Datum: 09.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 23:00 Uhr bis 23:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Abfallentsorgung; Organisation der Abfallentsorgung der Gemeinde ab 01.01.2016
3 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Anpassung der Gebühren
4 Bauanträge
4.1 BVNr. 19/2015; Umnutzung von Räumen als Praxis- und Seminarräume im ehemaligen Schulhaus Theinheim
4.2 BVNr. 20/2015; Anbau einer überdachten Terrasse, Fl.Nr. 37 und 38 Gemarkung Fürnbach
4.3 BVNr. 21/2015; Tekturplan-Errichtung einer Dachgaube, Überdachung eines Balkons, Fl.Nr. 30 Gemarkung Theinheim, Holzberg 3
4.4 BVNr. 22/2015; Errichtung von Kellerräumen, Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss, FlNr. 357 Prölsdorf
5 Antrag Reitz Thomas, Zum Taubenherd 3, Koppenwind
5.1 Grundwasserentnahme; Anzeige einer Brunnenbohrung, Koppenwind Fl.Nr. 86
5.2 Grundwasserentnahme; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Fl.Nr. 189, Sportclub Geusfeld
6 Dorferneuerung Fürnbach; Neubau von Parkplätzen am Schulberg, Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung mit der TG Fürnbach 2
7 Pumpenhaus Karbach, Erneuerung der Pumpentechnik, Auftragsvergabe
8 Strombezug Überlandzentrale Lülsfeld - Bezug von Naturstrom
9 Resolution der Steigerwaldgemeinden "Nachhaltigkeitsregion Steigerwald" (Welterbe)
10 Spielgeräte für Spielplatz Grundschule; Auftragsvergabe
11 Spielgeräte für verschiedene Spielplätze; Auftragsvergabe
12 Neues Logo der Gemeinde
13 Ermittlung Überschwemmungsbereich Rauhe Ebrach, Fl.Nr. 102/2 Gem. Untersteinbach; Auftrag Vermessungsleitungen
14 Kindergarten Prölsdorf, Antrag auf Bezuschussung eines Spielgerätes
15 Flurbereinigung Fatschenbrunn; Änderung der Gemeindegrenzen im Bereich Markertsgrün
16 Geh- und Radweg Untersteinbach - Koppenwind; Vergabe Schutzgeländer

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzungen vom 07.07.2015, 03.08.2015 und 18.08.2015 zu genehmigen. Die Niederschriften des nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzungen vom 07.07.2015, 03.08.2015 und 18.08.2015 gelten als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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2. Abfallentsorgung; Organisation der Abfallentsorgung der Gemeinde ab 01.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die der Gemeinde Rauhenebrach mit Verordnung vom 28.10.2011 übertragenen Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Haßberge mit Wirkung vom 01.01.2016 an den Landkreis zurückzugeben und insoweit der Aufhebung dieser Verordnung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Anpassung der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rauhenebrach

Aufgrund Art. 2, 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende

Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 07.09.2012 wird wie folgt geändert:

1.        § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„§ 9a Grundgebühr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss




bis
2,5 m³/h
36,00 Euro/Jahr
bis
6,0 m³/h
48,00 Euro/Jahr
bis
10,0 m³/h
60,00 Euro/Jahr
über
10,0 m³/h
72,00 Euro/Jahr


2.        § 10 erhält folgende Fassung:

„§ 10 Einleitungsgebühr

(1)        Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Abwasserbeseitigungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 1,75 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

(2)        Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung, aus Eigengewinnungsanlagen geförderte und der Kanalisation sonst zugeführten Wassermengen, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Abs. 3 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werden durch geeichte Wasserzähler ermittelt.
Sie sind von der Gemeinde zu schätzen, wenn
1.        ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
2.        der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
3.        sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.07. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen, angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 36 m³ pro Jahr und Einwohner. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere Schätzungen möglich. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen. Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(3)        Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt grundsätzlich dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 m³ als nachgewiesen, wenn das Wasser hierfür aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wurde. Maßgeblich ist die am 01.01. eines Jahres vorhandene Viehzahl, die vom Viehhalter nachzuweisen ist.
Der Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen ist bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist möglich.

(4)        Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen:
a)        Wassermengen bis zu 10 m³ jährlich,
b)        das hauswirtschaftlich genutzte Wasser;
c)        das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.

(5)        Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 36 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.07. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten würde. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzungen möglich.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.10.2015 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 4
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4.1. BVNr. 19/2015; Umnutzung von Räumen als Praxis- und Seminarräume im ehemaligen Schulhaus Theinheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu folgendem Bauvorhaben das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zu erklären:
Bauvorhaben:                BVNr. 19/2015, Umnutzung ehemaliger Wohn- und Schulräume im Erd- und                        Obergeschoß
Grundstück:                Fl.Nr. 48 Gemarkung Theinheim, Schulterbachstraße 17
Neue Nutzung:        Praxis-, Seminar- und Beherbergungsräume für eine Heil- und
                       Beratungspraxis
Bauherr:                Simmel Nicole
Soweit die Bauherrin die erforderlichen Stellplätze nicht bereitstellen kann, beschließt der Gemeinderat die Ablösung gemäß Art. 47 Abs. 3 Ziffer 3 Bayerische Bauordnung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. BVNr. 20/2015; Anbau einer überdachten Terrasse, Fl.Nr. 37 und 38 Gemarkung Fürnbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu folgendem Bauvorhaben das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zu erklären:

Bauvorhaben:                BVNr. 20/2015, Anbau einer überdachten Terrasse an das bestehende                                Wohnhaus
Grundstück:                Fl.Nr. 37 und 38, Gemarkung Fürnbach, Steigerwaldstraße 18
Bauherr:                Eirich Brigitte

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. BVNr. 21/2015; Tekturplan-Errichtung einer Dachgaube, Überdachung eines Balkons, Fl.Nr. 30 Gemarkung Theinheim, Holzberg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö 4.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu folgendem Bauvorhaben das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zu erklären:

Bauvorhaben:                BVNr. 21/2015, Errichtung einer Dachgaube, Überdachung eines Balkons,                        Tekturplan zur Baugenehmigung Nr. 587/2007
Grundstück:                Fl.Nr. 30, Gemarkung Theinheim, Holzberg 3
Bauherr:                Kregler Wolfgang

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.4. BVNr. 22/2015; Errichtung von Kellerräumen, Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss, FlNr. 357 Prölsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö 4.4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei folgendem Bauvorhaben gegen die Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Bayerische Bauordnung keine Einwendungen zu erheben:
Bauverzeichnis-Nr.:        22/2015
Baugrundstück:        Fl.Nr. 357 Gemarkung Prölsdorf
Bauvorhaben:                Errichtung von Kellerräumen
                       Einbau einer Wohnung im Dachgeschoß
Bauherren:                Norbert und Beate Kügel

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag Reitz Thomas, Zum Taubenherd 3, Koppenwind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 5
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5.1. Grundwasserentnahme; Anzeige einer Brunnenbohrung, Koppenwind Fl.Nr. 86

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat von der geplanten Brunnenbohrung auf dem Grundstück Fl.Nr. 85 Gem. Koppenwind durch Herrn Thomas Reitz Kenntnis genommen. Belange der Gemeinde bezüglich der vorgesehenen Grundwasserentnahme zum Gartengießen bestehen derzeit nicht.
Die erforderliche widerrufliche Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zur Wasserversorgung der Gemeinde für den angegebenen Verwendungszweck wird bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. Grundwasserentnahme; Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Fl.Nr. 189, Sportclub Geusfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat von der geplanten Installation einer offenen Zisterne mit 25 m³ Fassungsvermögen auf dem Grundstück Fl.Nr. 189 Gem. Geusfeld durch den SC Geusfeld Kenntnis genommen. Die Zisterne dient der Bewässerung des Fußballplatzes. Die Füllung der Zisterne erfolgt durch Zufluss von Grundwasser.
Der Gemeinderat beschließt, gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Dorferneuerung Fürnbach; Neubau von Parkplätzen am Schulberg, Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung mit der TG Fürnbach 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Neubau von Parkplätzen am Schulberg in Fürnbach unter Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft Fürnbach 2 als Maßnahmenträger durchzuführen.
1. Bgm. Bäuerlein wird ermächtigt, mit der Teilnehmergemeinschaft Fürnbach 2 eine entsprechende Kostenvereinbarung abzuschließ en.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Pumpenhaus Karbach, Erneuerung der Pumpentechnik, Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Pumpentechnik für Abwasserpumpwerk Karbach an die Firma Erdwärme + Brunnentechnik Brunn GmbH, Emskirchen zu vergeben. Die Vergabesumme beträgt brutto 26.441,09 Euro.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Strombezug Überlandzentrale Lülsfeld - Bezug von Naturstrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt mit 12 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen, den Vorschlag ab, das Angebot der ÜZ Lülsfeld zur Lieferung von zertifiziertem Naturstrom aus 100% Bayerischer Wasserkraft ab 01.01.2017 anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Resolution der Steigerwaldgemeinden "Nachhaltigkeitsregion Steigerwald" (Welterbe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 9
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10. Spielgeräte für Spielplatz Grundschule; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Spielplatz an der Grundschule mit weiteren Spielgeräten zu ergänzen. Es sollen Produkte aus Recycling-Kunststoff aus dem Angebot der Firma Westfalia Spielgeräte GmbH beschafft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Spielgeräte zu beschaffen, wobei insbesondere auch kleinkindgerechte Spielgeräte aufzustellen sind. Für diese Beschaffungsmaßnahme werden Mittel in Höhe von 20.000 Euro bewilligt. Die Auftragsvergaben werden dem 1. Bürgermeister zur selbständigen Erledigung übertragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Spielgeräte für verschiedene Spielplätze; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Spielgeräte an die Fa. Playparc GmbH, Willebadessen i. H. v. 16.582,66 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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12. Neues Logo der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö 12

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Vorschlag des Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus bezüglich eines neuen Logos für die Gemeinde Rauhenebrach zu Kenntnis genommen und beschließt, die nachstehende graphische Zeichnung einschließlich des Schriftzugs Rauhenebrach als Bild-Wort-Marke zur Repräsentation der Gemeinde zu bestimmen:

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Ermittlung Überschwemmungsbereich Rauhe Ebrach, Fl.Nr. 102/2 Gem. Untersteinbach; Auftrag Vermessungsleitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat hat die voraussichtlichen Kosten zur Feststellung des tatsächlichen Überschwemmungsgebiets im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 102/2 Gemarkung Untersteinbach durch eine vermessungstechnischen Aufnahme und hydraulischen 2D-Berechnung des Bestands der Rauhen Ebrach zur Kenntnis genommen und beschließt, die Überrechnung vorerst nicht in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. Kindergarten Prölsdorf, Antrag auf Bezuschussung eines Spielgerätes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö beschließend 14

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Kindergarten Prölsdorf für die Anschaffung eines neuen Spielgerätes einen Zuschuss von 10 % der Kosten zu gewähren. Der Betrag von 173,72 € wird aufgerundet auf 175,00 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Flurbereinigung Fatschenbrunn; Änderung der Gemeindegrenzen im Bereich Markertsgrün

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö 15

Beschluss

Der Gemeinderat hat von der im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Fatschenbrunn, Gemeinde Oberaurach, vorgesehenen Änderung der Gemeindegrenzen zwischen Oberaurach und Rauhenebrach Kenntnis genommen. Die Grenzänderung beruht auf der Neuabgrenzung eines Weges in Markertsgrün. Die Flächenmehrung für Rauhenebrach beträgt 0,0281 ha. Die Änderung ist in der diesem Beschluss beigefügten Gr enzänderungskarte eingetragen.
Der Gemeinderat beschließt zu dieser Grenzänderung die Zustimmung gemäß § 58 Abs.2 Flurbereinigungsgesetz.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. Geh- und Radweg Untersteinbach - Koppenwind; Vergabe Schutzgeländer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 08/2015. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2015 ö 16

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Lieferung und Montage eines Geländers für den Geh- und Radweg zwischen Untersteinbach und Koppenwind an die Firma Marika Knab, Hof/Saale, entsprechend dem Angebot vom 24.08.2015, zur Angebotsendsumme von brutto 13.127,37 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.10.2015 10:34 Uhr