittriching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö Beschließend 5

Beschluss

Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauantrag: Anbau eines ebenerdigen Wintergartens mit einer Stellplatzerweiterung, Fl.Nr. 917/2, Gemarkung Winkl, Dorfstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö Beschließend 6

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Gemeinde Egling a. d. Paar: 4. Änderung des Bebauungsplanes "Schmiechener Straße I"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö Beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Prittriching hat keine B edenken und keine Einwände gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Schmiechener Straße I“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Überfahrung des gemeindlichen Grünstreifens vor Hauptstr. 19, Fl. Nr. 52 Gemarkung Prittriching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö Beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben laut § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Auflagen zu:
  • Die Zufahrt, einschließlich der Randeinfassung, darf 5,00 m Breite nicht überschreiten.
  • Die Zufahrt muss fachmännisch richtig, mit Entwässerung auf der eigenen Flur-Nummer, hergestellt werden.
  • Für eventuelle Baumaßnahmen (z.B. in der Kabeltrasse) muss der Zugang immer gewährleistet sein.
  • Die anfallenden Kosten, sowie den Unterhalt, trägt alleine die Bauherrin.
  • Als Ersatz für die evtl. vier zu fällenden Bäume muss die Antragstellerin zwei Ersatzpflanzungen in der Gemeinde Prittriching erbringen. Die Pflanzstelle und Baumart (mindestens H 3xv mDb 12-14 cm) werden von der Gemeinde bestimmt. Alle Kosten trägt die Bauherrin.
Alternativ kann nach schriftlicher Mitteilung die Gemeinde mit der Ersatzpflanzung beauftragt und der Bauherrin die Kosten in Rechnung gestellt werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Wünsche und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 03.12.2020 ö 9
Datenstand vom 08.12.2020 08:38 Uhr