vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 69 "Solarpark Harlanden" mit paralleler 60. Flächennutzungsplanänderung und 41. Landschaftsplanänderung - Prüfung fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) und Beschluss zur Billigung und Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 09.02.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Solarpark Harlanden“ und der parallelen Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung nimmt der Stadtrat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs.1 BauGB (Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden).

Der Stadtrat fasst den Billigungs- und Auslegungsbeschuss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 69 „Solarpark Harlanden“ und der parallelen Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2021 13:07 Uhr