Datum: 04.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Grundschule Untersteinbach, Aula
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 zu genehmigen. Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils dieser Gemeinderatssitzung gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erhoben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. BV-Nr. 16/2021; Neubau Carport mit 3 Stellplätzen in Untersteinbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2.1 |
Beschluss
BV-Nr.: 16/2021
Bauvorhaben: Neubau Carport mit 3 Stellplätzen
Baugrundstück: Fl. Nr. 534/5 Gem. Untersteinbach (Am Ziegelrück 35)
Bauherren: Müller Peter, Am Ziegelrück 35, Untersteinbach, 96181 Rauhenebrach
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und den Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain III“ Untersteinbach zuzustimmen: 2.3 Errichtung außerhalb Baugrenze sowie 3.4 Errichtung von Nebengebäude. Die Überschreitung der Grundflächenzahl wird gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2 BauNVO zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Neubau Carport mit 3 Stellplätzen in Untersteinbach.
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2.2. BV Nr. 17/2021; Neubau einer öffentl. Tankstelle in Untersteinbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2.2 |
Beschluss
BV-Nr.: 17/2021
Bauvorhaben: Neubau einer öffentl. Tankstelle
Baugrundstück: Fl. Nr. 409 Gem. Untersteinbach (Hauptstraße 31)
Bauherr: Steigerwaldmobile Andrea Hirt, Hauptstraße 31, Untersteinbach, 96181 Rauhenebrach
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben anhand der bisher vorliegenden Unterlagen zur Kenntnis genommen und stellt grundsätzlich seine Zustimmung in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2.3. BV-Nr. 18/2021; Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes in Prölsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2.3 |
Beschluss
BV-Nr.: 18/2021
Bauvorhaben: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes (unter 2 Meter)
Baugrundstück: Fl.Nr. 359 Gem. Prölsdorf (Weinleite 11)
Bauherr: Oppelt Thorsten, Prölsdorf, Weinleite 11, 96181 Rauhenebrach
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Siedlung Mühlleite Stand 1974“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO zu erteilen:
- seitliche Einfriedungen von 1,30 Meter
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes in Prölsdorf.
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2.4. BV Nr. 19/2021; Neubau eines Vordaches an das besteh. Wohnhaus in Untersteinbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2.4 |
Beschluss
BV-Nr.: 19/2021
Bauvorhaben: Neubau eines Vordaches an das bestehende Wohnhaus (Terrassenüberdachung)
Baugrundstück: Fl.Nr. 539/8 Gem. Untersteinbach (Am Breiten Rain 28)
Antragsteller: Pfaff Andrea und Markus, Am Breiten Rain 28, Untersteinbach
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und erklärt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.5. BV-Nr. 20/2021; Aufstockung eines EFH und Neubau eines Bungalows in Untersteinbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2.5 |
Beschluss
Bauvorhaben: Aufstockung eines Einfamilienhauses und Neubau eines Bungalows
Baugrundstück: Fl.Nr. 340/9 und 534/23, Gem. Untersteinbach (Am Ziegelrück 12)
Bauherr: Weinbeer Sebastian, Untersteinbach, Am Ziegelrück 12
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Breiten Rain II 1973“ Untersteinbach hinsichtlich der Aufstockung eines weiteren Vollgeschosses zu befreien, sowie von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Breiten Rain III 1979“ Untersteinbach hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters sowie der baufreien Zone zu befreien. Die Überschreitung der Grundflächenzahl wird gem. § 19 Abs. 4 Nr. 3 BauNVO zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Bauantrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses und Neubau eines Bungalows in Untersteinbach.
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2.6. BV-Nr. 21/2021; Nutzungsänderung der Keramikwerkstatt als Wohnung mit Anbau eines Balkones sowie Umbau des Produktionsraumes zu WC-Anlage und neuem Produktionsraum in Fabrikschleichach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2.6 |
Beschluss
BV-Nr.: 21/2021
Bauvorhaben: Nutzungsänderung der Keramikwerkstatt als Wohnung mit Anbau eines Balkones
sowie Umbau des Produktionsraumes zu WC-Anlagen und neuem Produktions-
raum
Baugrundstück: Fl.Nrn. 21 und 22 Gem. Fabrikschleichach, (Balth.-Neumann-Weg 1)
Bauherrinnen: Lillich Susanne, Dieck-Tummeley Isabel, Balth.-Neumann-Weg 1, Fabrikschleichach
Der Gemeinderat hat den o.g. Bauantrag zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB und hinsichtlich des Denkmalschutzrechtes zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Nutzungsänderung der Keramikwerkstatt als Wohnung mit Anbau eines Balkones sowie Umbau des Produktionsraumes zu WC-Anlagen und neuem Produktionsraum in Fabrikschleichach.
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2.7. BV-Nr. 22/2021; Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals in Geusfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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2.7 |
Beschluss
BV-Nr.: 22/2021
Bauvorhaben: Beseitigung eines Baudenkmals in Geusfeld
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Grundstück: Fl.Nr. 1 Gem. Geusfeld (Kugelweg 2)
Antragsteller: Stahl Christian, Kugelweg 2A, Geusfeld
Der Gemeinderat hat den o.g. Antrag zur Kenntnis genommen und beschließt, dem Antrag zuzustimmen und keine Einwendungen zu erheben (Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 BayDSchG).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Mühlleite II, Aufstellungsbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Mühlleite II, Prölsdorf, zu ändern.
Zunächst sollen die bauplanungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen an eine neuzeitliche Bauweise angepasst werden, die den Bauwerbern einen möglichst großen Freiraum zugesteht. Dies betrifft beispielhaft die Festsetzungen zum Baufenster, dem Maß der baulichen Nutzung (Höhenfestsetzungen) sowie die Vorgaben zu Dachform, -neigung, Gauben, Fenster, Garagen. Alle weiteren Änderungen sollen ggf. in einem weiteren Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Mühlleite II, Prölsdorf, an das Ing.Büro Stubenrauch, Königsberg, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan Mühlleite II Prölsdorf (unbebaute Seite der Weinleite) aus dem Jahr 2000 zu ändern. Im ersten Schritt sollen die veralteten bauplanerischen und gestalterischen Festsetzungen an eine neuzeitliche Bauweise angepasst werden, um den Bauwerbern einen möglichst großen Freiraum zu geben.
Der Auftrag für die Planungsleistungen wurde an das Ingenieurbüro Stubenrauch, Königsberg, vergeben.
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4. Erlass einer Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte
der Gemeinde Rauhenebrach
(ObdachlosenunterkünfteGebS – ObUGebS)
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Gebührensatzung:
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung der Gemeinde Rauhenebrach werden Gebühren erhoben.
§ 2
Gebührenschuldner
- Gebührenschuldner sind die Benutzer, die in die Obdachlosenunterkunft eingewiesen werden.
- Gemeinschaftliche Benutzer der Obdachlosenunterkunft haften als Gesamtschuldner; dies gilt insbesondere für Ehegatten und erwachsene Familienangehörige, die im Familienverband leben. Im Übrigen haften mehrere Benutzer entsprechend dem Maße der Benutzung.
§ 3
Fälligkeit, Dauer der Gebührenpflicht
- Die Benutzungsgebühren werden zum Ersten des jeweiligen Monats bzw. am Tag der Einweisung im Voraus fällig.
- Die Benutzungsgebühren werden ohne Berücksichtigung der Aufnahmestunde ab dem Tag der Einweisung in die Obdachlosenunterkunft berechnet.
- Die Gebühren sind auch bei vorübergehender Abwesenheit bis zur Beendigung des Benutzungsverhältnisses zu entrichten.
- Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, werden die Benutzungsgebühren zeitanteilig (1/30 pro Nutzungstag) erhoben.
- Der Tag des Wegzugs bzw. der Räumung bleibt bei der Berechnung der Gebühren außer Ansatz. Werden jedoch die Räume dem Beauftragten der Stadt verspätet übergeben oder werden die Schlüssel verspätet an die Stadt zurückgegeben aus Gründen, die der Räumende zu vertreten hat, so bleibt die Gebührenpflicht bis zur Übergabe der Unterkunft und Rückgabe der Schlüssel bestehen.
§ 4
Gebührensätze
- Die Benutzungsgebühren betragen unabhängig von der Personenanzahl, die die Wohneinheit gemeinsam benutzen, abgestuft nach dem Ausstattungsniveau, monatlich in der Unterkunft
a) Falsbrunn, Talleite 2, Erdgeschoss 120,00 €
- Für die während der Nutzung der Obdachlosenunterkunft anfallenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten erhebt die Gemeinde eine monatliche Vorauszahlung von 30,00 €. Auf Wunsch des Benutzers können die Verbrauchsgebühren auch von diesem selbst mit dem Versorgungsunternehmen/Anbieter abgerechnet werden.
- Für einzeln angemietete und als Obdachlosenunterkünfte verwendete Wohnungen, für welche die Aufnahme von Benutzern angeordnet wurde (Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung), werden Gebühren in Höhe der für diese Wohnung an den Eigentümer (Vermieter) zu zahlenden Miete zuzüglich einer monatlichen Vorauszahlung auf die Betriebskosten erhoben.
- Wenn ein Bewohner, dem eine günstige und seiner Familiensituation entsprechende Wohnung auf dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt nachgewiesen wird, aus seiner Obdachlosenwohnung nicht auszieht, kann die monatliche Benutzungsgebühr gem. Abs. 1 und 3 um bis zu 50 v.H., maximal jedoch bis zur Höhe einer Vergleichsmiete im gleichen Gemeindeteil, erhöht werden.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rauhenebrach, 04.05.2021
Bäuerlein
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Eine Aufgabe der Gemeinde ist es, Obdachlosen vorübergehend eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen. Da es sich bei den Gemeinderäumen und öffentliche Einrichtungen handelt, wurde für die Nutzung eine Gebührensatzung erlassen. Die Satzung wurde im Wortlaut amtlich bekanntgemacht (Aushang, Homepage) und liegt in der Gemeinde jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung (vorherige Terminvereinbarung).
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5. Trinkwasserversorgung, Ertüchtigung Quelle Geusfeld, Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat das Angebot der Firma Mösslein, Lohr am Main, vom 21.04.2021 zur Kenntnis genommen und beschließt, den Auftrag über € 65.776,06, zur Ertüchtigung der Wasserversorgungseinrichtung „Quelle Geusfeld“ zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Ertüchtigung der Quelle Geusfeld an die Firma Mösslein, Lohr am Main, in Höhe von 65.776,06 € vergeben. In der Vergangenheit kam es bei Starkregen zu starken Eintrübungen. Ohne Abkochanordnung bzw. Chlorung erfüllte das Wasser die Trinkwasseranforderungen nicht mehr. Für die Weiterbetreibung des Brunnens ist nach Forderung des Gesundheitsamtes der Einbau einer Ultrafiltrationsanlage mit partikelabtrennender Stufe notwendig.
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6. Sonstige Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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informativ
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6 |
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7. Fragen aus dem Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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04.05.2021
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ö
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informativ
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7 |
Datenstand vom 28.09.2021 14:32 Uhr