Ausweisung Allgemeines Wohngebiet "Am Straßäcker II" - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss Bebauungs- und Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 7. Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet "Am Straßäcker II" in Reisbach, das wie folgt umgrenzt ist:

im Nordwesten
Flurnummern 550/1, 550/4, 578,579, 550/6, Gemarkung Reisbach
im Südosten
Flurnummern 675, 677, Gemarkung Reisbach
im Südwesten
Flurnummern 459/2(T), 459/22, Gemarkung Reisbach
im Nordosten
Flurnummern 557, 575, 610, Gemarkung Reisbach
und folgende Grundstücke beinhaltet:
Flurnummern 459/2, 459/25, 550, 550/2, 673/1 (T),676 und 583/4(T), Gemarkung Reisbach

Es ist beabsichtigt im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Der Marktgemeinderat nimmt weiterhin Kenntnis vom Inhalt des Vorentwurfes des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Am Straßäcker II" in der Fassung vom 04.06.2024 erarbeitet vom Planungsbüro Breinl Obermünchsdorf.
Der Marktgemeinderat nimmt weiterhin Kenntnis, dass der naturschutzfachliche Ausgleich über die kommunale Ökofläche bei Stieberg erfolgt und voraussichtlich für das Baugebiet eine Fläche von 3.806 qm von der Ökokontofläche beansprucht wird. Die Rückhaltung des Oberflächenwassers ist auf der gemeindlichen Fläche Flurnummer 601/1 Gemarkung Reisbach - weiter nördlich am Moosweg gelegen – vorgesehen und wasserrechtlich bereits genehmigt. 

Die Empfehlung 1.4.11 wird in eine Festsetzung wie folgt umgewandelt:
Je Wohngebäude ist eine Zisterne mit mindestens 4cbm Fassungsvolumen erforderlich, für Wohngebäude mit 4 Wohneinheiten sind 8cbm Fassungsvolumen erforderlich. Das Wasser ist für die Gartenbewässerung zu nutzen.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist nunmehr auch den Anforderungen der Regierung zum Flächensparen Rechnung zu tragen. Der Marktgemeinderat nimmt vom wesentlichen Inhalt des hierzu erstellten fortzuschreibenden Bedarfsnachweises (Stand 04.06.2024) Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2024 11:53 Uhr