Datum: 02.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024 und die Niederschriften des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses vom 18.06.2024 und des Bauausschusses vom 20.06.2024 als genehmigt gelten, wenn bis zum Ende der laufenden Gemeinderatssitzung keine Einwendungen erhoben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Trinkwasserversorgung; Information des Brunnenbauers Marquardt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
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4. BV-Nr. 21/2024; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Schindelsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
BV-Nr.: 21/2024
Bauvorhaben: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Baugrundstück: Fl.Nr. 462 Gem. Fürnbach (in Schindelsee)
Bauherren: Viering Felix und Reiser Michelle
Am Steinbruch 3, 97483 Eltmann
Der Gemeinderat hat die o. g. Bauvoranfragen zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schindelsee.
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5. BV-Nr. 22/24; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebenraum in Schindelsee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
BV-Nr.: 22/24
Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Garage und Nebenraum
Baugrundstück: Fl. Nr. 423/1 Gem. Fürnbach (Schindelsee 27)
Bauherren: Gutknecht Lars, Ruß Yvonne
Marktplatz 6, 97437 Haßfurt
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Nebenraum in Schindelsee.
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6. BV-Nr. 23/24; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von überdachten Stellplätzen in Untersteinbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
BV-Nr.: 23/2024
Bauvorhaben: Errichtung von überdachten Stellplätzen (Isolierte Befreiung)
Baugrundstück: Fl.Nr. 339/4 Gem. Untersteinbach
Bauherr: Bäuerlein Sebastian, Am Ziegelrück 7, Untersteinbach
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Breiten Rain II“, Untersteinbach Stand 1973 nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO hinsichtlich
Überschreitung der Baulinie nach Westen zu erteilen:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Errichtung von überdachten Stellplätzen in Untersteinbach (Isolierte Befreiung Bebauungsplan „Am Breiten Rain II“ Untersteinbach Stand 1973).
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7. BV.Nr. 24/2024; Neubau einer Abstell- und Gerätehalle in Fabrikschleichach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
BV-Nr.: 24/2024
Bauvorhaben: Neubau einer Abstell- und Gerätehalle
Baugrundstück: Fl.Nr. 133 Gem. Fabrikschleichach
Bauherr: Hofmann Uwe, Am Ziegelrück 37, Untersteinbach
Der Gemeinderat hat das o.g Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, Das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Neubau einer Abstell- und Gerätehalle in Fabrikschleichach.
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8. Energiewende des Landkreises Haßberge, Gründung eines Regionalwerkes, Beitritt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat die die Feststellung für die Kommunen zur Gründung eines Regionalwerks in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (AdöR) zur Kenntnis genommen und beschließt, diesem beizutreten.
Die Kosten einer Stammeinlage i.H.v. 2.800,00 € sowie einer zusätzlichen Einlage in 2024 i.H.v. 19.700,00 € und einer zusätzlichen Einlage in 2025 i.H.v. 14.700,00 € werden zur Verfügung gestellt.
Der Feststellungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Landkreis Haßberge ist in Bayern mit wenigen anderen Landkreises Vorreiter in der Energiewende. Im nächsten Schritt soll ein Regionalwerk in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (AdöR) gegründet werden. Der Gemeinderat hat dem Beitritt der Gemeinde zugestimmt und Gesamteinlagen i.H.v. 37.200 € für 2024 und 2025 beschlossen.
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9. Finanzwesen; Freiwillige Zuschüsse und Leistungen der Gemeinde an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen, Neuregelung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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beschließend
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9 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Neuregelung über die freiwilligen Zuschüsse der Gemeinde an Vereine, Verbände und sonstige Organisation:
Jugendförderung
1,10 €/Einwohner zuzüglich Einnahmen aus der Turnhallenbenutzung
Zuschüsse für Investitionen
10 % auf Antrag
Mindestbetrag des Zuschusses: 500 €
Höchstbetrag des Zuschusses: 10.000 €
Anzusetzende Investitionssumme sind die Ausgaben abzüglich anderer Förderungen.
Investitionen, die dem Vereinszweck dienen.
Nicht förderfähig sind:
Investitionen deren Gegenstand eine Gewinnerzielung beinhaltet, z.B. Photovoltaikanlagen.
Alle Anschaffungen, die in den Bereich der Hausratversicherung fallen, z.B. Rasenmäher, Kühlanhänger
Betriebskosten, z.B. Heizöl
Förderfähig sind:
Maßnahmen auf eigenem Grund und Boden, z.B. Zaun, festverbaute Spielgeräte, Platz sanden.
Zuschüsse für Senioren
5,00 €/Person für die Adventsfeier und für die Faschingsveranstaltung des Seniorenclubs.
Schullandheimaufenthalte
Im Bedarfsfall ein Drittel der Kosten auf Antrag.
Busfahrten der Grundschule
Übernahme der Buskosten pro Schuljahr für jede Klasse
- eine Fahrt aufgrund Lehrplaninhalt und
- eine Fahrt für Umweltpädagogik
Zeltlager der Pfarreiengemeinschaft
3,50 €/Kind aus Rauhenebrach
(In dieser Pauschale sind alle weiteren Ausgaben für das Zeltlager beinhaltet.)
Zusätzlich werden Sachleistungen wie Fahrzeug, Motorsäge usw. nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
Blaskapellen, Chöre:
Alle vier Blaskapellen: 100 €/Jahr
Chöre Prölsdorf und Fürnbach: 50 €/Jahr
Pauschale Förderung an Kulturträger und als Entschädigung evtl. gemeindlicher Auftritte.
Nicht beinhaltet sind Gagen für größere Auftritte.
First Responder
300 €/Jahr zur freien Verfügung
FFW – Festbesuche
Keine Zuschüsse
FFW – Leistungsprüfung
Schiedsrichterkosten werden wie bisher übernommen.
Für Mannschaftsfeier nach bestandener Leistungsprüfung: 15 €/Person
Kirchen
Weiterhin auf Antrag 10 % bei Investitionen, die nicht in der Baulast der Gemeinde liegen.
Sportlerehrungen
1.Mannschaft Fußball 250,00 €
Jugendmannschaften 125,00 €
Tennismannschaften 125,00 €
Schützenverein (alle Mannschaften) 100,00 €
Spielergemeinschaften mit auswärtigen Vereinen: 125,00 €
Schulsieger Bundesjugendspiele
Wie bisher
25,00 €/Schulsieger
Wird durch das Lehrerkollegium besorgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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10. Kommunales Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach, Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses vom 14.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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beschließend
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10 |
Beschluss
Die Förderkritierien des Kommunalen Förderprogrammes „Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach“, beschlossen am 14.05.2024, werden wie folgt konkretisiert:
Der Gemeinderat beschließt, für die Gemeinde Rauhenebrach ein Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne aufzulegen. Ziel ist es die Orte wiederzubeleben und Leerstände zu minimieren.
Die Inhalte werden wie folgt festgelegt:
Antragsberechtigt: Erwerber (sh. unten)
Alter des Gebäudes: Baujahr vor 1960 (bis 31.12.1959)
Leerstand: mind. 12 Monate
Tatsächlich nicht bewohnt und niemand einwohnerrechtlich gemeldet
Lage des Anwesens: Gemeindegebiet Rauhenebrach
nicht in einem Dorferneuerungs- oder Städtebauförderungsgebiet
Erwerb: jeglicher Art (Kauf, Erbfolge etc.)
Künftige Nutzung: Selbstnutzung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken
Eigenleistungen: nein, nur Materialkosten für bauliche Maßnahmen
Förderhöhe: 10 % der Investitionskosten, max. 10.000 €
Mindestinvestition: 20.000 €
Bindefrist: 5 Jahre
Auszahlung: jährlich 20 % auf 5 Jahre
ab dem Jahr der Nutzungsaufnahme
Überweisung am Ende des Kalenderjahres
Kinderbonus: pro Kind zusätzlich 1 % (max. 1.000 €)
anrechenbar ist jedes kindergeldberechtigte Kind zum Zeitpunkt
der Antragstellung
Bauschuttentsorgung und
Abbruchkosten: 10 % der tatsächlich angefallenen Kosten ohne Eigenleistung
max. 5.000 €
Beratungsleistungen: insg. max. 5 Beratungsstunden bei teilnehmenden Architekten
Gutschein im Wert von 500 – 1.000 €
Sonstiges: kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
gilt nicht für bereits begonnene und bereits abgeschlossene Projekte
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
In den Gemeinden der ILE Lebensregion PLUS sollen kommunale Förderprogramme zur Innenentwicklung der Ortskerne aufgelegt werden. Der Erwerb von Häusern, die mind. 50 Jahre alt sind und seit mind. 12 Monaten leer stehen und einer Selbstnutzung zugeführt werden sollen, soll mit 10 % der Investitionskosten (max. 10.000 €) gefördert werden. Es werden nur Materialkosten gefördert. Pro Kind erhält der Erwerber einen Bonus von 1 % (max. 1.000 €).
Als Mindestinvestition werden 20.000 € vorausgesetzt.
Für die Bauschuttentsorgung bzw. die Abbruchkosten werden ebenfalls 10 % (max. 5.000 €) gewährt.
Die genaueren Förderkriterien bzw. die Anpassung derselben werden im Bauausschuss diskutiert.
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11. Bauhof; Kauf eines Transporters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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beschließend
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11 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Kauf eines Ford Transit Connect, Kastenwagen LKW Trend, lt. Angebot v. 19.06.2024, beim Autohaus Aventi GmbH, Rodezstraße 2, 961052 Bamberg zum Preis von 24.157,00 €.
Dieses Neufahrzeug soll als Dienstwagen für den künftigen Bauhofleiter zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat beschloss den Kauf eines Ford Transit Connect für den Gemeindebauhof zum Preis von 24.157,00 €.
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12. Sonstige Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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ö
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informativ
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13. Fragen aus dem Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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02.07.2024
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informativ
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13 |
Datenstand vom 05.09.2024 11:11 Uhr