vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Solarpark Otterzhofen West" mit paralleler 64. Flächennutzungs- und 45. Landschaftsplanänderung - Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs auf die Grundstücke Flurnr. 225 und 227 der Gemarkung Otterzhofen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 25.10.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 25.10.2022 | ö | beschließend | 2.4 |
Beschluss
Die Grundstücke Flurnummer 225 der Gemarkung Otterzhofen mit einer Gesamtfläche von 9.210 m² und Flurnummer 227 der Gemarkung Otterzhofen mit einer Gesamtfläche von 15.560 m² werden in das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 „Solarpark Otterzhofen West“ sowie der 64. Flächennutzungs- und 45. Landschaftsplanänderung mitaufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2022 12:54 Uhr