Jahresrechnung 2023; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 03.12.2024 | ö | beschließend | 5.2 |
Beschluss
b) Entlastung der Jahresrechnung
Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 23.09.2024 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2023 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Nachdem die Rechnungsprüfung keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, wurde die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Datenstand vom 10.03.2025 17:37 Uhr