Datum: 07.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Bauanträge
2.1 BV-Nr. 26/2016; Errichtung eines Betriebsgebäudes in Prölsdorf
2.2 BV-Nr. 25/2016; Errichtung eines Anbaus an ein Zweifamilienwohnhaus in Fabrikschleichach
3 Erneuerung und Verbesserung der Kläranlage; Bewertung der Ausschreibungsunterlagen und Entscheidung über eine erneute Ausschreibung
4 Ortsrecht - Satzungsänderungen
4.1 Anpassung der Friedhofssatzung
5 Antrag Gemeinderäte Ludwig Popp und Alexander Stahl; Änderung im Verfahren des Flächennutzungsplan und der Bebauungspläne
5.1 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Verfahren nach § 3 Abs.2 BauGB - Nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit
5.2 Bebauungsplan "Hofäcker IV - Geusfeld"; Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB; Nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit
5.3 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Berg - Koppenwind"; Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB - Nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit
6 Antrag der Gemeinderäte Stahl Alexander und Popp Ludwig; Änderung der Geschäftsordnung, § 36 Art der Bekanntmachung
7 Neueinteilung der Stimm- und Wahlbezirke der Gemeinde
8 Beitritt zum "Zweckverband Fundtier Haßberge"
9 Katasterneuvermessung Theinheim - Durchführung der vereinfachten Umlegung nach BauGB
10 Katasterneuvermessung Falsbrunn - Durchführung der vereinfachten Umlegung nach BauGB
11 Betrieb einer Teichanlage in der Gem. Wustviel, Stellungnahme zur wasserrechtlichen Erlaubnis
12 Betrieb einer Teichanlage in der Gem. Prölsdorf Stellungnahme zur wasserrechtlichen Erlaubnis
13 Sonstige Informationen
14 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016 zu genehmigen. Die Niederschriften der nichtöffentlichen Teile der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016, des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses vom 24.10.2016 und des Bau- und Umweltausschusses vom 09.11.2016 gelten als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 2
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2.1. BV-Nr. 26/2016; Errichtung eines Betriebsgebäudes in Prölsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 2.1

Beschluss

Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben

BV-Nr:                        26/2016
Bauherr:                Bestattungen Schunder, Prölsdorf, Halbersdorfer Str. 4,
96181 Rauhenebrach
Baugrundstück:        Fl.Nr. 572 Gem. Prölsdorf
Bauvorhaben:                Erweiterung und Neubau der Betriebsstätte Bestattungen Schunder

zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. BV-Nr. 25/2016; Errichtung eines Anbaus an ein Zweifamilienwohnhaus in Fabrikschleichach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben

BV-Nr:                        25/2016
Bauherren:                Weigel Andreas und Andrea, Glashüttenstr. 1, Fabrikschleichach
Grundstück:                Fl.Nr. 40 Gem. Fabrikschleichach
Bauvorhaben:                Errichtung eines Anbaus an das bestehende Zweifamilienhaus

zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Erneuerung und Verbesserung der Kläranlage; Bewertung der Ausschreibungsunterlagen und Entscheidung über eine erneute Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 von der geänderten Ausführungsplanung der Kläranlage ohne Misch- und Ausgleichsbecken Kenntnis genommen. Er beschließt dieser vorgestellten Ausführungsplanung in der Variante II mit nur zwei Stahlbetonbecken ohne Misch- und Ausgleichsbecken zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4. Ortsrecht - Satzungsänderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 4
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4.1. Anpassung der Friedhofssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 4.1

Beschluss

Die Gemeinde Rauhenebrach erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch Art. 9a Abs. 2 des Gesetzes vom 22.Dezember 2015 (GVBl. S. 458) folgende

Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Rauhenebrach

§ 1

1. § 19 Abs.1 der Satzung vom 24.07.2014 erhält folgende Fassung:

Grabdenkmäler dürfen einschließlich Sockel folgende Maße nicht überschreiten:
       a) auf Reihengrabstätten: Höhe 1,20 m, Breite 1,00 m
       b) auf Familiengrabstätten: Höhe 1,20 m, Breite 2,10 m


2. § 19 Abs. 3 der Satzung vom 24.07.2014 erhält folgende Fassung:

Grabplatten sind bei Reihen- und Familiengrabstätten sowie bei Urnengrabstätten zulässig, dürfen aber weder auf die vorhandene Grabeinfassung gestützt werden noch höher als diese sein.
Sie unterliegen der Genehmigungspflicht nach § 18 der Friedhofs- und Bestattungssatzung.



3. § 22 Abs. 4 der Satzung vom 24.07.2014 erhält folgende Fassung:

Nach Ablauf der Ruhezeit und des Nutzungsrechts sind die Grabdenkmäler bzw. Grababdeckplatten nach einer entsprechenden Aufforderung der Gemeinde durch den vorher Nutzungsberechtigten innerhalb von 3 Monaten zu entfernen. Die Grabstätte ist einzuebnen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, kann ihn die Gemeinde unter erneuter Fristsetzung auffordern, den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Nach Ablauf der Frist können zur Herbeiführung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderliche Maßnahmen auf Kosten des vormals Nutzungsberechtigten getroffen werden (Ersatzvornahme, § 37). Ist der Aufenthalt des Nutzungsberechtigten nicht bekannt, ergeht die schriftliche Aufforderung durch befristete öffentliche Aufforderung in ortsüblicher Weise. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gemeinde berechtigt, die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten abzuräumen und einzuebnen. Grabdenkmäler, Einfriedungen und sonstiger Grabschmuck gehen infolge der Eigentumsaufgabe durch den vormals Nutzungsberechtigten in das Eigentum der Gemeinde Rauhenebrach über.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Antrag Gemeinderäte Ludwig Popp und Alexander Stahl; Änderung im Verfahren des Flächennutzungsplan und der Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 5
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5.1. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Verfahren nach § 3 Abs.2 BauGB - Nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag abzulehnen und die Bekanntmachung sowie die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu wiederholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5.2. Bebauungsplan "Hofäcker IV - Geusfeld"; Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB; Nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag abzulehnen und die Bekanntmachung sowie die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinsichtlich des Bebauungsplanes Hofäcker IV Geusfeld nicht zu wiederholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5.3. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Berg - Koppenwind"; Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB - Nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 5.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag abzulehnen und die Bekanntmachung sowie die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Am Berg Koppenwind nicht zu wiederholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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6. Antrag der Gemeinderäte Stahl Alexander und Popp Ludwig; Änderung der Geschäftsordnung, § 36 Art der Bekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den § 36 –Art der Bekanntmachung- der Geschäftsordnung des Gemeinderates in seiner derzeitigen Fassung zu belassen. Der Antrag zur Änderung wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Neueinteilung der Stimm- und Wahlbezirke der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 7
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8. Beitritt zum "Zweckverband Fundtier Haßberge"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 8
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9. Katasterneuvermessung Theinheim - Durchführung der vereinfachten Umlegung nach BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung gem. § 80 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „KNV Theinheim“ der Gemarkung Theinheim auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Katasterneuvermessung Falsbrunn - Durchführung der vereinfachten Umlegung nach BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung gem. § 80 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „KNV Falsbrunn“ der Gemarkung Falsbrunn auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Betrieb einer Teichanlage in der Gem. Wustviel, Stellungnahme zur wasserrechtlichen Erlaubnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Teichanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 310/2 Gem. Wustviel durch Frau Hermine Hauck das Einvernehmen zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Betrieb einer Teichanlage in der Gem. Prölsdorf Stellungnahme zur wasserrechtlichen Erlaubnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Teichanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 593 Gem. Pröldorf durch Herrn Bernhard Dümler das Einvernehmen zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö informativ 13
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14. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2016 ö informativ 14
Datenstand vom 20.07.2017 14:52 Uhr