vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Solarpark Otterzhofen West" mit paralleler 64. Flächennutzungs- und 45. Landschaftsplanänderung - Abwägung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2022 ö beschließend 3.2

Beschluss 1

Die Grundstücke Flurnummern 225 – 228 der Gemarkung Otterzhofen werden nicht mehr in die Bauleitplanung mitaufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 „Otterzhofen West“ und der parallelen 64. Flächennutzungs- und 45. Landschaftsplanänderung nimmt der Stadtrat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Billigungs- und Auslegungsbeschuss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 „Solarpark Otterzhofen West“ und der parallelen 64. Flächennutzungs- und 45. Landschaftsplanänderung wird auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes in der Fassung vom 20.12.2022 unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2023 16:39 Uhr