16. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Friedberg-Ost / Hofberg-Nord" - Reisbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 8. Sitzung des Marktgemeinderates 04.07.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt auf Antrag der ipunkt Immobilien GmbH die 16. Änderung des bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Friedberg-Ost / Hofberg-Nord“ in Aussicht.

Der bestehende Bebauungsplan wird auf Basis von Art. 81 BayBO für die Grundstücke Flst.-Nrn. 471/2 und 468/2, Gemarkung Reisbach wenigstens in folgenden Punkten geändert:

  • Anpassung der Baugrenze an die neu vorgesehenen Baukörper
  • Änderung Lage Zufahrt, Stellplätze und Garage bzw. Carport
  • Als zulässig festgesetzt wird ein zweigeschossiges Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten (Gebäude Ost) sowie ein Einzelhaus mit maximal einer Wohneinheit (Gebäude West) statt bisher insgesamt vier (2 x 2) Wohneinheiten im Planbereich

Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (insbesondere Art. 6 ff BayBO) bleiben unberührt.
In den Entwurf ist eine Festsetzung aufzunehmen, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen werden müssen.
Diese Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung. Die Änderung soll daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 BauGB für diese Änderung durchzuführen. Die Antragstellerin hat auf Basis eines Vorvertrages die Kosten des Verfahrens sowie alle anfallenden Planungs- und Erschließungsaufwendungen zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Holzleitner ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt (Art. 49 Abs. 1 GO) und nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Damit sind bei diesem Tagesordnungspunkt 19 Mitglieder des Marktgemeinderates stimmberechtigt.

Datenstand vom 12.10.2023 14:22 Uhr