Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
2 Breitbandversorgung; eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau, Entwurfsplanung mit Kostenberechnung mit Sachvortrag Reuther Glasfaser GmbH
3 Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald in Obersteinbach, Stellungnahme zum Projekt
4 Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald; Herausnahme einer Teilfläche in der Gemarkung Obersteinbach
5 Bauanträge
5.1 BV-Nr.: 17/2024; Umnutzung des Dachgeschoßes zu Wohnzwecken und Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Genehmigungsfreistellungsverfahren in Prölsdorf
5.2 BV-Nr.: 18/2024; Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports in Fabrikschleichach
5.3 BV-Nr.: 19/2024; Errichtung von überdachten Stellplätzen in Untersteinbach
5.4 BV-Nr.: 20/2024; Umbau eines ehemaligen Gasthauses als Cafe mit Laden und Ferienwohnung in Untersteinbach
6 Bauplanungsrecht, Änderungsbeschluss, Fürnbach II 1. Änderung
7 Gemeinschaftshaus Theinheim, Küche, Auftragsvergabe
8 Straßenbeleuchtung Koppenwind, Errichtung von Leuchten und Erdverkabelung, Auftragsvergabe
9 Denkmalschutz; Stellungnahme zum Antrag des Innenanstrichs Kirchturm Untersteinbach
10 Wasserrecht, Errichtung eines Backhäuschens in der Nähe der Rauhe Ebrach, Stellungnahme
11 Vereine, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der DJK Fürnbach, Stellungnahme
12 Vereine; SC Koppenwind, Zuschussantrag zum Einbau von zwei Zisternen
13 Kommunales Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach, Beschlussfassung
14 Europawahl; Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer
15 Sonstige Informationen
16 Fragen aus dem Gemeinderat

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2024 zu genehmigen. Die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils dieser Gemeinderatssitzung gilt als genehmigt, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Breitbandversorgung; eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau, Entwurfsplanung mit Kostenberechnung mit Sachvortrag Reuther Glasfaser GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Reuther Glasfaser GmbH zur Kenntnis und billigt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung Stand 14.05.2024.
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister Bäuerlein und die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten und einen Förderantrag in entsprechender Höhe bei der Regierung von Unterfranken im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Herr Reuther von der Reuther Glasfaser GmbH präsentierte die Ergebnisse der Trassen- und Standortplanung für den nächsten Schritt im Glasfaserausbau Rauhenebrachs, der eigenwirtschaftlich durch die Gemeinde ausgeführt wird. Der Gemeinderat beauftragte Bgm. Bäuerlein und die Verwaltung alle notwendigen Schritte einzuleiten und den Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

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3. Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald in Obersteinbach, Stellungnahme zum Projekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde, auf Grund der bisher vorliegenden Informationen und Planungsvorstellungen grundsätzlich bereit ist, die Verwirklichung des Projekts „Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald“ zu unterstützen.

Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt, wenn der Antrag des Vorhabensträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplanes) und der erforderliche Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB vorliegen. Die Kosten der Bauleitplanung sowie die Kosten der Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes hat der Vorhabensträger zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat die Präsentation des Projektes „Stelzen-Baumhäuser-Steigerwald“ und die ersten grundsätzlichen Informationen und Planvorstellungen dazu zur Kenntnis genommen und mehrheitlich beschlossen, die Verwirklichung des Vorhabens zu unterstützen. Der Gemeinderat ist grundsätzlich gewillt, die erforderlichen bauleitplanerischen Schritte in die Wege zu leiten. Alle Verfahren zur Durchführung des Vorhabens erfolgen auf Kosten der Vorhabensträger.

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4. Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald; Herausnahme einer Teilfläche in der Gemarkung Obersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Herausnahme einer in der Gemarkung Obersteinbach liegenden Fläche von ca. 3 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald zu beantragen. Die Fläche umfasst Teile der Fl.Nr. 61, 62 und 66 der Gemarkung Obersteinbach und ist im Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, rot schraffiert eingezeichnet.
Auf den herauszunehmenden und daran angrenzenden Grundstücken sollen mehrere Parzellen mit „Stelzen-Baumhäusern“ für Übernachtungszwecke geschaffen werden. Dazu wird von den Bauträgern ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt, der dann auch endgültige Grundlage des Verfahrens zur Änderung der Verordnung über den Naturpark Steigerwald sein wird.
Die Gemeinde ist bereit, für die herauszunehmenden Flächen entsprechende Ausgleichsflächen zu benennen und ggfs. im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschloss, die Herausnahme einer Fläche am nordöstlichen Ortsrand von Obersteinbach aus dem Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald zu beantragen. Auf den herauszunehmenden und daran angrenzenden Grundstücken sollen mehrere Parzellen mit „Stelzen-Baumhäusern“ für Übernachtungszwecke geschaffen werden. Die Herausnahme erfolgt jedoch nur, wenn das Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5
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5.1. BV-Nr.: 17/2024; Umnutzung des Dachgeschoßes zu Wohnzwecken und Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Genehmigungsfreistellungsverfahren in Prölsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5.1

Beschluss

BV-Nr.:        17/2024
Bauvorhaben: Umnutzung des Dachgeschoßes zu Wohnzwecken und Errichtung einer zweiten Wohneinheit 
Baugrundstück: Fl.Nr. 108/1 Gem. Prölsdorf (Halbersdorfer Straße 3)
Bauherren:        Christina Geringer und Stephan Linke, Halbersdorfer Straße 3, 96181 Rauhenebrach


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen. Nach Angaben der Bauherren und des Entwurfsverfassers erfolgt die Umnutzung des bestehenden Dachgeschoßes zu Wohnzwecken und Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Bestandsgebäude. Es bedarf deshalb nach Art. 58 Abs. 2 BayBO keiner Genehmigung (Genehmigungsfreistellungsverfahren). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Umnutzung des Dachgeschoßes zu Wohnzwecken und Errichtung einer zweiten Wohneinheit in Prölsdorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.

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5.2. BV-Nr.: 18/2024; Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports in Fabrikschleichach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5.2

Beschluss

BV-Nr.: 18/2024
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports in Fabrikschleichach 
Baugrundstück: Fl.Nr. 61/1, 60/1, 62 Gem. Fabrikschleichach, Zabelsteinstraße 3A
Bauherren:        Kuhn Stefanie und Tobias, Zabelsteinstraße 3A, 96181 Rauhenebrach 


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Carports in Fabrikschleichach. 

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5.3. BV-Nr.: 19/2024; Errichtung von überdachten Stellplätzen in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5.3

Beschluss

BV-Nr.: 19/2024
Bauvorhaben: Errichtung von überdachten Stellplätzen in Untersteinbach 
Baugrundstück: Fl.Nr. 339/4 Gem. Untersteinbach, Am Ziegelrück 7 
Bauherren:        Sebastian Bäuerlein, Am Ziegelrück 7, 96181 Rauhenebrach 

Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, zum Bauantrag als auch zum Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich des fehlenden Grenzabstands zur Gemeindestraße das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. 
Mit der Nichteinhaltung des 3 Meter Grenzabstands (Stauraum) vor der Gemeindestraße durch die überdachten Stellplätze besteht Einverständnis, da die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht bzw. nur in sehr geringem Maße beeinträchtigt wird.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain II“ Untersteinbach Stand 1973, wird wie beantragt, befreit hinsichtlich
  • Überschreitung der Baulinie nach Westen 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Bauantrag zur Errichtung von überdachten Stellplätzen in Untersteinbach.  

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5.4. BV-Nr.: 20/2024; Umbau eines ehemaligen Gasthauses als Cafe mit Laden und Ferienwohnung in Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5.4

Beschluss

BV-Nr.: 20/2024
Bauvorhaben: Umbau eines ehemaligen Gasthauses als Cafe mit Laden und Ferienwohnung
Baugrundstück: Fl.Nr. 8 Gem. Untersteinbach (Hauptstraße 9)
Bauherr:        Olaf Ernst, Hauptstraße 11A, 96181 Rauhenebrach  


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Bauantrag zum Umbau eines ehemaligen Gasthauses als Cafe mit Laden und Ferienwohnung in Untersteinbach. 

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6. Bauplanungsrecht, Änderungsbeschluss, Fürnbach II 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Änderungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Fürnbach II, Fürnbach im Bebauungsplanverfahren (Regelverfahren) zu ändern. Der Bebauungsplan erhält den Titel Teilaufhebung mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Fürnbach II“. Der bisherige Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. TF 169, TF 169/1, TF 169/2, 154/1, 154, TF 149, 155, 156, 157, TF 153, TF 152, TF 151, TF 25/1 Gemarkung Fürnbach. Es sollen die textlichen bauplanungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen an eine neuzeitliche Bauweise angepasst werden. Dies betrifft beispielhaft die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse, die Festsetzung zum Baufenster sowie die Vorgaben zu Dachform, -neigung, Gauben, Fenster, Garagen. Außerdem soll der räumliche Geltungsbereich auf die Parzellen 6-17 (nördlicher Bereich) des ursprünglichen Bebauungsplans „Fürnbach II“ reduziert werden und damit die Parzellierung der einzelnen Bauplätze mit der Straßenführung angepasst werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat einen Änderungsbeschluss für die Teilaufhebung mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Fürnbach II“ im Regelverfahren gefasst. 

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7. Gemeinschaftshaus Theinheim, Küche, Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Küche des Gemeinschaftshauses Theinheim an das Küchenstudio Körber, Industriestraße 1, 96120 Bischberg zum Preis von 24.930,00 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Auftrag für den Einbau einer Küche im Gemeinschaftshaus Theinheim wurde an das Küchenstudio Körber, Industriestraße 1, 96120 Bischberg zum Preis von 24.930,00 € brutto vergeben.

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8. Straßenbeleuchtung Koppenwind, Errichtung von Leuchten und Erdverkabelung, Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat hat das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH Nr. 2200090142 v. 04.03.2024 zur Kenntnis genommen und beschließt die dort aufgeführten Erneuerungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage Koppenwind zum Angebotspreis i.H.v. 61.134,26 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

In Koppenwind werden im Köhlerweg, der Bergstraße, Am Kreuz und im Klosterweg stellenweise neue Straßenlampen errichtet, die Dachständer abgebaut und erdverkabelt. Der Auftrag wurde zum Bruttopreis i.H.v. 61.134,26 € an die Bayernwerk Netz GmbH vergeben. Im Klosterweg werden pilothaft Klima- und Insektenschutzleuchten errichtet.

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9. Denkmalschutz; Stellungnahme zum Antrag des Innenanstrichs Kirchturm Untersteinbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Erlaubnisantrag der Kath. Kirchenstiftung Untersteinbach nach Art. 6, 7 und 10 des BayDSchG für den zweimaligen Innenanstrich der Turmkapelle Untersteinbach zur Kenntnis und beschließt, diesen zu befürworten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Innenanstrich der Turmkapelle Untersteinbach befürwortet.

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10. Wasserrecht, Errichtung eines Backhäuschens in der Nähe der Rauhe Ebrach, Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Einvernehmen zur Genehmigung nach § 36 WHG i. V. m. Art. 20 BayWG zur Errichtung eines Backhäuschens auf dem Grundstück St.-Kilian-Str. 30, Wustviel, durch Herrn Marco Stretz zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen zur wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Backhäuschens in Wustviel im 60-Bereich der Rauhe Ebrach erteilt. 

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11. Vereine, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der DJK Fürnbach, Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme der DJK Fürnbach aus dem Brunnen auf Fl.Nr. 343 Gem. Fürnbach zum Zwecke der Sportplatzbewässerung in der beantragten Menge keine Bedenken und erklärt als Grundstückseigentümerin ihr Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Zum Antrag der DJK Fürnbach auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme aus einem Brunnen für die Sportplatzbewässerung wurde das Einvernehmen erklärt.

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12. Vereine; SC Koppenwind, Zuschussantrag zum Einbau von zwei Zisternen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem SC Koppenwind für den Bau von zwei Zisternen einen Zuschuss von 10 % der Anschaffungskosten zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der SC Koppenwind erhält einen Zuschuss von 10 % für den Bau von zwei Zisternen zur Sprotplatzbewässerung.

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13. Kommunales Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach, Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 13

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Kommunales Förderprogramm „Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach“ aufzulegen. Der Erwerb von Häusern, die mind. 50 Jahre alt sind und seit mind. 12 Monaten leer stehen soll mit 10 % der Investitionskosten (max. 10.000 €) gefördert werden. Es werden nur Materialkosten gefördert. Pro Kind erhält der Erwerber einen Bonus von 1 % (max. 1.000 €). Als Mindestinvestition werden 20.000 € vorausgesetzt. Für die Bauschuttentsorgung bzw. die Abbruchkosten werden ebenfalls 10 % (max. 5.000 €) gewährt.
Die genaueren Förderkriterien sollen im Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss diskutiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

In den Gemeinden der ILE Lebensregion PLUS sollen kommunale Förderprogramme zur Innenentwicklung der Ortskerne aufgelegt werden. Der Erwerb von Häusern, die mind. 50 Jahre alt sind und seit mind. 12 Monaten leer stehen und einer Selbstnutzung zugeführt werden sollen, soll mit 10 % der Investitionskosten (max. 10.000 €) gefördert werden. Es werden nur Materialkosten gefördert. Pro Kind erhält der Erwerber einen Bonus von 1 % (max. 1.000 €). 
Als Mindestinvestition werden 20.000 € vorausgesetzt.
Für die Bauschuttentsorgung bzw. die Abbruchkosten werden ebenfalls 10 % (max. 5.000 €) gewährt.
Die genaueren Förderkriterien bzw. die Anpassung derselben werden im Bauausschuss diskutiert.

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14. Europawahl; Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 14

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände folgendes Erfrischungsgeld für die Europawahl 2024 zu gewähren:

Beisitzer und stellvertretender Schriftführer: 30,00 €
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher und Schriftführer: 40,00 €
Zusätzlich jedes Wahllokal ein Budget von 40 € zur eigenen Verwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände folgendes Erfrischungsgeld für die Europawahl 2024 zu gewähren:

Beisitzer und stellvertretender Schriftführer: 30,00 €
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher und Schriftführer: 40,00 €
Zusätzlich jedes Wahllokal ein Budget von 40 € zur eigenen Verwendung.

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15. Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö informativ 15
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16. Fragen aus dem Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö informativ 16
Datenstand vom 24.06.2024 14:06 Uhr