Datum: 02.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Grundschule Untersteinbach, Aula
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Bauanträge
2.1 BV-Nr.: 33/2020, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Fabrikschleichach
2.2 BV-Nr.: 34/2020, Neubau einer zweigeschossigen Stadtvilla mit Carport und Schuppen in Untersteinbach
2.3 BV-Nr.: 01/2021, Errichtung einer PKW-Garage und Aufbau einer Dachterrasse in Untersteinbach
2.4 BV-Nr.: 02/2021, Errichtung eines gemauerten Gartenhauses in Spielhof, Isolierte Abweichung von Vorschriften der BayBO
3 Bauplanungsrecht, Ergänzungssatzung Koppenwind, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
4 Zuwendung für den erstmaligen Bau von Regenwassernutzungsanlagen, Aktualisierung der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
5 Ökologischer Gewässerausbau der Rauhen Ebrach, Renaturierung, Vorlandabtrag und Durchgängigkeit in der Gemarkung Untersteinbach
6 Feuerwehrwesen; Beschaffung von Meldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräte
7 Endlagersuche; Information über Vernetzungs- und Bündelungsangebot
8 Sonstige Informationen
9 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 zu genehmigen. Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils dieser Gemeinderatssitzung gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 2

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat folgende Bauvorhaben diskutiert und sein Einvernehmen erteil bzw. die Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens beschlossen.

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2.1. BV-Nr.: 33/2020, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in Fabrikschleichach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss

BV-Nr.:        33/2020
Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport
Baugrundstück: Fl.Nr. 13/1 Gem. Fabrikschleichach (Am Mäuselturm)
Bauherr:        Fuß Dominic, Karbach 29

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und das Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in Fabrikschleichach.

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2.2. BV-Nr.: 34/2020, Neubau einer zweigeschossigen Stadtvilla mit Carport und Schuppen in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 2.2

Beschluss

BV-Nr.:        34/2020
Bauvorhaben:        Neubau einer zweigeschossigen Stadtvilla mit Carport und Schuppen
               im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Baugrundstück: Fl.nr. 535/17, 533/2 und 534/25 Gem. Untersteinbach (Am Breiten Rain 38)
Bauherren:        Nathalie Völkel-Babini und Riccardo Babini, Untersteinbach, Obersteinbacher
               Straße 2

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und stellt fest, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain IV, 4. Änderung“ Untersteinbach entspricht und deshalb nach Art. 58 BayBO keiner Genehmigung bedarf (Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau einer zweigeschossigen Stadtvilla mit Carport und Schuppen im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

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2.3. BV-Nr.: 01/2021, Errichtung einer PKW-Garage und Aufbau einer Dachterrasse in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 2.3

Beschluss

BV-Nr.:        01/2021
Bauvorhaben:        Errichtung einer PKW-Garage und Aufbau einer Dachterrasse in Untersteinbach
Baugrundstück: Fl.Nr. 403/1 Gem. Unterteinbach (Wasenweg 3)
Bauherr:        Heil Michael, Wasenweg 3, Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Errichtung einer PKW-Garage und Aufbau einer Dachterrasse in Untersteinbach.

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2.4. BV-Nr.: 02/2021, Errichtung eines gemauerten Gartenhauses in Spielhof, Isolierte Abweichung von Vorschriften der BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 2.4

Beschluss

BV-Nr.:        02/2021
Bauvorhaben:        Errichtung eines gemauerten Gartenhauses
Baugrundstück: Spielhof 18A (Fl.Nr. 594/2 Gem. Fürnbach)
Bauherr:        Pfaff Frank, Spielhof 18A

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zur beantragten isolierten Abweichung von den Vorschriften der Bayer. Bauordnung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Isolierte Befreiung von den Vorschriften der Bayer. Bauordnung für die Errichtung eines gemauerten Gartenhauses in Spielhof.

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3. Bauplanungsrecht, Ergänzungssatzung Koppenwind, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauhenebrach hat die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB behandelt.
Den Abwägungsvorschlagen wird insgesamt gefolgt.
Durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Abwägungen ergeben sich Änderungen und Ergänzungen. Die Entwurfsplanung wird entsprechend geändert. Anschließend erfolgt eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nrn 2 und 3 BauG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Ergänzungssatzung Koppenwind
Im Gemeinderat fand die Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen statt. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Ergänzung sollen eingearbeitet und eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher belange durchgeführt werden.

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4. Zuwendung für den erstmaligen Bau von Regenwassernutzungsanlagen, Aktualisierung der gemeindlichen Zuschussrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine gemeindliche Förderung für die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne nachfolgenden Kriterien:
Einbau neuer Behälter
Mindestgröße 6 m³ Gesamtspeichervolumen
Pauschale Zuwendung: 75,00 €/m³ Speichervolumen
Höchstbetrag der Zuwendung: 750,00 €
Einmalige Förderung für die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne.
Förderzeitraum: rückwirkend ab 01.01.2020

Förderungen nach den bisherigen Kriterien werden für die Vergangenheit rückwirkend für die Zeit vom 01.01.2013 – 31.12.2019 gewährt. Anträge hierfür sollen baldmöglichst gestellt werden.

Die Beschlüsse Nr. 192 v. 08.12.1998 und Nr. 39 v. 23.03.1999 werden dahingehend geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Die seit 1998 bestehende gemeindliche Zuschussregelung für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen wurden aktualisiert. Für die Bezuschussung der erstmaligen Errichtung einer Regenwasserzisterne gelten folgende Kriterien:
Einbau neuer Behälter
Mindestgröße 6 m³ Gesamtspeichervolumen
Pauschale Zuwendung: 75,00 €/m³ Speichervolumen
Höchstbetrag der Zuwendung: 750,00 €
Einmalige Förderung für die erstmalige Errichtung einer Regenwasserzisterne.
Es werden Maßnahmen rückwirkend ab 01.01.2020 gefördert.

Für Regenwasserzisternen, die zwischen 2013 und 2019 gebaut und für die noch kein Zuschuss bei der Gemeinde beantragt wurde, gelten die bisher gültigen Vorschriften:
Mindestgröße des Regenwasserspeichers: 6 m³
Förderbetrag: 10 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 250 €

In beiden Fällen beantragen Sie bitte den Zuschuss schriftlich bei der Gemeinde und fügen die notwendigen Nachweise über die Kosten bzw. das Fassungsvermögen des/der Behälter bei. Die Antragsvordrucke erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bzw. stehen auf der Homepage zur Verfügung.

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5. Ökologischer Gewässerausbau der Rauhen Ebrach, Renaturierung, Vorlandabtrag und Durchgängigkeit in der Gemarkung Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum Antrag auf ökologischem Ausbau der Rauhen Ebrach mit Renaturierung, Vorlandabtrag und Durchgängigkeit auf den Fl.Nrn. 439, 442, 443, 444 und 517 Gem. Untersteinbach, Fluss-km 39,000 – 39,600 in der geänderten Fassung vom 18.12.2020 keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Feuerwehrwesen; Beschaffung von Meldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Umstellung auf digitale Alarmierung im Feuerwehrwesen folgende Anschaffungen zu tätigen:

  • St. 25 Pager / Funkmeldeempfänger (davon werden 17 gefördert) 
  • St. 14 Umrüstsätze für Sirenenanlagen

Die Gesamtkosten belaufen sich auf, geschätzt, ca. € 88.500,00 abzüglich der, durch die Verwaltung zu beantragenden, Fördermittel. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschließt für die Umstellung auf digitale Alarmierung im Feuerwehrwesen folgende Anschaffungen zu tätigen:

  • St. 25 Pager / Funkmeldeempfänger (davon werden 17 gefördert) 
  • St. 14 Umrüstsätze für Sirenenanlagen

Die Gesamtkosten belaufen sich auf, geschätzt, ca. € 88.500,00 abzüglich der, durch die Verwaltung zu beantragenden, Fördermittel.

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7. Endlagersuche; Information über Vernetzungs- und Bündelungsangebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö informativ 7
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8. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö informativ 8
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9. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.02.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 28.09.2021 11:58 Uhr