Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 22 "Perletzhofen" - Prüfung fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen förmliche Beteiligung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 09.02.2021 ö beschließend 4

Beschluss 1

Eine persönliche Beteiligung von SM Schels liegt vor. SM Schels kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 22 „Perletzhofen“ in der Fassung vom 09.02.2021 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung.

Gegenstand der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist es, eine Ergänzung der Bebauung im Riedenburger Ortsteil Perletzhofen zuzulassen. Mit der Satzung werden einzelne Flächen, die dem Außenbereich zuzurechnen sind beziehungsweise sich nicht klar definieren lassen, zur Abrundung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung gem. Art. 26 Abs. 2 GO und der Bekanntmachung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 22 „Perletzhofen“ beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2021 13:07 Uhr