Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Erneuerbare Energien / Photovoltaik Wimbach - Behandlung Stellungnahme Abfallrecht / Umweltschutz am Landratsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 2. Sitzung des Marktgemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 5.4

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Fachgebietes Bodenschutz und Abfallrecht am Landratsamt. Gemäß den textlichen Festsetzungen unter T1.5 sind Aufschüttungen und Abgrabungen grundsätzlich unzulässig. Die kleinflächigen Eingriffe in den Boden durch das Aufstellen von Trafos oder Containern zur Energiespeicherung bedingen keinen Bedarf, um Bodenmaterial aus dem Geltungsbereich abzutransportieren.
Vorsorgehalber wird aber in den Hinweisen folgende Formulierung aufgenommen:
„Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist aufgrund der in dem Bereich vorliegenden erhöhten Wahrscheinlichkeit höherer Arsengehalte im Rahmen von Baumaßnahmen nach Möglichkeit ausgebautes Bodenmaterial in diesem Bereich wieder zu verwenden. Sollte im Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterial aus diesem Bereich die Baustelle verlassen, ist aus bodenschutzrechtlicher Sicht eine Untersuchung auf Arsen erforderlich. Hierzu wird auf das LFU-Merkblatt „Beprobung von Boden und Bauschutt“, sowie auf das Merkblatt „Handlungshilfe für den Umgang mit geogen arsenhaltigen Böden“ verwiesen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2024 11:46 Uhr