Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien / Photovoltaik Wimbach - Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die grundsätzlich zustimmende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt zur Kenntnis. Die angesprochene CEF-Maßnahme für die Feldlerche wurde in Kap. 7 der Begründung differenziert beschrieben und in einem Lageplan dargestellt. Wie dort ausgeführt, ist die Durchführung der Maßnahme im städtebaulichen Vertrag geregelt. Der Vertrag liegt mittlerweile unterzeichnet vor. Die betreffenden Vertragspositionen waren Teil der öffentlichen Auslegung und für alle Interessierten Bürger und Fachstellen einsehbar. Dort ist, wie auch in der Begründung ausgeführt, die Verpflichtung für den Planungsbegünstigten geregelt, die CEF-Maßnahme durch notarielle Beurkundung (dingliche Sicherung als beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Reallast, jeweils zu Gunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dingolfing-Landau) rechtlich bindend abzusichern. Da die Kompensationsmaßnahme auch auf andere geeignete Standorte rotieren kann, ist aber die Integration in den Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht möglich bzw. zweckmäßig. Daher können und sollten auch keine textlichen Festsetzungen getroffen werden.
Dem auf Klarstellung zielenden Hinweis wird gefolgt. Um die Nachvollziehbarkeit zu verbessern, wird der Lageplan zur artenschutzrechtlichen Kompensationsfläche in den Bebauungsplan unter „Hinweisen“ ohne Festsetzungsqualität aufgenommen. Ebenso werden die Maßnahmenbeschreibung und der Verweis auf die erforderliche rechtliche Regelung unter „Hinweisen“ aufgenommen. Ergänzend wird die Lage der Kompensationsfläche auch auf dem Gesamtlageplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2024 11:46 Uhr