Datum: 07.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2016 zu genehmigen. Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2016 gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. BV 16/2016 An- und Umbau eines Wohnhauses mit Garage, Errichtung von Schleppgauben in Untersteinbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat folgendes Bauvorhaben zur Kenntnis genommen:
BVNr.: 16/2016
Bauvorhaben: An- und Umbau eines Wohnhauses mit Garage und Errichtung von
Schleppgauben
Bauort: Fl.Nr. 549/17 Gemarkung Untersteinbach, Teichäckerstraße 4
Bauherr: Heiko Marschall
Der Gemeinderat beschließt, zur Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Teichäcker
“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch zu erklären.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.2. BV 15/2016 Umbau eines Dachgeschosses in Untersteinbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
|
2.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat folgendes Bauvorhaben zur Kenntnis genommen:
BVNr.: 15/2016
Bauvorhaben: Umbau eines Dachgeschosses und Errichtung Schleppgaube
Bauort: Fl.Nr. 534/5 Gemarkung Untersteinbach, Am Ziegelrück 35
Bauherr: Müller Peter
Der Gemeinderat beschließt, zur Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain III“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch zu erklären.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Jahresrechnung 2015; Vorlage gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
|
3 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung ist vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Gemeinderat dann zur Feststellung der Jahresrechnung und zur Entlastung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. Haushaltsplan 2016 und Finanzplan 2015 bis 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Rauhenebrach
(Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 4.740.250 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 4.611.130 €
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 430 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag 300 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4.2. Haushalt 2016; Finanzplan 2015 bis 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 gemäß Art. 70 Bayerische Gemeindeordnung und § 24 Kommunale Haushaltsverordnung zur Kenntnis genommen und beschließt die Finanzplanung 2015 bis 2019 in dieser Fassung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rauhenebrach (VES/EWS)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rauhenebrach vom 07.06.2016 (VES/EWS)
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung:
§ 1
Beitragserhebung
Die Gemeinde Rauhenebrach erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung durch folgende Maßnahmen:
? Umbau der bestehenden Kläranlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 574 und 575 Gemarkung Prölsdorf in eine Belebungsanlage mit simultan aerober Schlammstabilisierung (SBR-Anlage) mit den folgenden wesentlichen Anlageteilen:
? Rechenanlage in Kompaktbauweise mit Einhausung,
? unbelüfteter Rundsandfang mit Leichtstoffabscheider,
? Misch- und Ausgleichsbecken in Stahlbeton-Systembauweise mit 390 m³ Nutzvolumen,
? Zwei SB-Reaktoren in Stahlbeton-Systembauweise mit jeweils 1.584 m³ Nutzvolumen mit energiesparende Plattenbelüftern,
? Schlammentwässerung mit Schneckenpresse und überdachter Schlammlagerplatz mit ca. 100 m² Fläche,
? Neubau eines Maschinengebäudes für Schaltanlage und Belüftungsgebläse,
? Sanierung und Umbau des bestehenden Betriebsgebäudes,
? Rohrleitungen, Elektrotechnik, MSR-Technik, Metallbauarbeiten, Sanierung der Zulaufschnecke,
? Erneuerung der Außenanlagen, des Zufahrtsbereiches und der Zaunanlage.
? Erneuerung der Drosselungseinrichtungen folgender Mischwasserbehandlungsanlagen:
? Untersteinbach 1 Verbundbecken
? Untersteinbach 2 Stauraumkanal
? Fabrikschleichach Stauraumkanal
? Falsbrunn Stauraumkanal
? Fürnbach Stauraumkanal
? Geusfeld Stauraumkanal
? Karbach Stauraumkanal
? Koppenwind Stauraumkanal
? Obersteinbach Stauraumkanal
? Prölsdorf 1 Verbundbecken
? Prölsdorf 2 Stauraumkanal
? Schindelsee Stauraumkanal
? Spielhof Stauraumkanal
? Wustviel Stauraumkanal
§ 2
Beitragstatbestand
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn
1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht oder
2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.
§ 3
Entstehen der Beitragsschuld
(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.
(2) Wenn die Baumaßnahmen nach § 1 bereits begonnen wurden, kann die Gemeinde schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.
§ 4
Beitragsschuldner
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.
§ 5
Beitragsmaßstab
(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens 2.500 m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten
- bei bebauten Grundstücken auf das 3-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 2.500 m²
- bei unbebauten Grundstücken auf 2.500 m² begrenzt.
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln (Gebäudegrundrissmaße abgerundet auf volle 10 cm). Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
(3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.
§ 6
Beitragssatz
(1) Der durch Verbesserungsbeiträge abzudeckende Aufwand in Höhe von 100 v. H. des beitragsfähigen Investitionsaufwandes wird auf 1.607.495 € geschätzt und nach der Summe der Grundstücksflächen und der Summe der Geschossflächen umgelegt.
(2) Da der Aufwand nach Absatz 1 noch nicht endgültig feststeht, wird gemäß Art. 5 Abs. 4 KAG in Abweichung von Art. 2 Abs. 1 KAG davon abgesehen, den endgültigen Beitragssatz festzulegen.
(3) Der vorläufige Beitragssatz beträgt:
a) pro m² Grundstücksfläche 0,14 €
b) pro m² Geschossfläche 3,13 €.
(4) Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellbarkeit des Aufwandes festgelegt.
§ 7
Fälligkeit
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Entsprechendes gilt für Vorauszahlungen.
§ 8
Pflichten des Beitragsschuldners
Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5.1. Erhebung von Vorauszahlungen nach der Verbesserungsbeitragssatzung VES/EWS
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
|
5.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, auf den in der beschlossenen Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Rauhenebrach vom 07.06.2016 (VES/EWS) festgelegten vorläufigen Verbesserungsbeitrag eine Vorauszahlung in zwei Raten von jeweils 45 % des sich nach dieser Satzung ergebenden Beitrages zu erheben. Die Einhebung des Restbetrages erfolgt nach der Schlussabrechnung der Maßnahme mit einem gesonderten Beitragsbescheid.
Die 1. Rate wird zur Zahlung fällig am 30.10.2016, die 2. Rate am 30.05.2017.
Die Verbesserungsbeitragsbescheide erhalten das Datum vom 12.09.2016 und werden nach diesem Datum den Beitragspflichtigen bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
6. Bestätigung der neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Untersteinbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. Bestätigung des neugewählten Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Untersteinbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
6.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Wahl von Herrn Tobias Müller, Untersteinbach, zum Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Untersteinbach zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschließt, den Gewählten gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz zu bestätigen. Der Kreisbrandrat hat mit Schreiben vom 01.06.2016 das Einvernehmen erklärt. Herr Tobias Müller hat den nach Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz vorgeschriebenen Lehrgang für den „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres zu besuchen
.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6.2. Bestätigung des neugewählten Zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Untersteinbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
6.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Wahl von Herrn Harald Göpfert, Untersteinbach, zum Zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Untersteinbach zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschließt, den Gewählten gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz zu bestätigen. Der Kreisbrandrat hat mit Schreiben vom 01.06.2016 das Einvernehmen erklärt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. Gemeindegrundstück Prölsdorf Fl.Nr. 99, Erneuerung Scheunendach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung des Scheunendaches am Gemeindeanwesen Marktstraße 19 in Prölsdorf an die Fa. Zimmerei Ebert, Koppenwind, zum Angebotspreis von 17.428,03 € brutto zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung des Daches am Anbau zum Wohnhaus des Gemeindeanwesens Marktstraße 19 in Prölsdorf an die Fa. Zimmerei Ebert, Koppenwind, zum Angebotspreis von 6.046,63 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
8. Rathaus; Energetische Sanierung, Zuwendung aus dem Kommunalinvestitionsprogramm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung des Rathauses durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag zur energetischen Sanierung des Rathauses für das Kommunalinvestitionsprogramm zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die energetische Sanierung, die Barrierefreiheit und gestalterische Maßnahmen bei verschiedenen Architekturbüros Vorschläge einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Geusfeld, Am Spreubach und Seeweg; Bildung einer Abrechnungseinheit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
|
9 |
zum Seitenanfang
10. Auftragsvergabe; Spielgeräte für Spielplatz Wustviel
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
|
10 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Auftrag über neue Spielgeräte für den Spielplatz Wustviel an die Fa. Ziegler Spielplätze von A bis Z, Freizeitanlagen e. K., Zeitlitz lt. Angebot Nr. 28433 i. H. v. 15.851,04 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. Sonstige Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
informativ
|
11 |
zum Seitenanfang
12. Fragen aus dem Gemeinderat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
07.06.2016
|
ö
|
informativ
|
12 |
Datenstand vom 12.01.2017 14:32 Uhr