Datum: 12.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungsaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Entwässerungseinrichtungen, Sachvortrag des Ing.Büros SRP, Sanierungsplanung der Schadensklassen 5, Durchführungsbeschluss
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2 |
Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
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3 |
Bauanträge
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3.1 |
BV-Nr: 32/2024; Tekturantrag Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit Mehrzweckhalle am Dorfplatz in Theinheim
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4 |
Grundsteuerreform; Festsetzung Hebesätze, Erlass einer Hebesatzsatzung
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5 |
Trinkwasserversorgung, geologische Begleitung, Beauftragung vorgelagerter Ingenieurleistungen
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6 |
Trinkwasserversorgung, Erschließung eines Wasservorkommens, Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit der Fa. Retagg Solutions GbR
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7 |
Trinkwasserversorgung; Trübungsmessung und Umstellung Telemetrieerweiterung, Auftragserteilung
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8 |
Errichtung eines Gemeinschaftshauses in Theinheim
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8.1 |
Gemeinschaftshaus Theinheim; Honorarkosten Bauplanung und Bauleitung, Auftragsvergabe
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9 |
Kindergarten Geusfeld, Sanierung, Planungsarbeiten, Vergabe
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10 |
Flurbereinigung TG Rauhenebrach, Erneuerung des Flurwegs südlich von Prölsdorf und Anlage eines Wegseitengrabens, Kostenbeteiligung
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11 |
Anschaffung TSF FFW Koppenwind; Änderung Zuzahlung Aufhebung Beschluss vom 16.11.2021
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12 |
GUT Haßberge mbH, Änderung des Gesellschaftervertrages aufgrund Gründung Regionalwerk, Zustimmung
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13 |
Kläranlage, Auftragserteilung Systemsoftware
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14 |
Feuerwehrhaus Obersteinbach, Malerarbeiten
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15 |
Sonstige Informationen
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16 |
Fragen aus dem Gemeinderat
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zum Seitenanfang
1. Entwässerungseinrichtungen, Sachvortrag des Ing.Büros SRP, Sanierungsplanung der Schadensklassen 5, Durchführungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmen des Kanalsanierungskonzeptes mit Schadensklasse 5 mit einem geschätzten Sanierungswert von ca. 1,4 Mio. Euro brutto durchzuführen.
Zeitraum für die Sanierungen in geschlossener Bauweise: 2025
Zeitraum für die Sanierungen in offener Bauweise: 2026
Für die Ingenieurleistungen der Planungen, Ausschreibungen und Durchführung der Sanierungsarbeiten sollen mind. drei Angebote eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Durch das Ing.Büro SRP, Bamberg, wurde aus unserer Kanalbefahrung vor einigen Jahren eine bautechnische Zustandsbewertung durchgeführt. Hier wurden die Schäden in die Schadensklassen 1 (gut) bis 5 (akuter Handlungsbedarf) eingestuft. In dieser Sitzung stellte er die Schäden der Schadensklasse 5 vor. Es sind Stellen in allen Gemeindeteilen vorhanden. Gleichzeitig hat das Büro ausgewertet, welche Schäden in offener Bauweise repariert bzw. erneuert werden müssen und welche in einer geschlossenen Bauweise möglich sind. Beziffert wurden die Schäden mit einer geschätzten Kostensumme von ca. 1,5 Mio. Euro brutto.
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderats- und Ausschusssitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Dem Antrag von GR Ludwig Popp, die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen wird zugestimmt, da die Unterlagen erst am Sonntag vollständig im RIS zur Verfügung standen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BV-Nr: 32/2024; Tekturantrag Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit Mehrzweckhalle am Dorfplatz in Theinheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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3.1 |
Beschluss
BV-Nr.: 32/2024
Bauvorhaben: Tekturplan zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit Mehrzweckhalle am Dorfplatz in Theinheim
Baugrundstück: Fl. Nr. 62 Gem. Theinheim
Bauherr: Gemeinde Rauhenebrach, 1. Bgm. Bäuerlein, Hauptstraße 1, 96181
Rauhenebrach
Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären. Dem Antrag auf Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme bzw. Abstandsübernahe gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Tekturplan zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit Mehrzweckhalle am Dorfplatz in Theinheim.
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4. Grundsteuerreform; Festsetzung Hebesätze, Erlass einer Hebesatzsatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende
Satzung
über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
der Gemeinde Rauhenebrach
(Hebesatzsatzung)
vom 12.11.2024
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 430 v. H.
2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 125 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Rauhenebrach, 12.11.2024
Bäuerlein
1.Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Öffentlichkeitsarbeit
Diskutiert wurde die Höhe der künftigen Hebesätze der Grundsteuer. Der Steuersatz wurde angepasst und der Satzungsbeschluss für die Hebesatzsatzung, die ab 01.01.2025 gültig ist, gefasst. Die Satzung wird ortsüblich bekanntgemacht. Die Satzung liegt dann in der Gemeindeverwaltung aus. In den Schaukästen wird auf diese Auslegung hingewiesen.
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5. Trinkwasserversorgung, geologische Begleitung, Beauftragung vorgelagerter Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die angebotenen Leistungen des Ing.Büros Gartiser, Germann & Piewak, Schützenstraße 5, 96047 Bamberg, vom 18.10.2024 i.H.v. 9.415,80 € für die erste Stufe „Erheben und Erstbewerten Basisdaten“ für die einzelnen Fassungsanlagen und Wasserschutzgebiete sowie die geplante(n) Versuchsbohrung(en).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Das geologische Büro Dr. Reiländer wird die Zusammenarbeit mit der Gemeinde aus personellen Kapazitätsgründen beenden. Als geologisches Ing.Büro soll nun das Büro Gartiser, Germann & Piewak GmbH, Bamberg, ins Boot geholt werden. Ein erster Auftrag für die Erhebung und Erstbewertung der Basisdaten für die einzelnen Fassungsanlagen und Wasserschutzgebiete sowie die geplante(n) Versuchsbohrung(en) wurde i.H.v. 9.400 € erteilt.
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6. Trinkwasserversorgung, Erschließung eines Wasservorkommens, Beschlussfassung über die Zusammenarbeit mit der Fa. Retagg Solutions GbR
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
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7. Trinkwasserversorgung; Trübungsmessung und Umstellung Telemetrieerweiterung, Auftragserteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Angebote Nrn. 2102, 2103, 2104 und 2105 der Fa. Mösslein Technics GmbH, Dr.-Birkner-Straße 7, 97618 Lohr am Main vom 02.10.2024 zur Kenntnis genommen und beschließt, die Aufträge zur Trübungsmessung und Umstellung Telemetrieerweiterung für das Wasserwerk Geusfeld, Brunnen Untersteinbach, Brunnen, Theinheim und Brunnen Schulterbachtal wie angeboten zum Gesamtpreis von 62.627,32 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
In den Wasserversorgungsanlagen mit UV-Anlagen muss eine Trübungsmessung eingebaut werden. Dies wurde vom Gesundheitsamt seit längerem gefordert. Weiterhin sollen die Anlagen technisch so aufgerüstet werden, dass Alarme und weitere Informationen direkt auf das Handy des Wasserwartes übertragen werden. Der Gemeinderat hat hierfür den Auftrag an die Fa. Mösslein Technics GmbH, Lohr am Main, zum Gesamtpreis von 62.627,32 € brutto erteilt.
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8. Errichtung eines Gemeinschaftshauses in Theinheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Gemeinschaftshaus Theinheim; Honorarkosten Bauplanung und Bauleitung, Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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8.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Schlusszahlung des Bauplanungsbüros Josef Raab, Dr.-von-Gregel-Str. 13, 96181 Rauhenebrach i.H.v. 16.306,22 € für die Ausschreibung, Bauleitung und Bauplanung am Gemeinschaftshaus in Theinheim zur Kenntnis genommen und beschlossen diese zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat hat die Schlusszahlung des Bauplanungsbüros Josef Raab, Dr.-von-Gregel-Str. 13, 96181 Rauhenebrach für die Ausschreibung, Bauleitung und Bauplanung am Gemeinschaftshaus in Theinheim zur Kenntnis genommen und beschlossen diese zu genehmigen.
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9. Kindergarten Geusfeld, Sanierung, Planungsarbeiten, Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Architektin Frau Patricia Hanika, Karlsbader Straße 5, 96132 Schlüsselfeld mit einer Vorplanung und der Erstellung einer Kostenschätzung zur Sanierung des Kindergartens Geusfeld zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat beschloss, die Architektin Frau Patricia Hanika, Schlüsselfeld mit den Vorplanungen und der Erstellung einer Kostenschätzung für eine Sanierung des Kindergartens Geusfeld zu beauftragen.
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10. Flurbereinigung TG Rauhenebrach, Erneuerung des Flurwegs südlich von Prölsdorf und Anlage eines Wegseitengrabens, Kostenbeteiligung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Erneuerung des Flurweges südlich von Prölsdorf (Fl.Nrn. 525 und 567 Gem. Prölsdorf) mit Gesamtkosten von insg. 753.302,37 € für den Wegebau und 20.789,30 € für die Ausgleichsmaßnahme zur Kenntnis genommen.
Hierfür wird der Teil im Westen bis zum Friedhof mit einem ca. 550 m langem Wirtschaftsweg auf Fl.Nr. 525 (Asphalt, Breite 3 m) ausgebaut. Das Wegstück im Überschwemmungsbereich zwischen Friedhof und der Abzweigung südlich der Kläranlage soll als Pflaster-Kombi-Weg ausgeführt werden. Der östliche Teil von der Kläranlage Richtung Dorf (Fl.Nr. 567) ist als ca. 350 m langer Wirtschaftsweg (Asphalt, verstärkter Ausbau, Breite 3 m) vorgesehen. Die Brücke über die Rauhe Ebrach ist nicht in die Maßnahme mit einbezogen.
Als Ausgleichsmaßnahme soll in einem Bereich der Fl.Nr. 558 das Ufer der Rauhen Ebrach abgeflacht werden und so Retentionsraum geschaffen werden.
Der Gemeinderat beschließt, nach Abzug der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung i.H.v. 85 % der Gesamtkosten, die Restkosten i.H.v. 15 % zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Flurweg südlich von Prölsdorf (entlang des Friedhofs bis zur Einmündung in die Staatsstraße) sowie ein Teil der Rothstraße sollen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Rauhenebrach saniert werden. Es entstehen Gesamtkosten von geschätzt insg. 753.302,37 € für den Wegebau und 20.789,30 € für die Ausgleichsmaßnahme. Die Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung beträgt 85 %, das sind. 657.977,92 €. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Restkosten i.H.v. 15 % (116.113,75 €) zu übernehmen.
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11. Anschaffung TSF FFW Koppenwind; Änderung Zuzahlung Aufhebung Beschluss vom 16.11.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
|
11 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 16.11.2021 hinsichtlich der Höhe der Restkosten, die von der Gemeinde getragen werden aufzuheben. Die Restkosten von ca. 26.000 € für die Anschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges für die FFW Koppenwind werden von der Gemeinde übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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12. GUT Haßberge mbH, Änderung des Gesellschaftervertrages aufgrund Gründung Regionalwerk, Zustimmung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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12 |
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung für folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages – Satzung – der GUT Haßberge mbH zu stimmen:
- § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Umstellung der Energieversorgung im Landkreis Haßberge auf Erneuerbare Energien, insbesondere durch Initiierung und Koordinierung von Projekten zur Nutzung Erneuerbarer Energie in Kooperation mit dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „Regionalwerk Haßberge“, die Förderung der Energieberatung von Bürgern, Kommunen und Unternehmen sowie die Umweltbildung der Bürger des Landkreises Haßberge.“
- In § 2 Abs. 2 werden die Worte „zu dienen geeignet sind“ durch das Wort „dienen“ ersetzt.
- In § 9 Abs. 5 werden nach den Worten „im Sinne von § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB dem Landkreis“ die Worte „und den in § 3 Abs. 2 genannten Gemeinden“ eingefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Die GUT Haßberge mbH (Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge mbH) wurde 2011 als „Ideenschmiede“ im Bereich erneuerbarer Energie zur Projektentwicklung gegründet. Daran sind die 26 kreisangehörigen Kommunen, die BBV-LandSiedlung GmbH und der Landkreis Haßberge beteiligt.
Zwischenzeitlich wurde im Laufe des Jahres 2024 die Unternehmenssatzung des Regionalwerks Haßberge (gemeinsames Kommunalunternehmen) durch die 26 kreisangehörigen Kommunen und den Landkreis Haßberge unterzeichnet.
Im Zuge des Gründungsprozesses für das Regionalwerk Haßberge hat die Regierung von Unterfranken angemerkt, dass im weiteren Verlauf durch Anpassung des Gesellschaftsvertrages der GUT Haßberge mbH eine Abgrenzung der übertragenen Aufgaben zum Regionalwerk hin stattfinden solle. Daher muss der Gesellschaftsvertrag der GUT Haßberge mbH entsprechend angepasst werden.
Der Gemeinderat hat der Änderung der Satzung zugestimmt und den 1. Bürgermeister beauftrag, diese in der Gesellschafterversammlung so abzustimmen.
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13. Kläranlage, Auftragserteilung Systemsoftware
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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13 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Auftragserteilung für die Aktualisierung der Systemsoftware für die Kläranlage SCADE V10/Update V10.6 an die Fa. HST Systemtechnik GmbH & Co. KG, Heinrichsthaler Straße 8, 59872 Meschede zum Preis von 11.055,10 € brutto zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Für die Kläranlage wurde eine Systemsoftware zur Aktualisierung der Steuerung und Überwachung der Kläranlage gekauft. Der Auftrag wurde an die Fa. HST Systemtechnik GmbH & Co. KG, Meschede, zum Preis von 11.055,10 € vergeben.
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14. Feuerwehrhaus Obersteinbach, Malerarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
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beschließend
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14 |
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung der Fa. Matthias Hemm, An der Leiten 10, 96181 Rauhenebrach für die Außenmalerarbeiten am Feuerwehrhaus Obersteinbach i.H.v. 19.373,20 € brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Die Außenfassade des Feuerwehrhauses in Obersteinbach wurde neu gestrichen. Die Reinigungsarbeiten wurden durch die Bevölkerung als Eigenleistung erbracht. Die Arbeiten wurden von der Fa. Matthias Hemm, Theinheim, ausgeführt.
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15. Sonstige Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
|
informativ
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15 |
zum Seitenanfang
16. Fragen aus dem Gemeinderat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
|
ö
|
informativ
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16 |
Datenstand vom 10.03.2025 17:40 Uhr