Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den Grundstücken Flurnummer 680, Gemarkung Otterzhofen und Flurnummer 620, Gemarkung Jachenhausen durch die Firma Neue Energiewerke 3 GmbH & Co. KG - Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 16.07.2024 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird mit Bestehen einer Privilegierung erteilt.
Durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt keine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme oder Erteilung einer Abweichung. Dies ist separat zu prüfen und zu billigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.10.2024 09:16 Uhr