Wasserrecht; Brunnenbohrung in Geusfeld, Stellungnahme der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Brunnenbohrung und zur Wasserentnahme des Herrn Willi Keller, Geusfeld, Ebracher Weg 8, 96181 Rauhenebrach auf dem Grundstück Fl.Nr. 92/2 Gem. Geusfeld keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Zustimmende Stellungnahme zu einem wasserrechtlichen Antrag zur Brunnenbohrung und Wasserentnahme zum Gartengießen in Geusfeld.

Datenstand vom 10.03.2025 17:37 Uhr