Haushalt 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 5. Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund der Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Reisbach folgende 
Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; 

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit        16.592.586 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit        13.656.470 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        330 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                                         350 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                        330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit allen Anlagen und Bestandteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.07.2024 11:45 Uhr