Datum: 25.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schützenheim Thambach
Gremium: Gemeinderat Reichertsheim
Körperschaft: Gemeinde Reichertsheim
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.05.2020 (beschließend)
2 eingereichte Bauanträge (beschließend)
2.1 Bauantrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils und Errichtung einer Hofmauer auf der FlNr. 385 Gemarkung Reichertsheim - Information (beratend)
2.2 Bauantrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf der FlNr. 36 Gemarkung Dachberg - Information (beratend)
2.3 Abbruchanzeige auf Abbruch des bestehenden Schafstalles auf der FlNr. 1627 Gemarkung Reichertsheim - Information (beratend)
2.4 Bauantrag auf Neubau einer Überdachung auf der FlNr. 396 Gemarkung Reichertsheim - Information (beratend)
2.5 Verlängerung Baugenehmigung Anbau mit Erschließung und Nebenräumen für den Dorfsaal, Ausbau des Dorfsaales
3 Änderung Bebauungsplan "Lexenberg" - Abwägungsbeschlüsse nach durchgeführter 1. und 2. Auslegung und Billigungsbeschluss, sowie Beschluss zur Durchführung der 3. Auslegung (beschließend)
4 Informationen zum Thema "AUFWIND - die bayerische Windenergieoffensive" (beratend)
5 Bekanntmachungen (beratend)
6 Wünsche und Anträge (beratend)

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.05.2020 (beschließend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 28.05.2020 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. eingereichte Bauanträge (beschließend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beschließend 2
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2.1. Bauantrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils und Errichtung einer Hofmauer auf der FlNr. 385 Gemarkung Reichertsheim - Information (beratend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beratend 2.1
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2.2. Bauantrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf der FlNr. 36 Gemarkung Dachberg - Information (beratend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beratend 2.2
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2.3. Abbruchanzeige auf Abbruch des bestehenden Schafstalles auf der FlNr. 1627 Gemarkung Reichertsheim - Information (beratend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beratend 2.3
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2.4. Bauantrag auf Neubau einer Überdachung auf der FlNr. 396 Gemarkung Reichertsheim - Information (beratend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beratend 2.4
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2.5. Verlängerung Baugenehmigung Anbau mit Erschließung und Nebenräumen für den Dorfsaal, Ausbau des Dorfsaales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö 2.5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der vom LRA am 30.05.2016 unter Aktenzeichen 41-30283/15 genehmigte Bauantrag der Gemeinde auf Anbau mit Erschließung und Nebenräumen für den Dorfsaal – Ausbau des Dorfsaales vor Ablauf der bestehenden Baugenehmigung um weitere 2 Jahre verlängert werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt dies entsprechend umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Änderung Bebauungsplan "Lexenberg" - Abwägungsbeschlüsse nach durchgeführter 1. und 2. Auslegung und Billigungsbeschluss, sowie Beschluss zur Durchführung der 3. Auslegung (beschließend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss 1

Zu A. 1. Stellungnahme LRA Mühldorf
a) Ortsplanung
Punkt 7.3.2 wird ergänzt, sodass Pultdächer zulässig sind.
7.3.2 Für Hauptgebäude und Garagen sind nur Satteldächer zugelassen. (= Nr. 1 - 4, 5a, 6 - 11)
Für Hauptgebäude und Garagen sind nur Pultdächer und Satteldächer zugelassen.  (= Nr. 5b, 12 - 15)

b) Naturschutz und Landschaftspflege
Die daraus notwendigen Festsetzungen werden im Plan unter Punkt 9.8 und unter Punkt 9.9 ergänzt.
9.8        Für Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel ohne UV-Anteil (z.B. Natriumdampf-Hochdrucklampen oder LED-Leuchten) und ohne Streuwirkung (z.B. mit nach unten gerichtetem Lichtkegel, keine Kugelleuchten) zu verwenden.
9.9        Zaunanlagen sind, um die Durchgängigkeit für Kleintiere (z.B. Igel) zu gewährleisten, mit einem Mindestabstand von 10 cm zur Geländeoberkante zu errichten.
Sockel sind so zu errichten, dass sie die Durchgängigkeit für Kleintiere (z.B. Igel) gewährleisten.

c) Immisionsschutz
Die daraus notwendigen Festsetzungen werden im Plan unter Punkt 7.6 ergänzt.
7.6 Lärmschutz (= Grundstück Nr.4)
7.6.1        Bei der Gestaltung der Wohngrundrisse sind die Fenster von Wohn- und Schlafräumen auf den lärmzugewandten Seiten (Ost + Süd) nur zulässig, wenn diese Fenster als nicht öffenbar ausgeführt werden. Die Lüftung dieser Räume hat, sofern eine Lüftung von lärmabgewandter Seite nicht gewährleistet werden kann, mittels ausreichend schallgedämmter automatischer Belüftungssysteme zu erfolgen. Deren Betrieb sollte in einem  Meter Abstand Eigengeräuschpegel LAFeq von 20 dB(A) nicht überschreiten und muss auch bei vollständig geschlossenen Fenstern eine Raumbelüftung mit ausreichender Luftwechselzahl ermöglichen.
7.6.2        Alternativ kann auch ein Puffer (= Wintergarten) vor die lärmzugewandten Seiten gebaut werden. Dieser ist über die lärmabgewandte Seite zu belüften.
7.6.3        Die detaillierte Belastungssituation durch Lärmeinwirkungen im Bebauungsplangebiet kann dem Schallgutachten des TÜV Süd vom 17.05.2018 Nr. F18/187-LG entnommen werden. Das Gutachten kann bei der Gemeinde eingesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu A. 2. Regierung von Oberbayern
a) Die Anregungen zur Rücknahme von Flächen wurden geprüft und es gibt aktuell keine Möglichkeiten diese Forderung sofort umzusetzen, da derzeit der Gemeinde keine Flächen zur Verfügung stehen. Mittelfristig wird die Gemeinde versuchen, bei der nächsten Aufstellung der Ortsentwicklung der Gemeinde, diese Flächen durch Rücknahme auszugleichen und somit die Forderung umzusetzen!

b) Immissionsschutz
Das Lärmschutzgutachten wird Bestandteil der Planung und wird der Begründung beigelegt. Die daraus notwendigen Festsetzungen werden im Plan unter Punkt 7.6 ergänzt.
s.  Punkt 1. Landratsamt Mühldorf am Inn Beschlussvorschlag c)

c) Wasserwirtschaft
Die daraus notwendigen Hinweise werden im Plan unter Punkt 10 und Punkt 11 ergänzt.
10                Informationen zu Hochwasser und Versicherungen
Planer und Bauherren werden auf die dauerhaft verbleibenden Starkregenrisiken ausdrücklich hingewiesen. Bitte beachten Sie hierzu die Hochwasserschutzfibel zur wassersensiblen Bauweise des Bundesbauministeriums: www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser
Weiterhin möchten wir auf die neue Arbeitshilfe des StMUV und StMB zu Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung hinweisen:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wassemirtschaft/hochwasser/doc/arbeitshilfe.pdf Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung wird empfohlen. (weitere Informationen: www.elementar-versichern.de)
11                Vorsorgender Bodenschutz
Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass bei einer Bebauung der Fläche die Entsorgung von Bodenmaterial frühzeitig geplant werden soll, wobei die Vermeidung von Bodenaushub bzw. die Wiederverwendung von Bodenmaterial innerhalb der Baufläche zu bevorzugen ist. Zum Schutz des Bodens vor physikalischen und stofflichen Beeinträchtigungen (insbesondere des Mutterbodens nach § 202 BauBG), ist der belebte Oberboden und ggf. kulturfähige Unterboden getrennt abzutragen, fachgerecht zwischen zulagern, vor Verdichtung zu schützen und einer möglichst hochwertigen Nutzung zuzuführen. Zu berücksichtigen sind hierbei die DIN 18915 und die Din 19731. Zu empfehlen ist weiterhin die Berücksichtigung des Merkblattes „Bodenkundliche Baubegleitung - Leitfaden für die Praxis“ des Bundesverbandes Boden e.V., in welchem Hinweise, etwa zur Anlage von Mieten, zur Ausweisung von Tabuflächen, zum Maschineneinsatz, zur Herstellung von Baustraßen sowie zu den Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit gegeben werden sowie die Hinweise in der DIN 19639.


d) Hochwasserschutz
Der neue Bereich liegt höhenmäßig oberhalb der Fließakkumulation. Eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt ist erfolgt und die Stellungnahme liegt bei. Die daraus notwendigen Festsetzungen werden im Plan unter Punkt 7.7 ergänzt.
7.7        Hochwasserschutz (=Nr. 1, 2, 3, 4, 5a)

7.7.1        Starkniederschläge
Die Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses der geplanten Gebäude sollte mindestens 25 cm        über der höchsten Geländeoberkante unmittelbar am Bauvorhabenliegen. Die Gebäude sind bis zu dieser Kote wasserdicht zu errichten (Keller wasserdicht und soweit erforderlich auftriebssicher, dies gilt auch für Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, Installationsdurchführungen etc.). Sollten Lichtgräben für höherwertige Nutzung der Keller zugelassen werden, sind diese ebenfalls so zu konstruieren, dass weder Grundwasser noch Oberflächenwasser zutreten kann.

7.7.2        Hanglage des Änderungsbereiches
Aufgrund der Hangneigung der Grundstücke mit den FI.Nrn. 35/0, 1666/1, 1666/2, 1666/3 und 1666/4 der Gemarkung Reichertsheim ist bei Starkregen mit wild abfließendem Wasser zu rechnen, das auch in Gebäude eintreten kann. Dadurch bedingt kann es zu flächiger Überflutung von Straßen und Privatgrundstücken kommen, ggf. auch mit Erosionserscheinungen. Wir empfehlen eine wassersensible Bauleit- und Gebäudeplanung. Je nach Größe und Lage der neuen Baukörper bzw. Baumaßnahmen kann der Abfluss des flächenhaft abfließenden Oberflächenwassers und Schlamms gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger führt. § 37 WHG ist entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu A. 3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Die Festsetzungen und Hinweise werden gemäß der Stellungnahme vom 08.01.2020 ergänzt.
s. oben aufgeführter Beschlussvorschlag LRA Mühldorf Punkt c)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu A. 4. Staatliches Bauamt Rosenheim
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Einwand wird als Hinweis unter Punkt 12 mit aufgenommen.
       12        Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu A. 9. Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
Die Anregungen zur Dorferneuerung werden zur Kenntnis genommen, das Gebiet Lexenberg kann in Abstimmung mit dem Landratsamt aber nur als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ortsrandeingrünung werden in der Planung umgesetzt.
Die Forderung der verstärkten Innenentwicklung wird bei der weiteren Ortsentwicklung be-
rücksichtigt (s. auch Beschlussvorschlag Regierung von Oberbayern).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu B. 26. Einwand Baugeschäft Zeiler GmbH – Einwand Konrad Zeiler
Die bestehende Zufahrt bleibt natürlich erhalten und wird in die Planung nochmals extra eingetragen.
Bei der Festsetzung ist der gewerbliche Betrieb einer Tankstelle ausgeschlossen. Tankstellen für den eigenen Betrieb sind erlaubt und wird in den Festsetzungen als Ausnahme ergänzt.
1.3 Der gewerbliche Betrieb von Tankstellen ist nicht zugelassen (ausgenommen sind betriebseigene Tankstellen).
Der Punkt 7.5.1 wird um den Hinweis „Für gewerblich genutzte Grundstücke sind max. 2,00 m hohe Mauern bzw. Pfeiler zulässig.“ ergänzt.
Die Punkte 7.5.2 und 7.5.3 werden um den Hinweis „Für gewerblich genutzte Grundstücke sind max. 2,00 m hohe Zäune zulässig.“ ergänzt.
Das gesamte Gebiet ist als Mischgebiet festgesetzt. In der Festsetzungstabelle wird die Spalte „Nutzung zulässig als …“ gestrichen.
Die Festsetzungen zum Schallschutzgutachten werden unter Punkt 7.6 ergänzt.
s.  Punkt 1. Landratsamt Mühldorf am Inn Beschlussvorschlag c)
Das Ergebnis der Abwägung wird mit der Zeiler GmbH nochmals abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zu B. 26. Einwand Baugeschäft Zeiler GmbH – Einwand Rechtsanwalt Finkenzeller
s. oben aufgeführter Beschlussvorschlag zu Konrad Zeiler
zu I. Die Einordnung in ein Mischgebiet und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind mit dem Landratsamt abgestimmt und zulässig.
zu II. Das Schallschutzgutachten wird als Anlage beigefügt und die Festsetzungen werden diesbezüglich ergänzt. Außerdem wird der Gutachter um eine ergänzende Stellungnahme
bzgl. der Werte über den ganzen Tag gebeten! Die Lärmbetrachtung B12 ist durch die neuen
Häuser für die Nachbarn eher günstiger bzw. verändert die derzeitigen Werte nicht!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zu B. 27. Einwand Familie Sahlstorfer über Rechtsanwalt Harthauß
s. oben aufgeführter Beschlussvorschlag zu Konrad Zeiler und Rechtsanwalt Finkenzeller,
es bleibt für alle Grundstücke bei der Festsetzung Mischgebiet!
Die Festsetzungen werden entsprechend in der Tabelle geändert!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat billigt den im Entwurf vorliegenden Bebauungsplan „Lexenberg“ vom 25.06.2020 mit allen in der Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan erneut auszulegen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Informationen zum Thema "AUFWIND - die bayerische Windenergieoffensive" (beratend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beratend 4
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5. Bekanntmachungen (beratend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beratend 5
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6. Wünsche und Anträge (beratend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Reichertsheim (Gemeinde Reichertsheim) 03. Sitzung des Gemeinderates Reichertsheim 25.06.2020 ö beratend 6
Datenstand vom 12.08.2020 13:18 Uhr