Abfallwirtschaft; Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
10/2015. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Gemeinde Rauhenebrach (Aufhebungssatzung)
Präambel
Der Gemeinderat Rauhenebrach hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 beschlossen, dass die gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft auf den Landkreis zurück übertragen werden. Ein eigenes Satzungsrecht ist daher nicht mehr erforderlich.
Die Gemeinde Rauhenebrach erlässt folgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Gemeinde Rauhenebrach (Abfallwirtschaftssatzung) in der derzeit gültigen Fassung:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Gemeinde Rauhenebrach (Abfallwirtschaftssatzung) vom 12.12.2001 in der zur Zeit gültigen Fassung wird mit Wirkung zum 31.12.2015 aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 03.02.2016 08:52 Uhr