Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Grundschule Untersteinbach, Aula
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Bauanträge
2.1 BV Nr. 49/2021; Neubau eines Garten- und Gerätehauses in Koppenwind
2.2 BV Nr. 50/2021; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Untersteinbach
2.3 BV Nr. 51/2021; Neubau von drei Hallen, einer Lagerhalle und eines Dachüberstandes in Untersteinbach
2.4 BV Nr. 01/2022; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Geusfeld
3 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Flürlein II und Erschließungsplanung, Änderungsbeschluss, Vergabe Ingenieurleistungen
4 Bauplatzsituation Gemeindegebiet Gesamtübersicht
5 Sanierung der Ziegeleistraße; Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbau, Ingenieurleistungen
6 Kanalkataster, Sanierungsplanung, Auftragsvergabe Ingenieurbüro
7 Wasserrecht; Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme, Stellungnahme
8 Gemeindegebäude Kindergarten Geusfeld; Punktuelle Sanierungsmaßnahmen, Durchführungsbeschluss
9 Freiwillige Feuerwehr, Jahresbeschaffung
10 Kinderspielplätze; Reparaturen und Ersatzbeschaffungen in verschiedenen Gemeindeteilen
11 Ortsrecht; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 03.05.2016
12 Sonstige Informationen
13 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021 zu genehmigen. Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils dieser Gemeinderatssitzung gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat über folgende Bauanträge sein Einvernehmen erklärt und auf Antrag Befreiungen von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes erteilt:

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2.1. BV Nr. 49/2021; Neubau eines Garten- und Gerätehauses in Koppenwind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2.1

Beschluss

BV-Nr.         49/2021
Bauvorhaben:        Neubau eines Garten- und Gerätehauses
Baugrundstück: Fl.Nr 90 Gem. Koppenwind (Zum Taubenherd 12)
Bauherr:        Gschwender-Hader Petra und Hader Elmar, Koppenwind, Zum Taubenherd 12, 96181 Rauhenebrach


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und den Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Berg“ Koppenwind zuzustimmen: 4.9 Dachneigung, 6.0 überbaubare Grundstücksfläche/ Überschreitung der Baugrenze 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau eines Garten- und Gerätehauses in Koppenwind 

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2.2. BV Nr. 50/2021; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2.2

Beschluss

BV-Nr.         50/2021
Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage 
Baugrundstück: Fl.Nr. 535/23 Gem. Untersteinbach (Am Breiten Rain 47)
Bauherr: Rosioru Igor und Anghel Nina, Felsenweg 6, 97483 Eltmann        

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und den Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain IV 4. Änderung“ Untersteinbach zuzustimmen: 1.1.5 Traufhöhe, 2.1 Dachneigung, 2.2 Fensterformate, 2.3 Garage ohne Abstimmung Dachneigung/Dacheindeckung mit der angrenzenden Garage (Garage mit flach geneigten Pultdach)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Untersteinbach

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2.3. BV Nr. 51/2021; Neubau von drei Hallen, einer Lagerhalle und eines Dachüberstandes in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2.3

Beschluss

BV-Nr.:        51/2021
Bauvorhaben:        Neubau von drei Hallen, einer Lagerhalle und eines Dachüberstandes
Baugrundstück: Fl.Nr. 353 Gem. Untersteinbach
Bauherren:        Georg Stark, Untersteinbach, Ziegeleistraße 10

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau von drei Hallen, einer Lagerhalle und eines Dachüberstandes in Untersteinbach.

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2.4. BV Nr. 01/2022; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Geusfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2.4

Beschluss

BV-Nr.:        01/2022
Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Baugrundstück: Fl.Nr. 97/2 Gem. Geusfeld (Am Gründlein 1)
Bauherren:        Neubert Lea-Malin und Koschke Oliver, Michelinstraße 27, 96103 Hallstadt


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und den Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hofäcker III“ sowie „Hofäcker III 1. Änderung“ Geusfeld zuzustimmen: 4.0 Geschossigkeit (Zahl der Vollgeschosse II) aufgrund Bezugsfall, 4.3. Dachdeckungsmaterial, 4.6 Fensterformate, 9.1 Traufhöhe, 9.2 Dachneigung Wohnhaus und Garage, 5.0 Nebenanlagen (Abweichung Dachform und Dachneigung zum Hauptgebäude)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Geusfeld.

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3. Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Flürlein II und Erschließungsplanung, Änderungsbeschluss, Vergabe Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 3

Beschluss 1

Beschluss 1:

Änderungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Am Flürlein II, Obersteinbach zu ändern. Der Bebauungsplan erhält den Titel „Am Flürlein II, 1. Änderung“. Das Gebiet umfasst die Fl.Nrn. 147/1, 147/2, 148, 148/1, 148/2, 148/3, 148/4, 148/5, 148/6, 148/7, 148/8 und TF 149 Gem. Obersteinbach. Zunächst sollen die bauplanungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen an eine neuzeitliche Bauweise angepasst werden, die den Bauwerbern einen möglichst großen Freiraum zugesteht. Dies betrifft beispielhaft die Festsetzungen zum Baufenster, dem Maß der baulichen Nutzung (Höhenfestsetzungen) sowie die Vorgaben zu Dachform, -neigung, Gauben, Fenster, Garagen. Desweiteren soll die Straßenführung überprüft und ggf. angepasst werden.

Die Ingenieurleistungen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Flürlein II in Obersteinbach wird gem. Angebot v. 14.01.2022 an die Ingenieur-Consult GmbH SRP Schneider & Partner, Heinrichsdamm 4a, 96047 Bamberg vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, das Baugebiet „Am Flürlein II, 1. Änderung“ in Obersteinbach zu erschließen und eine Erschließungsplanung durchzuführen.
Die Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung „Am Flürlein II, 1. Änderung“ in Obersteinbach, Leistungsphasen 1 – 3, wird gem. Angebot 14.01.2022 an die Ingenieur-Consult GmbH SRP Schneider & Partner, Heinrichsdamm 4a, 96047 Bamberg vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschloss, den bestehenden Bebauungsplan „Am Flürlein II“ in Obersteinbach zu ändern und an eine neuzeitliche Bauweise anzupassen. Gleichzeitig soll dieses Baugebiet erschlossen werden. Hierzu ist eine Erschließungsplanung notwendig. Sowohl mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes als auch mit den ersten Schritten für eine Erschließungsplanung wurde die Ingenieur-Consult GmbH SRP Schneider & Partner, Bamberg/Zeil a.M. beauftragt.
Aufgrund aktueller Erfahrungen in anderen Ortsteilen wird das Verfahren mind. zwei Jahre dauern bis die Bauplätze verkauft bzw. bebaut werden können. Hier sind zeitliche Verzögerungen (z.B. Eingang von Stellungnahmen, Kapazitäten von Firmen usw.) noch nicht berücksichtigt. Aussagen zu möglichen Bauplatzpreisen können derzeit keine genannt werden. Reservierung werden in der Gemeindeverwaltung noch nicht entgegengenommen. 

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4. Bauplatzsituation Gemeindegebiet Gesamtübersicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 4

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat verschaffte sich einen genauen Überblick über die Bauplatzsituation in der Gemeinde. Einzelne Bauparzellen sind in verschiedenen Gemeindeteilen noch frei. Die meisten der noch unbebauten Plätze sind jedoch reserviert.

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5. Sanierung der Ziegeleistraße; Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbau, Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 5

Öffentlichkeitsarbeit

Aus dem vorliegenden Kanalkataster ergeben sich verschiedenste Handlungsfelder für Kanalsanierungen und Reparaturen. Am Beispiel der Obersteinbacher Straße in Untersteinbach hat die Gemeinde für die Ingenieurleistungen Angebote für die Sanierung des Kanales und der Wasserleitung sowie dem Straßenbau erhalten. Die Baukosten werden für die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten auf 450.000 € brutto geschätzt, für den Straßenbau auf ca. 333.000 € brutto. Der Straßenzug ist ca. 250 m lang. Die sich daraus ergebenden Honorarkosten für die Ingenieurleistungen belaufen sich für beide Maßnahmen zusammen auf ca. 100.000 €.

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6. Kanalkataster, Sanierungsplanung, Auftragsvergabe Ingenieurbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Sanierungsplanung für die Fremdwasserzutritte und Sofortmaßnahmen aus der bautechnischen Zustandsbewertung vom 02.11.2021 durchzuführen. Mit dieser Planung wird gem. Angebot v. 10.01.2022 die Ingenieur-Consult GmbH SRP Schneider & Partner, Heinrichsdamm 4a, 96047 Bamberg beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Ende letzten Jahres wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse des digitalen Kanalkatasters vorgestellt. Im nächsten Schritt muss nun eine Sanierungsplanung erfolgen. Hier werden die Schäden nach Dringlichkeit sortiert, geeignete Sanierungsmethoden vorgestellt und eine Kostenermittlung erarbeitet. Mit diesen Ingenieurleistungen wurde die Ingenieur-Consult GmbH SRP Schneider & Partner, Bamberg, beauftragt. Anschließend sollen die Reparatur- und Sanierungsarbeiten je nach Dringlichkeit Projekt für Projekt durchgeführt werden. Hierfür müssen sowohl die Planungs- als auch die Bauarbeiten zu gegebener Zeit gesondert vergeben werden.

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7. Wasserrecht; Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme, Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag der SpVgg Untersteinbach auf Erhöhung der Entnahmemenge auf 3.500 m³/Jahr aus der offenen Zisterne auf dem Grundstück Fl.Nr. 42 Gem. Obersteinbach zur Kenntnis genommen und beschließt, keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat zum wasserrechtlichen Antrag der SpVgg Untersteinbach auf Erhöhung der zu fördernden Wassermenge für die Sportplatzbewässerung aus der offenen Zisterne keine Einwendungen erhoben.

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8. Gemeindegebäude Kindergarten Geusfeld; Punktuelle Sanierungsmaßnahmen, Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen am Kindergartengebäude Geusfeld durchzuführen. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Angebote einzuholen, zu bewerten und die Aufträge zu erteilen. Der Gemeinderat ist über die Auftragserteilungen in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Am Kindergartengebäude Geusfeld sollen in den nächsten Monaten Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es werden bspw. die Risse im Gebäude saniert und im Flur die Garderobe mit Beleuchtung erneuert. Die Maßnahmen werden in Absprache mit dem Kindergarten koordiniert.

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9. Freiwillige Feuerwehr, Jahresbeschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Feuerwehrausrüstungsgegenstände an die Fa. Mahr, Würzburg entsprechend dem Angebot Nr. 35014, Gesamtpreis Brutto 21.140,34 € zu vergeben. Der Auftrag für die Stihl Motorsäge geht an die Fa. Steigerwaldmobile, Untersteinbach zum Preis von gesamt brutto 846,05 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Die Jahresbeschaffung für die Feuerwehren im Gemeindegebiet wurde in Höhe von 21.140,35 € brutto an die Fa. Mahr, Würzburg, beauftragt. Die Beschaffung einer Elektrokettensäge erfolgt über die Fa. Steigerwaldmobile, Untersteinbach.

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10. Kinderspielplätze; Reparaturen und Ersatzbeschaffungen in verschiedenen Gemeindeteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den 1. Bürgermeister Ersatzbeschaffungen für die gemeindlichen Spielplätze bis zu einer Kostenhöhe von ca. 65.000 € zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Auf den Spielplätzen im Gemeindebereich wurde die turnusgemäße Prüfung der Spielgeräte durchgeführt. Aufgrund des Prüfberichtet werden in nächster Zeit verschiedene Geräte abgebaut bzw. soweit möglich ersetzt. Der Gemeinderat erteilte dem 1. Bürgermeister den Auftrag, Ersatzspielgeräte bis zu einer insgesamten Kostenhöhe i.H.v.  € anzuschaffen.

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11. Ortsrecht; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 03.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung vom 18.01.2022 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016:

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Satzung 
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016 wird wie folgt geändert:

  1. Der bisherige § 16 wird neuer § 17.

  1. Es wird folgender neuer § 16 eingefügt:
§ 16
Übergangsregelung
  1. Alle unter dem der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.09.1995 vorangegangenen Satzungsrecht verwirklichten Beitragstatbestände werden als abgeschlossen betrachtet.
  2. Für die in Absatz 1 bezeichneten Beitragstatbestände gilt für den Nacherhebungsfall Folgendes:
  1. Bei bebauten Grundstücken werden im Nacherhebungsfall die zum Stichtag 01.01.2022 festgestellten beitragspflichtigen Geschossflächen als abgegolten zugrunde gelegt.
  2. Bei unbebauten Grundstücken wird im Nacherhebungsfall ein Viertel der Grundstücksfläche als abgegoltene Geschossfläche zugrunde gelegt.
  3. Sollte sich im Einzelfall insbesondere in den Fällen nach Absatz 2 Buchstabe a) und b) eine unbillige Härte ergeben, ist diese einer angemessenen Lösung zuzuführen.
  1. Im Übrigen bleibt es bei der Anwendung dieser Satzung.
  2. Die Wirksamkeit dieser Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist auch für den Fall einer etwaigen Unwirksamkeit dieser Übergangsregelung gewollt.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschloss die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016 zu ändern.
In den vergangenen Jahrzehnten waren in den im Laufe der Zeit gültigen Satzungen unterschiedliche Maßstäbe für die Abrechnung der beitragspflichtigen Geschossfläche festgesetzt. Um eine Beitragsgerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer herbeizuführen, soll künftig auch bei solchen Altfällen die tatsächliche Quadratmeterzahl der vorhandenen Geschossfläche maßgebend sein. Alle künftig entstehenden Flächen werden damit für Wasser und Kanal beitragspflichtig. (Zu Nacherhebungen der Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal kommt es z.B. bei einer Vergrößerung der Geschossfläche durch Wohnhauserweiterung, Dachgeschossausbau, div. Anbauten usw.)

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12. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö informativ 12
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13. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö informativ 13
Datenstand vom 19.07.2022 09:13 Uhr