15. Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan „Friedberg-Ost / Hofberg-Nord“ in Reisbach - Stellungnahme des Sachgebietes Wasserrecht am Landratsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Reisbach) 15. Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 8.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat aus mehreren früheren Verfahren Kenntnis von den rechtlichen Vorgaben zum verantwortungsvollen Umgang mit Niederschlagswasser. Der Markt Reisbach hat sich aber ebenfalls der wichtigen rechtlichen Anforderung zu stellen, bauleitplanerisch mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Auf die Bodenschutzklausel in § 1 a Abs. 2 BauGB darf hier ausdrücklich Bezug genommen werden. In diesem Zusammenhang stellt die hier beabsichtigte Überplanung eines lange bestehenden Baugebietes mit dem Ziel Bauräume nachzuverdichten eine wichtige und wirksame Möglichkeit dar, zusätzlichen Flächenverbrauch im Außenbereich zu vermeiden. 
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in der Region und lokal in Reisbach ist nach wie vor hoch. Im vorliegenden Falle sieht der Markt Reisbach (gerade die über das Deckblatt beabsichtigte) Verdichtung als dringende Maßnahme um hier fortlaufende notwendige Verbesserung herbeizuführen. Angemessene Nachverdichtung führt regelmäßig zu einer stärkeren Beanspruchung der zur Verfügung stehenden Baugrundfläche in Flächenausdehnung und Höhenentwicklung. Die in bestehenden Ableitsystemen vorhandenen Kapazitäten können die bei Starkregenereignissen anfallenden Wassermengen dann teilweise nicht mehr aufnehmen.
Eine vorbereitende Betrachtung auch in Bezug auf den vorhandenen Mischwasserkanal ist daher in den Planunterlagen enthalten und vom Abwasserzweckverband durchgeführt. Auf die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes vom 30.11.2021 wird verwiesen.
Soweit ausreichend versickerungsfähige Flächen vor Ort zur Verfügung stehen, wird eine flächige Versickerung nachdrücklich angestrebt und es soll Rigolenversickerung oder eine Versickerung in neu anzulegenden Mulden wie beschrieben erfolgen. 
Leider sind versickerungsfähige Flächenareale im Innenbereich (oft) nicht mehr in ausreichendem Umfange vorhanden. Teilweise wird je nach den örtlichen Gegebenheiten punktuelle Versickerung über bautechnisch geeignete Einrichtungen fast zwangsläufig notwendig, weil ansonsten das städtebauliche Ziel der Nachverdichtung ins Leere laufen würde.
In den Bebauungsplan soll daher aufgenommen werden, dass auf Basis einer örtlichen Bodenbeprobung nach den Regeln der Technik ausreichend leistungsfähige Sickeranlagen örtlich zu schaffen sind. Die Anlagen sind in den einzureichenden Bauunterlagen (Abwasserplan) nachzuweisen.
Der Hinweis auf eine unter Umständen erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis sowie die Anforderungen zu wild abfließendem Wasser sollen in den Bebauungsplan ebenfalls ergänzend aufgenommen werden.
Im Übrigen hält der Markt Reisbach an der im Deckblatt aufgezeigten Überplanung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 10:53 Uhr