Antrag auf Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Oberhausen West II - Meinungsbildung zur beantragten Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 6. Sitzung des Marktgemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 8

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf Deckblattänderung für das Baugebiet Oberhausen West II. Der Marktgemeinderat ist im Rahmen sinnvoller ortsplanerischer Weiterentwicklung grundsätzlich bereit, den bestehenden Bebauungsplan „Oberhausen West II“ maßvoll an geänderte bauliche Verdichtungskonzepte anzupassen. Der Markt Reisbach stellt daher die Einleitung des Verfahrens zu Änderung des Bebauungsplanes wie beantragt unter folgenden Maßgaben in Aussicht:

  1. Der Vorentwurf des Deckblattes wird in Abstimmung mit dem Markt Reisbach von einem qualifizierten Planer angemessen vorbereitet.
  2. Der Vorentwurf wird durch Vorlage der Unterlagen mit den betroffenen Nachbarn geeignet abgestimmt. Eine Zustimmung wird vor Einleitung des Planungsverfahrens gefordert.
  3. Die Antragsteller tragen alle anfallenden Kosten (Beratung, Planung, Umsetzung) auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag auf Änderung gilt somit als abgelehnt. Im Anschluss wird über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Antrag auf Deckblattänderung für das Baugebiet Oberhausen West II. Der Marktgemeinderat ist im Rahmen sinnvoller ortsplanerischer Weiterentwicklung grundsätzlich bereit, den bestehenden Bebauungsplan „Oberhausen West II“ maßvoll an geänderte bauliche Verdichtungskonzepte anzupassen. Der Markt Reisbach stellt daher die Einleitung des Verfahrens zu Änderung des Bebauungsplanes wie beantragt unter folgenden Maßgaben in Aussicht:

  1. Der Vorentwurf des Deckblattes wird in Abstimmung mit dem Markt Reisbach von einem qualifizierten Planer angemessen vorbereitet.
  2. Der Vorentwurf wird durch Vorlage der Unterlagen mit den betroffenen Nachbarn geeignet abgestimmt.
  3. Die Antragsteller tragen alle anfallenden Kosten (Beratung, Planung, Umsetzung) auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Datenstand vom 29.06.2023 15:49 Uhr