Datum: 12.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Bauanträge
2.1 BVNr. 25/2015, Erweiterung und Betrieb einer Biogasanlage in Falsbrunn, Fl.Nr. 404
2.2 BVNr. 15/2015; Tekturplan Neuerrichtung einer Zimmereihalle, Fl.Nr. 102/1 Gemarkung Untersteinbach
2.3 BVNr. 01/2016; Teilnutzungsänderung der bestehenden Halle, Einbau von Praxisräumen, Fl.Nr. 101/2 Gemarkung Untersteinbach
2.4 BVNr. 02/2016; Errichtung eines Regallagers, Fl.Nr. 132/2 Gemarkung Geusfeld
3 Jahresrechnungen 2013 und 2014; Feststellung und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung
4 Bebauungsplan Am Breiten Rain IV, Vierte Änderung Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
4.1 Bebauungsplan Am Breiten Rain IV, Vierte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange; Staatliches Bauamt
4.2 Bebauungsplan Am Breiten Rain IV, Vierte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange; Landratsamt Haßberge
5 Errichtung einer Straßenbeleuchtung in Untersteinbach, Zufahrt zum Gewerbegebiet-West
6 TC Rauhenebrach, Verlängerung des Pachtvertrages
7 Flurbereinigung Fürnbach 2; Änderung der Gemarkungsgrenzen Fürnbach-Prölsdorf
8 Auftragsvergabe im Rahmen des KfW Programmes "Energetische Stadtsanierung - Integriertes Quartierkonzept und Sanierungsmanager"
9 Stadtentwicklung; Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Haßberge Innentwicklung, Leerstandsmanagement und Flächenrevitalisierung
10 Sonstige Informationen
11 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2015 zu genehmigen. Die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 01.12.2015 gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö beschließend 2
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2.1. BVNr. 25/2015, Erweiterung und Betrieb einer Biogasanlage in Falsbrunn, Fl.Nr. 404

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 2.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat folgendes Bauvorhaben zur Kenntnis genommen:
Erweiterung und Betrieb eines Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 404 Gemarkung Falsbrunn, Antragsteller und Bauherr. Alfred Bauer, Falsbrunn.
Gründe, die aus gemeindlicher Sicht dem Vorhaben entgegenstehen, liegen nicht vor.
Der Gemeinderat beschließt daher gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB, das Einvernehmen zur Erteilung der Baugenehmigung zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. BVNr. 15/2015; Tekturplan Neuerrichtung einer Zimmereihalle, Fl.Nr. 102/1 Gemarkung Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Tekturplan zur Änderung des genehmigten Bauvorhabens zur Errichtung einer Zimmereihalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 102/1 Gemarkung Untersteinbach durch Norbert Ebert (Baugenehmigung vom 01.07.2015 Nr. 385/15) zur Kenntnis genommen.
Die Änderung beinhaltet die Standortverschiebung des geplanten Gebäudes um ca. 9,50 m nach Süden auf das Grundstück Fl.Nr. 101 Gemarkung Untersteinbach hin.
Der Gemeinderat beschließt, für die Erteilung der Baugenehmigung das gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. BVNr. 01/2016; Teilnutzungsänderung der bestehenden Halle, Einbau von Praxisräumen, Fl.Nr. 101/2 Gemarkung Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag über die Teilnutzungsänderung der bestehenden gewerblich genutzten Produktions- bzw. Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 102/1 Gemarkung Untersteinbach, zum Einbau von Praxisräumen durch Norbert Ebert zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt, für die Erteilung der Baugenehmigung das gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. BVNr. 02/2016; Errichtung eines Regallagers, Fl.Nr. 132/2 Gemarkung Geusfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö beschließend 2.4

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauplan Nr. 02/2016 zur Errichtung von zwei Regallagern auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/2 Gemarkung Geusfeld durch die Fa. Zimmerei Zipfel GmbH, Herrn Dominik Zipfel zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt, der Abstandsflächenübernahme nach Art. 6 Abs. 2 BayBO zuzustimmen und für die Erteilung der Baugenehmigung das gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Jahresrechnungen 2013 und 2014; Feststellung und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 3

Beschluss

a) Feststellung der Jahresrechnung:

Der Gemeinderat hat den Bericht über die örtlichen Prüfungen der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahr 2013 und 2014 zur Kenntnis genommen. Es haben sich keine wesentlichen Beanstandungen ergeben. Die in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

1.        Die Jahresrechnung 2013 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamt-
haushalt
EUR
Einnahmen



Solleinnahmen
4.552.545,01 €
2.217.109,30 €
6.769.654,31 €
+ neuer HH-Einnnahmereste



- Abgang alter HH-Einnahmereste



- alter Kassen-Einnahmereste
231,12 €
0,00 €
231,12 €
Bereinigte Soll-Einnahmen
4.552.313,89 €
2.217.109,30 €
6.769.423,19 €




Ausgaben



Sollausgaben
4.552.309,39 €
2.217.109,30 €
6.769.418,69 €
+ neuer HH-Ausgabereste



- Abgang alter HH-
  Ausgabereste



- alter Kassen-Ausgabereste
-4,50 €
0,00 €
-4,50 €
Bereinigte Soll-Ausgaben
4.552.313,89 €
2.217.109,30 €
6.769.423,19 €
Unterschied:







Zuführung zum Vermögenshaushalt

1.056.435,87 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

342.015,95 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

248.750,20 €

Nettozuführung zur allgemeinen Rücklage

93.265,75 €



2.        Die Jahresrechnung 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamt-
haushalt
EUR
Einnahmen



Solleinnahmen
4.698.625,38 €
2.294.796,50 €
6.993.421,88 €
+ neuer HH-Einnnahmereste



- Abgang alter HH-Einnahmereste



- alter Kassen-Einnahmereste
3.021,74 €
0,00 €
3.021,74 €
Bereinigte Soll-Einnahmen
4.695.603,64 €
2.294.796,50 €
6.990.400,14 €




Ausgaben



Sollausgaben
4.695.603,64 €
2.294.796,50 €
6.990.400,14 €
+ neuer HH-Ausgabereste



- Abgang alter HH-
  Ausgabereste



- alter Kassen-Ausgabereste



Bereinigte Soll-Ausgaben
4.695.603,64 €
2.294.796,50 €
6.990.400,14 €
Unterschied:
0,00 €
0,00 €
0,00 €




Zuführung zum Vermögenshaushalt

924.212,52 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

242.625,15 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

740.695,92 €

Nettoentnahme aus der allgemeinen Rücklage

498.070,77 €



b) Entlastung der Jahresrechnungen

Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 13.10.2015 und am 14.10.2015 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat bzw. Rückfragen zwischenzeitlich aufgeklärt wurden, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnungen 2013 und 2014 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bebauungsplan Am Breiten Rain IV, Vierte Änderung Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 4
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4.1. Bebauungsplan Am Breiten Rain IV, Vierte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange; Staatliches Bauamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt vom 6. November 2015 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Bebauungsplan Am Breiten Rain IV, Vierte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange; Landratsamt Haßberge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Haßberge vom 23. November 2015 zur Kenntnis und beschließt, die Anregungen wie folgt zu behandeln:

Kreisbaumeister

Die Anregungen des Kreisbaumeisters werden in die Änderungsplanung übernommen.

Immissionsschutz

Die Stellungnahme des Referats „Immissionsschutz“ wird zur Kenntnis genommen. In den Bebauungsplan werden Festsetzungen zum Immissionsschutz aufgenommen. Der zu schützende Bereich wird im Plan entsprechend gekennzeichnet. Es wird angestrebt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zu erreichen.

Erschließungsbeitragsrecht

Die Stellungnahme des Referats „Erschließungsbeitragsrecht“ wird zur Kenntnis genommen. Die beiden Grundstücke Flur-Nummer 535/7 und 535/8 werden zu einer Bauparzelle zusammengelegt, die Planunterlagen entsprechend geändert.

Kreisbrandrat

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen werden. Die Löschwasserversorgung kann aus dem öffentlichen Netz gewährleistet werden. Die Hinweise zu Hydranten werden noch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Abfallrecht

Die Stellungnahme des Referats „Abfallrecht“ wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die Meldepflicht von Altlasten wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Baurecht

Die Stellungnahme des Referats „Baurecht“ wird zur Kenntnis genommen. Den Forderungen des Referats wird nachgekommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Errichtung einer Straßenbeleuchtung in Untersteinbach, Zufahrt zum Gewerbegebiet-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Errichtung einer Straßenbeleuchtung in der Zufahrt zu den Grundstücken Fl.Nr. 102/2 und 102/3 Gemarkung Untersteinbach (Gewerbegebiet-West) erst dann auszuführen, wenn eine Bebauung der Fl.Nr. 102/2 tatsächlich ausgeführt wird.
Die Kosten belaufen sich nach dem Angebot der Bayernwerk AG Netzcenter Bamberg vom 26.11.2015 auf voraussichtlich 5.130,48 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. TC Rauhenebrach, Verlängerung des Pachtvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Laufzeit des Pachtvertrages mit dem Tennisclub 1986 Rauhenebrach e.V. vom 27.11.1986, geändert durch Pachtverträge vom 21.09.1994 und 13.12.2000 , bis 31.12.2046 zu verlängern.
Ziffer IV Satz 1 des Pachtvertrages erhält folgende Fassung:
„Dieser Pachtvertrag beginnt am 01. Januar 1987 und endet am 31. Dezember 2046.“

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Flurbereinigung Fürnbach 2; Änderung der Gemarkungsgrenzen Fürnbach-Prölsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Änderung der Gemarkungsgrenzen zwischen Fürnbach und Prölsdorf entsprechend dem Vermessungsplan des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 16.12.2015 zuzustimmen.
Der Vermessungsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Auftragsvergabe im Rahmen des KfW Programmes "Energetische Stadtsanierung - Integriertes Quartierkonzept und Sanierungsmanager"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 8

Beschluss

Der Auftrag für die Erstellung des „Integrierten Quartierkonzepts für die Gemeinde Rauhenebrach“ erhält das Institut für Energietechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden zu den im Angebot vom 23.12.2015 aufgeführten Bedingungen. Der Auftragswert beläuft sich danach auf 28.560,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Stadtentwicklung; Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Haßberge Innentwicklung, Leerstandsmanagement und Flächenrevitalisierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Kooperationsvereinbarung „Innenentwicklung, Leerstandsmanagement und Flächenrevitalisierung“ mit dem Landkreis Haßberge zur Kenntnis genommen und beschließt, dem Abschluss dieser Vereinbarung zuzustimmen.
Die Benennung des Leerstandsverantwortlichen der Gemeinde sowie von Leerstandslotsen in den Gemeindeteilen erfolgen durch den 1. Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö informativ 10
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11. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö informativ 11
Datenstand vom 03.02.2016 08:42 Uhr