Datum: 22.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Grundschule Untersteinbach, Aula
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 00:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Bauanträge
2.1 BV Nr. 22/2021; Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben sowie Neubau eines Carports in Geusfeld
2.2 BV Nr. 23/2021; Anbau eines Balkon mit Überdachung einer Treppe in Wustviel
2.3 BV Nr. 24/2021; Nutzungsänderung: Scheune als Holz- u. Geräteraum, Einbau von Nebenräumen im ehem. Stall, Bau eines Stellplatzes und Anbau einer Eingangsüberdachung in Karbach
2.4 BV-Nr. 25/2021; Neubau einer zweigeschossigen Stadtvilla mit Carport und Schuppen in Untersteinbach
2.5 BV-Nr. 26/2021, Bauvoranfrage zur Errichtung einer Einhausung für Hühner mit teilweiser Überdachung, Errichtung Wasserfass und Sitzbank in Geusfeld
2.6 BV-Nr. 28/2021, Neubau einer Kleingarage in Untersteinbach
2.7 BV-Nr. 27/2021, Verlängerung eines Daches an einer best. Garage in Untersteinbach
2.8 BV-Nr. 29/2021, Errichtung Tomatenhaus, Gartenhaus, offene Überdachung und Gartenhütte in Untersteinbach
3 Denkmalschutzrechtlicher Antrag zur Sanierung eines Wohngebäudes mit Anbau in der Gem. Geusfeld
4 Bau einer Brennstoffzelle als Netzersatzanlage, Installation Richtfunktechnik in Untersteinbach, Stellungnahme
5 Bauplanungsrecht, Bebauungsplan Mühlleite II 1. Änderung, Abschluss eines Architektenvertrages
6 Bauleitplanung; Ergänzungssatzung Koppenwind, erneute Beteiligung Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
7 Erschließung Am Berg, 1. Änderung in Koppenwind, Mühlleite III in Prölsdorf und St.-Anna-Weg in Karbach; Vergabe der Straßenbauarbeiten
8 Lebensregion Plus; E-Radtourismus Projekt für die Haßberge bis in den nördlichen Steigerwald; Beschlussfassung Vertretung ILE-Allianz-Gemeinden durch die Gemeinde Rauhenebrach
9 Haushaltsplan 2021; Finanzplan 2020 - 2024
9.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
9.2 Haushalt 2021; Finanzplan 2020-2024
10 Bundestagswahl 2021, Einteilung der Wahlbezirke
11 Kirche Theinheim, Glockenanlage, Sanierung und Kostenbeteiligung der Gemeinde
12 Sonstige Informationen
13 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 1
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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2
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2.1. BV Nr. 22/2021; Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben sowie Neubau eines Carports in Geusfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.1

Beschluss

BV-Nr.:        22/2021
Bauvorhaben:        Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben sowie Neubau eines 
Carports in Geusfeld 
Baugrundstück: Fl.Nr. 516/4 Gem. Geusfeld (Bahnhofstraße 19)
Bauherren:        Jäger Georg, Bäckenäcker 7, Geusfeld 96181 Rauhenebrach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Bauantrag als auch zum Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich des fehlenden Grenzabstands zur Gemeindestraße das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 
Mit der Nichteinhaltung des 3 Meter Grenzabstands vor der Gemeindestraße durch das überstehende Dach besteht Einverständnis, da die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht bzw. nur in sehr geringem Maße beeinträchtigt wird.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bäckenäcker Stand 1967“ Geusfeld, wird wie beantragt, befreit hinsichtlich
  • Überschreitung der Baufenster/Baulinie nach Norden
  • Überschreitung der Grundflächenzahl

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Dachgeschossausbau und Errichtung von Dachgauben sowie Neubau eines Carports in Geusfeld

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2.2. BV Nr. 23/2021; Anbau eines Balkon mit Überdachung einer Treppe in Wustviel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.2

Beschluss

BV-Nr.:                23/2021
Bauvorhaben:                Tekturplan für Anbau eines Balkons mit Überdachung und Treppe 
Baugrundstück:        Fl.Nr. 21 Gem. Wustviel (St.-Kilian-Straße 21)
Bauherr:                Herbig Ralf, St.-Kilian-Straße 21, Wustviel

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Tekturplan für den Anbau eines Balkons mit Überdachung und Treppe in Wustviel. 

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2.3. BV Nr. 24/2021; Nutzungsänderung: Scheune als Holz- u. Geräteraum, Einbau von Nebenräumen im ehem. Stall, Bau eines Stellplatzes und Anbau einer Eingangsüberdachung in Karbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.3

Beschluss

BV-Nr.:        24/2021
Bauvorhaben:        BV Nr. 24/2021; Nutzungsänderung: Scheune als Holz- u. Geräteraum, 
Einbau von Nebenräumen im ehem. Stall, Bau eines Stellplatzes und Anbau einer Eingangsüberdachung in Karbach
Baugrundstück: Fl.Nr. 45 Gem. Karbach (Karbach 38)
Bauherren:        Peters Kornelius, Karbach 38, Karbach 96181 Rauhenebrach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Nutzungsänderung einer Scheune als Holz- und Geräteraum, Einbau von Nebenräumen in ehem. Stall sowie Errichtung einer Hauseingangsüberdachung und eines Stellplatzes.

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2.4. BV-Nr. 25/2021; Neubau einer zweigeschossigen Stadtvilla mit Carport und Schuppen in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.4

Beschluss

BV-Nr.:        25/2021
Bauvorhaben:  Errichtung einer Stadtvilla mit Carport und Schuppen
Baugrundstück: Am Breiten Rain 38, Untersteinbach
Bauherren:        Völkel-Babini Nathalie und Babini Riccardo, Obersteinbacher Straße 1
               Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bäckenäcker Stand 1967“ Geusfeld, wird wie beantragt, befreit hinsichtlich
  • 1.6 Bindung für Pflanzung und Erhaltung von Bäumen (Verschiebung des Pflanzstandortes für Baum)
  • 1.1.5 Höhe der baulichen Anlage (Überschreitung der Traufhöhe um 45,5 cm auf 6,155 m)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Errichtung einer Stadtvilla mit Carport und Schuppen in Untersteinbach.

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2.5. BV-Nr. 26/2021, Bauvoranfrage zur Errichtung einer Einhausung für Hühner mit teilweiser Überdachung, Errichtung Wasserfass und Sitzbank in Geusfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.5

Beschluss

BV-Nr.:        26/2021
Bauvorhaben: Bauvoranfrage zur Errichtung einer Einhausung für Hühner mit teilweiser
               Überdachung, Errichtung Wasserfass und Sitzbank
Baugrundstück: Fl.Nr. 853 Gem. Geusfeld
Bauherrin:        Laufer Karin, Am Spreubach 16 A, Geusfeld

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB zu erteilen. Eine Erschließung durch die gemeindliche Trinkwasser- und Entwässerungseinrichtung ist durch die Haltung von drei Hühner nicht ersichtlich. Für die Dimensionierung des Bauvorhabens ist die Zufahrt über den landwirtschaftlichen Weg ausreichend. Das Vorhaben wahrt die öffentlichen Belange bzw. berührt diese konkret nur unerheblich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Öffentlichkeitsarbeit

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Einhausung für Hühner mit teilweiser Überdachung, Errichtung Wasserfass und Sitzbank in Geusfeld.

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2.6. BV-Nr. 28/2021, Neubau einer Kleingarage in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.6

Beschluss 1

BV-Nr.:        28/2021
Bauvorhaben: Neubau einer Kleingarage in Untersteinbach
Baugrundstück: Am Breiten Rain 14, Untersteinbach, Fl.Nr. 539/1
Bauherrin:        Hirt Elke, Am Breiten Rain 14, Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Bauantrag als auch zum Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Grenzbebauung das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain IV“ Untersteinbach, wird befreit hinsichtlich
II.2 Garagen, Wandhöhe im Mittel nicht höher als 3 m
Wandhöhe der Grenzgarage überschreitet die festgesetzten 3 m.
I.3. Bauweise, Baugrenze, Stellung der baulichen Anlagen:
Garage liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze in Richtung Westen
5 m Abstand zwischen Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche
Verringerung des Abstandes auf 3 m lt. Stellplatzverordnung hin zum Zufahrtsgrundstück.
Stellung der Garage
Die zusätzliche Garage soll an anderer Stelle errichtet werden.

Die extensive Dachbegrünung wie für Garagen mit einer Dachneigung unter 15° ist im Bebauungsplan festgesetzt.

Zufahrt über Fl.Nr. 536/7
Die derzeitige Vereinbarung zwischen der Gemeinde und den Anliegern Hirt/Tuchart und Scharf/Greb soll nach vorheriger Absprache mit den Vertragsparteien gekündigt werden.
Über die Nutzung als Zufahrt ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss 2

BV-Nr.:        28/2021
Bauvorhaben: Neubau einer Kleingarage in Untersteinbach
Baugrundstück: Am Breiten Rain 14, Untersteinbach, Fl.Nr. 539/1
Bauherrin:        Hirt Elke, Am Breiten Rain 14, Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayer. Bauordnung hinsichtlich der Grenzbebauung das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt zu erklären, dass die Hälfte, mind. jedoch 1,50 m, des erforderlichen Grenzabstandes eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Öffentlichkeitsarbeit

Errichtung einer Grenzgarage in Untersteinbach.

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2.7. BV-Nr. 27/2021, Verlängerung eines Daches an einer best. Garage in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.7

Beschluss

BV-Nr.                27/2021
Bauvorhaben: Verlängerung eines Daches an einer best. Garage in Untersteinbach
Baugrundstück: Am Breiten Rain 14, Untersteinbach, Fl.Nr. 539/1
Bauherrin:        Hirt Elke, Am Breiten Rain 14, Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. Mit der isolierten Abweichung von den Vorschriften der Bayer. Bauordnung hinsichtlich der Grenzbebauung und der Abstandsflächen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Verlängerung eines Daches an einer best. Garage in Untersteinbach.

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2.8. BV-Nr. 29/2021, Errichtung Tomatenhaus, Gartenhaus, offene Überdachung und Gartenhütte in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 2.8

Beschluss

BV-Nr.                28/2021
Bauvorhaben: Errichtung Tomatenhaus, Gartenhaus, offene Überdachung und Gartenhütte
Baugrundstück: Am Breiten Rain 14, Untersteinbach
Bauherrin:        Hirt Elke, Am Breiten Rain 14, Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain IV“ Untersteinbach nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO zu erteilen: I.3 festgesetzte Baugrenze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Isolierte Befreiung für die Errichtung diverser Nebengebäude außerhalb des festgesetzten Baufensterns in Untersteinbach.

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3. Denkmalschutzrechtlicher Antrag zur Sanierung eines Wohngebäudes mit Anbau in der Gem. Geusfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag der Familie Hotz, Waldschwind 1, 96181 Rauhenebrach auf Erlaubnis nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz zur Instandsetzung des ehem. Gesindehauses auf dem Gutshof Waldschwind zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bau einer Brennstoffzelle als Netzersatzanlage, Installation Richtfunktechnik in Untersteinbach, Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Verordnung über das Wasserschutzgebiet und auf naturparkrechtliche Erlaubnis nach § 7 der Verordnung über den Naturpark Steigerwald für den Bau und Betrieb einer Brennstoffzelle als Netzersatzanlage (BZNEA) und die Installation eigener Richtfunktechnik durch das Bayerische Landeskriminalamt – Autorisierte Stelle – auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 Gem. Untersteinbach zur Kenntnis genommen und beschließt, unter der Auflage, dass die Fassade der zu errichtenden Einhausung des Technikschranks mit einem natürlichen Baumaterial (Holz) zu verkleiden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 Gem. Untersteinbach (Am Forst) soll eine Brennstoffzelle als Netzersatzanlage und eine neue Richtfunktechnik eingebaut werden. Der Gemeinderat erteilte zum Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Verordnung über das Wasserschutzgebiet und auf naturparkrechtliche Erlaubnis nach § 7 der Verordnung über den Naturpark Steigerwald sein Einvernehmen.

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5. Bauplanungsrecht, Bebauungsplan Mühlleite II 1. Änderung, Abschluss eines Architektenvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Architektenvertrag für städtebauliche Leistungen -Bebauungsplan- für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Mühlleite II v. 10.06.2021 zur Kenntnis genommen und beschließt, den Auftrag an das Ing.Büro Stubenbüro entsprechend des vorliegenden Angebotes zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Abschluss eines Architektenvertrages zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Mühlleite II in Prölsdorf.

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6. Bauleitplanung; Ergänzungssatzung Koppenwind, erneute Beteiligung Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 6

Beschluss 1

Abwägungsbeschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Rauhenebrach hat die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen im nochmaligen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen behandelt.
Den Abwägungsvorschlagen wird insgesamt gefolgt.
Die durch die in der Gemeinderatssitzung gefassten Abwägungen sich ergebenden geringfügen Änderungen bzw. Ergänzungen werden in die Satzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende Ergänzungssatzung:

Ergänzungssatzung

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist i.V.m. Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende 


Ergänzungssatzung:


§ 1
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Koppenwind werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:2.000) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3
Art. 8 BayDSchG hinsichtlich des Auffindens von Bodendenkmälern ist zu beachten.
Abs.1: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. 2Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. 3Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. 4Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
Abs.2: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.


§ 4
Diese Satzung tritt am Tage ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.


Rauhenebrach, 22.06.2021
Gemeinde Rauhenebrach



Bäuerlein
1.Bürgermeister



Die Begründung i.d.F. v. 22.06.2021 wird der Satzung beigeheftet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Für den Gemeindeteil Koppenwind wurde eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen wurden abgewägt, der Satzungsbeschluss wurde gefasst. Die Satzung tritt am Tage ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt über die Gemeindeschaukästen, die Satzung kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

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7. Erschließung Am Berg, 1. Änderung in Koppenwind, Mühlleite III in Prölsdorf und St.-Anna-Weg in Karbach; Vergabe der Straßenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Angebote zur Durchführung der Straßenbaumaßnahme „Am Berg“ in Koppenwind zur Kenntnis genommen und beschließt den Auftrag an die Firma Thomas-Straßenbau-GmbH, Oberaurach zum Angebotspreis von brutto € 69.174,70 zu vergeben. Ebenso wird die Firma Thomas-Straßenbau-GmbH beauftragt, die Erschließungsmaßnahmen in Prölsdorf „Mühlleite III“ und in Karbach (St.-Anna-Weg), zu den im Angebot für Koppenwind aufgeführten Einheitspreisen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für großflächige Straßenbau- und Asphaltierungsarbeiten in verschiedenen Gemeindeteilen an die Fa. Thomas Straßenbau GmbH, Oberaurach zu vergeben.

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8. Lebensregion Plus; E-Radtourismus Projekt für die Haßberge bis in den nördlichen Steigerwald; Beschlussfassung Vertretung ILE-Allianz-Gemeinden durch die Gemeinde Rauhenebrach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat hat das Projekt „Thematische Rad- und E-Radrouten von den Haßbergen bis in den Steigerwald zum Ausbau der freizeittouristischen Angebote und stärkeren Vernetzung mit den Landkreisen“ in Höhe von bis zu ca. 32.345,66 € zur Kenntnis genommen und beschließt, hierfür die Vertretung der ILE Lebensregion Plus zu übernehmen. Der 1. Bgm. Matthias Bäuerlein wird hierfür ermächtigt, mit den teilnehmenden Kommunen einen Partnerschaftsvertrag über die zentrale Steuerung und Finanzierung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Die ILE Lebensregion PLUS beteiligt sich am Projekt „Thematische Rad- und E-Radrouten von den Haßbergen bis in den Steigerwald zum Ausbau der freizeittouristischen Angebote und stärkeren Vernetzung mit den Landkreisen“. Die ILE Lebensregion PLUS wird durch die Gemeinde Rauhenebrach, den 1. Bürgermeister, vertreten. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, mit den teilnehmenden Kommunen einen Partnerschaftsvertrag über die zentrale Steuerung und Finanzierung abzuschließen.

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9. Haushaltsplan 2021; Finanzplan 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 9
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9.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 9.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende 

HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Rauhenebrach
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                5.669.058 €

und

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                3.060.950 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
       a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        430 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                                                        320 v.H.

2.        Gewerbesteuer
       nach dem Gewerbeertrag                                                        300 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021 wurden diskutiert und beschlossen. Die Haushaltssatzung wird ortsüblich bekanntgemacht.

Der Gemeinderat beschloss folgende 

HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Rauhenebrach
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

im Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                5.669.058 €

und

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben auf                                3.060.950 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
       a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        430 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                                                        320 v.H.

2.        Gewerbesteuer
       nach dem Gewerbeertrag                                                        300 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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9.2. Haushalt 2021; Finanzplan 2020-2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 9.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 gemäß Art. 70 Bayerische Gemeindeordnung und § 24 Kommunale Haushaltsverordnung zur Kenntnis genommen und beschließt die Finanzplanung 2020 bis 2024 in dieser Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Weiterhin wurden der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 zur Kenntnis genommen und beschlossen.

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10. Bundestagswahl 2021, Einteilung der Wahlbezirke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Hinblick auf die Bundestagswahl 2021 die Einteilung der Wahlbezirke so zu belassen wie bei der Bundestagswahl 2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat bestätigt, die Anzahl bisher vorhandenen Urnenwahllokale:
Das Wahllokal in Untersteinbach wird verlegt, da der Feuerwehrschulungsraum vermutlich auch Ende September noch als Coronaschnelltestzentrum genutzt wird. Als Wahllokal wird z.B. die Turnhalle vorgeschlagen.
Die Briefwahlvorstände werden wieder im Hauptgebäude der Schule untergebracht.

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11. Kirche Theinheim, Glockenanlage, Sanierung und Kostenbeteiligung der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 11

Beschluss

GR hat die Notwendigkeit der Sanierung der Glockenanlage der Kirche in Theinheim zur Kenntnis genommen und beschließt, unter ausdrücklichem Verweis auf die Nichtanerkennung der Baulast der zugrundeliegenden Maßnahme, die Restkosten für die entstehende Maßnahmen nach Abzug einer Kostenbeteiligung der Kirchenstiftung Theinheim und aller eingegangenen Spenden zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

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12. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö informativ 12

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt „Zufahrt zur geplanten Deponie für Inertabfälle in Prölsdorf“ soll in die nichtöffentliche Sitzung verschoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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13. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö informativ 13
Datenstand vom 04.10.2021 11:24 Uhr