Datum: 10.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Bauanträge
2.1 BVNr. 24/2015; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 122/4 Gemarkung Geusfeld
3 Flächennutzungsplan; 3. Änderung
3.1 Flächennutzungsplan; Vorstellung des Änderungsentwurfes
3.2 Flächennutzungsplan; Beschlussfassung über die Änderung (Aufstellungsbeschluss), vorgezogene Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden
4 Straßenausbaubeitragssatzung; 1. Änderung
5 Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung; Aufhebung
5.1 Abfallwirtschaft; Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung
5.2 Abfallwirtschaft; Aufhebung der Gebührensatzung
6 Antragstellung zur Förderung im Rahmen des KfW-Programmes "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager"
7 Katholische Kirchenstiftung Fürnbach; Zuschussantrag für Schädlingsbekämpfung
8 Sonstige Informationen
9 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2015 zu genehmigen. Die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2015 gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erfolg en.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 2
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2.1. BVNr. 24/2015; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 122/4 Gemarkung Geusfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 2.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 122/4 Gemarkung Geusfeld, Am Gründlein 7 (BVNr. 24/2015), zur Kenntnis genommen. Er beschließt, zur Erteilung der Baugenehmigung, einschließlich der notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hofäcker III“, das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Flächennutzungsplan; 3. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 3
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3.1. Flächennutzungsplan; Vorstellung des Änderungsentwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 3.1
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3.2. Flächennutzungsplan; Beschlussfassung über die Änderung (Aufstellungsbeschluss), vorgezogene Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Inhalt der Planung ist die Aktualisierung der Kartengrundlage und die Übernahme des digitalen Katasters als Grundlage der Darstellungen im Flächennutzungsplan. Weiterhin wird der Flächennutzungsplan als städtebauliche Entwicklungsgrundlage der Gemeinde planerisch angepasst und aktualisiert.
Der von BAURCONSULT aus Haßfurt vorgelegte Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 10.11.2015 wird dem Verfahren zugrunde gelegt. Folgende Änderungen wurden hierzu in der Gemeinderatsitzung am 10.11.2015 getroffen:
  • OT Geusfeld – Der südlich der St 2274 gelegene Teilbereich der unter der Änderungsnummer 5.8 neu ausgewiesenen Gewerbefläche wird um ca. 1 ha reduziert (siehe beigefügter Lageplan).
  • OT Schindelsee – Nördlich der bestehenden Gewerbeflächenausweisung des Baufach-marktes (GE) soll eine bis zu 4 bis 5 ha große Gewerbefläche (GE) neu ausgewiesen werden (siehe beigefügter Lageplan).
  • OT Theinheim – Die bestehende Gewerbefläche entfällt nicht wie vorgeschlagen aus der Ausweisung des Flächennutzungsplanes (Änderungsnummer 12.3), sondern wird stattdessen zu einem Mischgebiet (MI) umgewandelt (siehe beigefügter Lageplan).
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Straßenausbaubeitragssatzung; 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -)

Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 12.02.2003 wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

„Grundstücke im Außenbereich, die nicht baulich oder gewerblich, sondern nur gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden dürfen, werden mit 5 v. H. der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen. Für Grundstücke im Außenbereich, die bebaut sind oder gewerblich genutzt werden, gilt Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung; Aufhebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 5
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5.1. Abfallwirtschaft; Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Gemeinde Rauhenebrach (Aufhebungssatzung)


Präambel


Der Gemeinderat Rauhenebrach hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 beschlossen, dass die gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft auf den Landkreis zurück übertragen werden. Ein eigenes Satzungsrecht ist daher nicht mehr erforderlich.


Die Gemeinde Rauhenebrach erlässt folgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Gemeinde Rauhenebrach (Abfallwirtschaftssatzung) in der derzeit gültigen Fassung:

§ 1
Aufhebung


Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Gemeinde Rauhenebrach (Abfallwirtschaftssatzung) vom 12.12.2001 in der zur Zeit gültigen Fassung wird mit Wirkung zum 31.12.2015 aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. Abfallwirtschaft; Aufhebung der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö 5.2

Beschluss

Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Rauhenebrach (Aufhebungssatzung)

Präambel

Der Gemeinderat Rauhenebrach hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 beschlossen, dass die gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft auf den Landkreis zurück übertragen werden. Ein eigenes Satzungsrecht ist daher nicht mehr erforderlich.

Die Gemeinde Rauhenebrach erlässt folgende Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Rauhenebrach (Aufhebungssatzung) in der derzeit gültigen Fassung:

§ 1
Aufhebung

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Rauhenebrach vom 12.12.2001 in der zur Zeit gültigen Fassung wird mit Wirkung zum 31.12.2015 aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Antragstellung zur Förderung im Rahmen des KfW-Programmes "Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, ein „Integriertes Quartierskonzept für die Gemeinde Rauhenebrach“ erstellen zu lassen und hierfür eine Förderung über das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Katholische Kirchenstiftung Fürnbach; Zuschussantrag für Schädlingsbekämpfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Katholischen Filialkirchenstiftung Fürnbach für die Schädlingsbekämpfung in der Kirche Fürnbach einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu bewilligen. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Schlussrechnung ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö informativ 8
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9. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10/2015. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2015 ö informativ 9
Datenstand vom 03.02.2016 08:52 Uhr