Datum: 14.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrhaus Reichertsheim
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VG Reichertsheim
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 § 2b Umsatzsteuergesetz - Beschluss des Verwaltungsgemeinschaftsrates zur Ausübung der gesetzlichen Optionsmöglichkeit (beschließend)

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1. § 2b Umsatzsteuergesetz - Beschluss des Verwaltungsgemeinschaftsrates zur Ausübung der gesetzlichen Optionsmöglichkeit (beschließend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Reichertsheim) 07. Sitzung des VG Rates 14.12.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Dieser regelt zukünftig die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden und Gemeindebetriebe). Für die Umsetzung wurde eine gesetzliche Übergangsfrist bis 31.12.2020 eingeräumt. Während dieser Frist gilt sowohl die alte als auch die neue Rechtslage.

Da die Umsetzung mit erheblichem Aufwand für die Verwaltung verbunden ist, empfiehlt der Gesetzgeber die sog. Option zu nutzen und damit die „alte“ Rechtslage bis zum Fristende zu nutzen.

Hierfür ist der Beschluss des Verwaltungsgemeinschaftsrates nötig.

Sofern die Verwaltung die Umstellung vor Fristende vollziehen kann, kann jederzeit per Beschluss auf die „neue“ Rechtslage umgestellt werden.

Beschluss

Der Verwaltungsgemeinschaftsrat beschließt, dass – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung angewendet werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2019 09:58 Uhr