Einbeziehungssatzung "Niederhausen Wiesenweg" - Stellungnahme des Sachgebietes Wasserrecht am Landratsamt Dingolfing Landau
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat sowie die Vorhabenträger haben Kenntnis, dass ein Teilbereich von in etwa 880 qm des Geltungsbereiches der Satzung im Überschwemmungsgebiet der Vils liegt.
Unter § 6 Buchstabe h) der Festsetzungen ist vorgetragen, dass alle im Überschwemmungsbereich befindlichen Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten sind.
Die zeichnerischen Festsetzungen im Bereich Überschwemmungsgebiet beinhalten Grünflächen d. h. Ausgleichsflächen mit ca. 695 qm und Flächenanteile der Ortsrandeingrünung.
Lediglich ein kleinerer Teilbereich mit ca. 26 qm ist als Parzellenbereich ohne konkrete Festsetzung außerhalb des Baufensters aktuell noch im Bereich des Überschwemmungsgebietes gelegen. Dieser angesprochene kleine Teilbereich wird der Ortsrandeingrünung zugeschlagen.
Die in § 6 Buchstabe a) der Satzung vorgesehene Vorgabe zu Einfriedungen und Stützmauern wird dahingehend geändert, dass diese nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes zulässig sind. Die weiterhin zur Oberflächenentwässerung gegebenen Hinweise sind im Wesentlichen bereits in die Satzung unter § 6 Buchstabe c) eingearbeitet und werden beachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2024 11:42 Uhr