vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67 "Solarpark Otterzhofen Süd" mit paralleler 59. Flächennutzungs- und 40. Landschaftsplanänderung - Abwägung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Otterzhofen Süd“ und der parallelen 59. Flächennutzungs- und 40. Landschaftsplanänderung nimmt der Stadtrat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Billigungs- und Auslegungsbeschuss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 „Solarpark Otterzhofen Süd“ und der parallelen 59. Flächennutzungs- und 40. Landschaftsplanänderung wird auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes in der Fassung vom 20.12.2022 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2023 16:39 Uhr