Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Grundschule Untersteinbach, Aula
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Kanalkataster Rauhenebrach, Information Sachstand durch Ingenieurbüro
3 Bauanträge
3.1 BV Nr. 45/2021; Neubau einer Abstell- und Gerätehalle in Fabrikschleichach
3.2 BV Nr. 46/2021; Einbau einer Wohnung ins Kellergeschoss sowie Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss in Koppenwind
4 Bauleitplanung; Mühlleite II 1. Änderung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Entwurfsplanung
5 Trinkwasserversorgung; Angebot Übertragung Trinkwasseruntersuchungen an Labor Graser, Schonungen
6 Beitragsrecht, Beitragspflichtigen Geschossflächen bei mehreren Gebäudeteilen
7 Kindergarten, Elternbeitragsersatz, Antrag auf Übernahme des kommunalen Anteils
8 Bayer. Straßen- und Wegerecht; Widmung eines Parkplatzes in Untersteinbach
9 Anschaffung TSF FFW Koppenwind
10 Sonstige Informationen
11 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021 zu genehmigen. Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils dieser Gemeinderatssitzung gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Kanalkataster Rauhenebrach, Information Sachstand durch Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2

Öffentlichkeitsarbeit

Die Arbeiten zum qualifizierte Kanalkataster unserer Gemeinde sind nun abgeschlossen. Herr Hans-Joachim Brandt vom zuständigen Ingenieurbüro SRP Schneider & Partner, Zeil a. Main, informierte den Gemeinderat über die Ergebnisse. Es liegen Bestandspläne aller befahrenen Ortsnetze und überörtlichen Kanaleinrichtungen vor. Aus dem bautechnischen Zustandsbewertung geht hervor, welche Schäden wo vorhanden sind und mit welcher Dringlichkeit diese behoben werden müssen. Hierfür muss im nächsten Schritt in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro ein Sanierungskonzept erarbeitet werden. Sinnvoll ist es, so Herr Brandt, für jeden Abschnitt einzeln zu untersuchen in welcher Weise eine Reparatur durchgeführt werden kann und Projekt für Projekt abzuarbeiten.
Gleichzeitig ist das Kanalkataster fortwährend zu ergänzen. Hier muss noch geklärt werden, in welcher Weise die neuen Kanäle aufgenommen und in das Kataster eingepflegt werden. Die Daten müssen auch für Behörden in einem bayernweiten Auskunftssystem zu Verfügung stehen.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 3
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3.1. BV Nr. 45/2021; Neubau einer Abstell- und Gerätehalle in Fabrikschleichach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 3.1

Beschluss

BV-Nr.:        45/2021
Bauvorhaben:        Neubau einer Abstell- und Gerätehalle 
Baugrundstück: Fl.Nr. 133 Gem. Fabrikschleichach (Glashüttenstraße 18)
Bauherren:        Uwe Hofmann, Untersteinbach, Am Ziegelrück 37, 96181 Untersteinbach

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau einer Abstell- und Gerätehalle in Fabrikschleichach 

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3.2. BV Nr. 46/2021; Einbau einer Wohnung ins Kellergeschoss sowie Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss in Koppenwind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 3.2

Beschluss

BV-Nr.         46/2021
Bauvorhaben:        Einbau einer Wohnung ins Kellergeschoss sowie Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss
Baugrundstück: Fl.Nr. 87/3 Gem. Koppenwind
Bauherr:        Müller Edgar, Koppenwind, Zum Taubenherd 5

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Einbau einer Wohnung ins Kellergeschoss sowie Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss
in Koppenwind.

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4. Bauleitplanung; Mühlleite II 1. Änderung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung Mühlleite II in Prölsdorf in der Fassung vom 16.11.2021 zur Kenntnis genommen und beschließt diesen zu billigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Mühlleite II in Prölsdorf wurde die Entwurfsplanung vom 16.11.2021 gebilligt. Diese wird demnächst in einer frühzeitigen Beteiligungsphase für jedermann zur Einsicht ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.

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5. Trinkwasserversorgung; Angebot Übertragung Trinkwasseruntersuchungen an Labor Graser, Schonungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Chemische Labor Dr. Graser KG auf Grundlage des Angebotes vom 14.11.2021 zu beauftragen, die angebotenen Probenahmen und Trinkwasseruntersuchungen ab 2022 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Das Chemische Labor Dr. Graser KG, Schonungen, wurde beauftragt, ab 2022 zusätzlich zu den Trinkwasseruntersuchungen auch die Probenahmen in unserer Gemeinde durchzuführen.

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6. Beitragsrecht, Beitragspflichtigen Geschossflächen bei mehreren Gebäudeteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Beitragserhebung von Nebengebäude, Garagen usw., die für sich selbst keine Beitragspflicht hinsichtlich ihrer Geschossfläche begründen, jedoch durch eine Überdachung und Zugangstüren verbunden sind folgendes Vorgehen:

Der Übergang und die Zugangstüren zu beiden Gebäudeteilen begründen eine Gebäudeeinheit auch dann, wenn
der Gebäudeübergang/-durchgang an drei Seiten geschlossen ist oder geschlossen werden kann und sich beide Zugangstüren innerhalb dieses Durchgangs befinden. (Bisherige Regelung)
Eine mögliche Beitragsverjährung kann ggf. nicht ausgeschlossen werden. 

Diese Regelung gilt bis eindeutige gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien aus der Rechtsprechung vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Kindergarten, Elternbeitragsersatz, Antrag auf Übernahme des kommunalen Anteils

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Kindergartenvereins St. Sebastian Prölsdorf auf kommunalem Anteil des Elternbeitragsersatzes nicht stattzugeben, da bereits der staatliche Anteil des Elternbeitragsersatzes höher ist als die tatsächlichen Elternbeiträge. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Kindergärten, bei denen der staatliche Anteil des Elternbeitragsersatzes höher ist als die tatsächlichen Elternbeiträge in diesem Zeitraum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Kommunaler Anteil Elternbeitragsersatz für Kindergärten
Beim Elternbeitragsersatz handelt es sich um eine finanzielle Rückzahlung von Elternbeiträge, die von den Eltern bezahlt wurden, obwohl aufgrund von Corona die Kindertageseinrichtungen zeitweise geschlossen waren. Die Eltern sollen nicht mit einer Zahlung belastet werden, für die sie keine Betreuungsleistung erhalten oder in Anspruch genommen haben. Der Freistaat Bayern unterstützt dies mit einer Pauschale. Berechnungsgrundlage ist ein ermittelter durchschnittlicher Beitragssatz. Ein weiterer Betrag kann freiwillig durch die Gemeinden übernommen werden.
Der Gemeinderat beschloss, den Auszahlung des freiwilligen Gemeindeanteils nicht zu gewähren, solange der bereits ausgezahlte staatliche Elternbeitragsersatz durch den Freistaat Bayern die tatsächlichen Elternbeiträge übersteigt.

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8. Bayer. Straßen- und Wegerecht; Widmung eines Parkplatzes in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 8

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat diskutierte die angespannte Parksituation am Kindergarten Untersteinbach. Im Vorfeld hierzu fanden bereits Gespräche mit der Pfarrei statt, da der Parkplatz in der Straße „Zum Kirchberg“ auf Kirchengrund steht und der Träger des Kindergartens der Caritasverein ist. Um eine Entlastung herbeizuführen, sollen die Parkplätze zwischen Kindergarten und Treppe künftig ausschließlich für den Kindergarten zur Verfügung stehen. Um Pendlern und Fahrgemeinschaften gerecht zu werden, wird von einer Höchstparkdauer abgesehen. Die Bevölkerung wird gebeten, diesen Parkplatz nicht zum Abstellen auf Dauer oder für mehrere Tage am Stück zu blockieren, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Parken für ihre alltäglichen Geschäfte bei Hausarzt, Bank, Kindergarten, Kirche usw. nicht zu erschweren. Zusätzlich wurde über eine eigene Parkmöglichkeit für die Mitarbeiterinnen des Kindergartens nachgedacht.

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9. Anschaffung TSF FFW Koppenwind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Freiwillige Feuerwehr Koppenwind den vorhandenen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) durch ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) zu ersetzen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 60.000 €. Nach Abzug einer Fördersumme i.H.v. 24.200,00 € trägt die Gemeinde von der Restsumme i.H.v. 35.800 € einen Betrag von 20.000 €. Der Restbetrag, etwaige Preissteigerungen sowie eine höherwertige Ausstattung trägt der Feuerwehrverein Koppenwind.
Der vorhandene Tragkraftspritzenanhänger (TSA) soll an die FFW Falsbrunn gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschließt, zur Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die FFW Koppenwind einen Zuschuss von 20.000 € zu gewähren.
Den vorhandenen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) soll die FFW Falsbrunn übernehmen.

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10. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö informativ 10
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11. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö informativ 11
Datenstand vom 25.01.2022 08:17 Uhr