1. Änderung und Erweiterung Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Griesbach" - Beschluss zur Stellungnahme des Sachgebietes Wasserrecht am Landratsamt
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.08.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) | 9. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.08.2023 | ö | beschließend | 5.9 |
Beschluss
Das im Rahmen hydraulischer Berechnung ermittelte faktische Überschwemmungsgebiet am Griesbach wurde bei Darstellung der möglichen Baubereiche beachtet. Die dargestellte den Bauraum definierende Baugrenze wurde exakt an die früher ermittelte HQ 100 Überschwemmungslinie angepasst. Bei der im Überschwemmungsgebiet liegenden Fläche handelt es sich in den größeren Teilbereichen um die ehemals privilegiert zulässigen Anlagengebäude der aufgelassenen Kläranlage. Momentan ist ein Rückbau zwar vorgesehen, dieser wird aber Zeit in Anspruch nehmen und daher nur verzögert zusätzlichen Retentionsraum freigeben. Da momentan ein rascher Rückbau zu einer Hochwasser rückhaltenden Flächenstruktur noch nicht erfolgen kann, sieht der Markt von einer entsprechenden Festsetzung noch ab.
Die weiteren Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen und die Auflassung der Kläranlage auf Seite 6 korrigierend eingefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2023 14:17 Uhr