Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Drei-Burgen-Halle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederlegung des ehrenamtlichen Stadtratsmandats durch Herrn Karl Puschmann
1.1 Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Andreas Peter
1.2 Vereidigung des neuen Stadtratsmitglieds Herrn Andreas Peter
1.3 Neubesetzung der Ausschüsse
1.4 Entsendung eines neuen Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung
3 GMS Riedenburg
3.1 Reinigung und kleine Ausbesserungsarbeiten an der Laufbahn der GMS Riedenburg - Auftragsvergabe
3.2 Beschaffung von zwei neuen Kopiergeräten auf Leasing-Basis für die GMS Riedenburg
4 Bauanträge
4.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Oberhofen, Hausnr. 46 (Flur-Nr. 208/4, Gemarkung Eggersberg)
4.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Riedenburg, Nähe Bahnhofstraße 7 (Flur-Nrn. 903/22 u. 903/35, Gemarkung Riedenburg)
4.3 Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle in Oberhofen (Flur-Nr. 998, Gemarkung Eggersberg)
4.4 Neubau von Carports in Buch, Birkenstraße 16 (Flur-Nr. 433/2, Gemarkung Buch)
5 Bericht über die öffentliche Bauausschusssitzung am 11.03.2021
5.1 Aufwertung des Badesees St. Agatha, insbesondere der Rettungsstation
5.2 Ausschreibung der Außenanlagen am alten LRA
6 Gebietsänderungsverfahren im Bereich der Stadt Riedenburg und des Marktes Essing
7 Satzungen
7.1 Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
7.2 Neuerlass der Marktsatzung
7.3 Neuerlass der Marktgebührensatzung
8 Feuerwehren
8.1 FF Riedenburg - Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellv. Feuerwehrkommandanten
8.2 FF Buch - Vergabe Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)
9 Wasserversorgung
9.1 Erneuerung der Wasserleitung in Oberhofen - Ausschreibung der Maßnahme
9.2 Errichtung einer Lagerhalle für das Wasserwerk Riedenburg - Vorstellung der Planung und Ausschreibung der Maßnahme
10 Anschaffung eines Aufbaustreuers für den neuen LKW
11 Erneuerung der Begrüßungsschilder - Abstimmung des Layouts
12 Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS GmbH über die Stromausschreibung für 2023 bis 2025
13 Zuschüsse
13.1 Zuschussantrag Schützenverein Weiße Gurre Prunn für den Einbau elektronischer Schießstände
13.2 Zuschussantrag BRK Bereitschaft Riedenburg für den Ankauf eines Transport-Kleinbusses
14 Verschiedenes

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1. Niederlegung des ehrenamtlichen Stadtratsmandats durch Herrn Karl Puschmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederlegung des ehrenamtlichen Stadtratsmandats von Herrn Karl Puschmann wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.1. Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Andreas Peter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Als Listennachfolger rückt Herr Andreas Peter für Herrn Karl Puschmann nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Vereidigung des neuen Stadtratsmitglieds Herrn Andreas Peter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö informativ 1.2
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1.3. Neubesetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 1.3

Beschluss

Die Ausschüsse werden künftig wie folgt besetzt:

1. Hauptverwaltungsausschuss

       Vorsitzender: Erster Bürgermeister Zehetbauer
       
Fraktion
Ausschussmitglied
1. Vertreter
2. Vertreter
CSU
Siegfried Lösch
Tobias Schweiger
Josef Fuchs
CSU
Karin Dachs
Sandra Schmid
Maximilian Sedlmeier
CWG
Konrad Halbig
Karl Freihart
Annette Eichenseer
CWG
Andreas Peter
Konrad Kolbinger
Regina Schels
BGR
Dr. M. Schwarzmeier
Kurt Schiefer
Reinhold Vasall
FW
Sebastian Graf
Wolfgang Wirth
-

2. Bauausschuss
       
       Vorsitzender: Erster Bürgermeister Zehetbauer
       
Fraktion
Ausschussmitglied
1. Vertreter
2. Vertreter
CSU
Siegfried Lösch
Maximilian Sedlmeier
Sandra Schmid
CSU
Josef Fuchs
Tobias Schweiger
Karin Dachs
CWG
Konrad Halbig
Karl Freihart
Regina Schels
CWG
Annette Eichenseer
Andreas Peter
Konrad Kolbinger
BGR
Kurt Schiefer
Manfred Meyer
Dr. M. Schwarzmeier
FW
Wolfgang Wirth
Sebastian Graf
-

3. Wirtschafts- und Tourismusausschuss
       
       Vorsitzender: Erster Bürgermeister Zehetbauer
       
Fraktion
Ausschussmitglied
1. Vertreter
2. Vertreter
CSU
Sandra Schmid
Karin Dachs
Siegfried Lösch
CSU
Tobias Schweiger
Josef Fuchs
Maximilian Sedlmeier
CWG
Regina Schels
Konrad Kolbinger
Karl Freihart
CWG
Konrad Halbig
Andreas Peter
Annette Eichenseer
BGR
Manfred Meyer
Reinhold Vasall
Kurt Schiefer
SPD
Felicitas Wollschläger
Eric Hock
-

Als beratende Mitglieder in diesen Ausschuss werden hinzugezogen:
Ein Vertreter des Touristikvereins und ein Vertreter der Gewerbevereinigung. Es steht beiden Vereinen frei, ihren Vertreter im Ausschuss zu bestimmen. Die beratenden Mitglieder werden von Erstem Bürgermeister Zehetbauer eingeladen, wenn ihre Teilnahme aufgrund der jeweiligen Tagesordnung sinnvoll erscheint.

4. Infrastruktur- und Technikausschuss
       
       Vorsitzender: Erster Bürgermeister Zehetbauer
       
Fraktion
Ausschussmitglied
1. Vertreter
2. Vertreter
CSU
Maximilian Sedlmeier
Siegfried Lösch
Tobias Schweiger
CSU
Josef Fuchs
Karin Dachs
Sandra Schmid
CWG
Konrad Kolbinger
Konrad Halbig
Karl Freihart
CWG
Annette Eichenseer
Andreas Peter
Regina Schels
BGR
Reinhold Vasall
Dr. M. Schwarzmeier
Manfred Meyer
SPD
Eric Hock
Felicitas Wollschläger
-

5. Rechnungsprüfungsausschuss
       
       Vorsitzender: Sebastian Graf
       
Fraktion
Ausschussmitglied
1. Vertreter
2. Vertreter
CSU
Maximilian Sedlmeier
Tobias Schweiger
Josef Fuchs
CSU
Sandra Schmid
Karin Dachs
Siegfried Lösch
CWG
Karl Freihart
Andreas Peter
Konrad Halbig
CWG
Konrad Kolbinger
Regina Schels
Annette Eichenseer
BGR
Dr. M. Schwarzmeier
Reinhold Vasall
Kurt Schiefer
FW
Sebastian Graf
Wolfgang Wirth
-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.4. Entsendung eines neuen Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 1.4

Beschluss

Als neuer dritter Vertreter der Stadt bei der Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe wird Erster Bürgermeister Thomas Zehetbauer entsandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung am 23.02.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. GMS Riedenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 3
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3.1. Reinigung und kleine Ausbesserungsarbeiten an der Laufbahn der GMS Riedenburg - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 3.1
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 01.07.2021 ö beratend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö beschließend 9.3

Beschluss

Vor der Auftragsvergabe ist eine Ortseinsicht durch den Bauausschuss vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Beschaffung von zwei neuen Kopiergeräten auf Leasing-Basis für die GMS Riedenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Auftrag zur Beschaffung in Form des Leasings von zwei Farbkopierern Typ Canon imageRUNNER ADVANCE DX 6755 wird an die wirtschaftlichst bietende Firma Hirsch GmbH zu den angebotenen Konditionen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 4
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4.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Oberhofen, Hausnr. 46 (Flur-Nr. 208/4, Gemarkung Eggersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 4.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Riedenburg, Nähe Bahnhofstraße 7 (Flur-Nrn. 903/22 u. 903/35, Gemarkung Riedenburg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 4.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.3. Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle in Oberhofen (Flur-Nr. 998, Gemarkung Eggersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 4.3

Beschluss

Das Einvernehmen zum Vorhaben wird mit Bestehen einer Privilegierung erteilt.

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.4. Neubau von Carports in Buch, Birkenstraße 16 (Flur-Nr. 433/2, Gemarkung Buch)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 4.4

Beschluss 1

Eine persönliche Beteiligung von SM Kolbinger liegt vor. SM Kolbinger kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Vorhaben wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Carports auf eine Frontlänge von ca. 10 m und eine Grundfläche von max. 60 m² verkleinert werden.

Den weiteren erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bericht über die öffentliche Bauausschusssitzung am 11.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung am 11.03.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.1. Aufwertung des Badesees St. Agatha, insbesondere der Rettungsstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.03.2021 ö beratend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 5.1

Beschluss

Die Maßnahme wird angegangen. Die Planung der Sanierung soll den Ausschussmitgliedern dann in einer der nächsten Bauausschusssitzungen vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.2. Ausschreibung der Außenanlagen am alten LRA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.03.2021 ö beratend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 5.2

Beschluss 1

Die Beratung wird beendet.

Der vorliegende Sachverhalt wird einer erneuten Prüfung gemäß dem Antrag der BGR-Fraktion unterzogen. Die Entscheidung wird daher bis zur nächsten Stadtratssitzung zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 2

Die Außenanlagen sind nach der neuen Planung (Zufahrt Parkplätze und Gehwegführung), wie mit der Förderstelle abgestimmt, auszuschreiben.

Um Zeit zu sparen, wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern das wirtschaftlichste Angebot die Kostenberechnung um nicht mehr als 5 % übersteigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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6. Gebietsänderungsverfahren im Bereich der Stadt Riedenburg und des Marktes Essing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gebietsänderung im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Keilsdorf – Felsenhäusl wird zugestimmt.

Für die eingliedernden Grundstücke gilt der Geltungsbereich des Ortsrechts der Stadt Riedenburg gleichlautend.

Ferner wird festgestellt, dass das eingliedernde Gebiet weder bebaut noch bewohnt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Satzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 7
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7.1. Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 7.1

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:


§ 1 Änderung

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird geändert. § 3 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

Die Beauftragten für Jugend, Senioren, Kultur, Integration und Antikorruption erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 35,00 € pro Monat.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 23.02.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.2. Neuerlass der Marktsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 7.2

Beschluss

Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg

(Marktsatzung)

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemein-deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:


§ 1 Rechtsform

Die Stadt Riedenburg veranstaltet Wochen- und Jahrmärkte als öffentliche Einrichtung, deren Teilnahme nach Maßgabe dieser Satzung und der Gewerbeordnung frei steht.


§ 2 Art und Zeit der Märkte

(1) 1Wochenmarkt ist der Bauernmarkt. 2Jahrmärkte sind
1. Weißer-Sonntag-Markt am Sonntag nach Ostern
2. Christi-Himmelfahrts-Markt an Christi-Himmelfahrt
3. Sonnwendfeier am dritten Samstag im Juni
4. Sankt-Anna-Markt am letzten Sonntag im Juli
5. Volksfest über den vierten Sonntag im August
6. Spitzlmarkt am vierten Sonntag im Oktober
7. Christkindlmarkt am zweiten Adventsonntag und am vorhergehenden Samstag

(2) 1Der Wochenmarkt beginnt um 15.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. 2Der Aufbau der Marktstände erfolgt ab 14.00 Uhr.

(3) 1Die Märkte unter Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2, 4, und 6 beginnen um 08.00 Uhr und enden um 18.00 Uhr. 2Der Aufbau der Marktstände erfolgt ab 06.30 Uhr.

(4) 1Der Markt unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 beginnt um 15.00 Uhr und endet um 23.00 Uhr. 2Der Aufbau der Marktstände erfolgt ab 13.00 Uhr.

(5) 1Der Markt unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 beginnt am Samstag um 16.00 Uhr und am Sonntag um 10.00 Uhr. 2Er endet am Samstag um 22.00 Uhr und am Sonntag um 20.00 Uhr. 3Der Aufbau der Marktstände erfolgt am Samstag ab 09.00 Uhr.

(6) 1Außerhalb der festgesetzten Markttage, -zeiten und -flächen ist jeglicher Marktverkehr verboten. 2Ausnahmen können auf Antrag von der Stadt genehmigt werden.

(7) 1Fieranten, die nach Marktbeginn den ihnen zugeteilten Standplatz nicht eingenommen haben, verlieren jedes Anrecht auf ihn. 2Die Stadt kann über solche Standplätze anderweitig verfügen.

(8) Der Marktplatz muss jeweils zwei Stunden nach Ende des Marktes geräumt sein.


§ 3 Marktplätze

1Die Märkte werden am Marktplatz, in der Bruckstraße und der Leodegarigasse, sowie auf den Parkplätzen vor den Anwesen An der Altmühl 6 und 8 und bei erforderlichen Anlässen, Fierantenandrang und dgl. auf dem Großparkplatz an der Johannesgasse oder dem Volksfestplatz abgehalten. 2Der Markt unter § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 wird neben den unter Satz 1 genannten Marktplätzen am Stadtweiher, an der Uferpromenade und vor den Anwesen An der Altmühl 1 bis 19 abgehalten.  


§ 4 Zuteilung des Standplatzes

(1) Waren dürfen nur von einem zugeteilten Standplatz aus angeboten werden.

(2) 1Die Zuteilung eines Standplatzes ist eine Woche vor Marktbeginn bei der Stadt zu beantragen. 2Die Dauererlaubnis für den Wochenmarkt ist schriftlich zu beantragen. 3In den Anträgen sind Name und Anschrift des Antragstellers, die für den Marktverkehr vorgesehenen Waren sowie die gewünschte Fläche des Standplatzes anzugeben. 4Verspätet eingegangene Anträge können bei der Zuteilung gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

(3) 1Der Standplatz wird den Fieranten vom Bürgermeister oder von den von ihm mit der Marktaufsicht beauftragten Personen zugewiesen. 2Der Standplatz wird als Tagesplatz oder Dauerplatz in stets widerruflicher Weise nach den marktbetrieblichen Erfordernissen und nach dem zur Verfügung stehenden Marktgelände zugeteilt. 3Für die Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes besteht kein Rechtsanspruch.

(4) 1Zuteilungen haben so zu erfolgen, dass genügend Raum für einen ungehinderten Durchgang freibleibt. 2Zugänge und Zufahrten zu den angrenzenden Anwesen sowie Ein- und Zugänge zu geöffneten Betrieben oder Geschäften dürfen nicht versperrt werden. 3Ebenfalls freizuhalten ist die Fahrbahnmitte für Rettungsfahrzeuge mit einer Mindestbreite von 3,5 Metern.

(5) 1Die Zuteilung ist nicht übertragbar. 2Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. 3Der zugeteilte Standplatz darf ohne Zustimmung der Stadt nicht vergrößert, vertauscht oder zum Anbieten nicht zugelassener Waren verwendet werden.

(6) 1Wird ein zugeteilter Standplatz nach Marktbeginn vom Antragsteller nicht besetzt, kann der Standplatz ohne Anspruch auf Entschädigung einem anderen Antragsteller zugeteilt werden. 2Wird ein nicht zugeteilter Standplatz eingenommen, kann die Stadt die sofortige Räumung des Standplatzes anordnen. 3Die Stadt kann einen Standplatz während eines Marktes wiederholt vergeben, wenn dieser frei wird.


§ 5 Versagung und Widerruf einer Zuteilung

(1) Die Zuteilung kann versagt werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn
  1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die Teilnahme am Markt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
  2. der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht,
  3. der Zuteilungsinhaber oder dessen Bedienstete oder Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen Bestimmungen dieser Satzung verstoßen oder wiederholt den Weisungen des Bürgermeisters oder den von ihm mit der Marktaufsicht beauftragten Personen zuwidergehandelt haben.

(2) 1Die Zuteilung kann widerrufen werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn
  1. der Standplatz wiederholt nicht genutzt wird,
  2. der Platz des Marktes ganz oder teilweise für bauliche Änderungen oder andere öffentliche Zwecke benötigt wird,
  3. der Zuteilungsinhaber oder dessen Bedienstete oder Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen Bestimmungen dieser Satzung verstoßen oder wiederholt den Weisungen des Bürgermeisters oder den von ihm mit der Marktaufsicht beauftragten Personen zuwidergehandelt haben,
  4. der Zuteilungsinhaber die nach der Markgebührensatzung fälligen Gebühren nicht bezahlt.
2Wird die Zuteilung widerrufen kann die Stadt die sofortige Räumung des Standplatzes anordnen.


§ 6 Verkaufseinrichtungen

(1) 1Verkaufseinrichtungen müssen so aufgestellt werden, dass genügend Raum für einen ungehinderten Durchgang freibleibt. 2Zugänge und Zufahrten zu den angrenzenden Anwesen sowie Ein- und Zugänge zu geöffneten Betrieben oder Geschäften dürfen nicht versperrt werden. 3Ebenfalls freizuhalten ist die Fahrbahnmitte für Rettungsfahrzeuge mit einer Mindestbreite von 3,5 Metern. 4Die Vordächer von Verkaufseinrichtungen und Schirme müssen mindestens 2,20 Meter lichte Höhe haben.

(2) 1Die Verkaufsstände sind mit der Vorderseite zur Fahrbahnmitte aufzustellen. 2Die angeordneten Zwischenräume zwischen den einzelnen Verkaufsständen sind einzuhalten. 3Das Ausmaß des zugeteilten Standplatzes darf weder mit Schirmen, Wetterdächern und Vorrichtungen, noch mit Waren und sonstigen Gegenständen überschritten werden.

(3) 1An jedem Standplatz ist an deutlich sichtbarer Stelle ein Schild mit dem Familiennamen, mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Wohnort des Fieranten gut sichtbar anzubringen. 2Bei Firmennamen ist außerdem dieser mitanzubringen. 3Namens- oder Firmenschilder dürfen den die für Verkaufseinrichtungen angemessenen und üblichen Rahmen nicht überschreiten und dem Marktverkehr nicht hinderlich sein.

(4) Das Anbringen von anderen als in Abs. 3 genannten Schildern, Anschriften und Plakaten sowie jede sonstige Reklame ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtung im angemessenen, üblichen Rahmen gestattet und nur soweit es mit dem Geschäftsbetrieb des Standinhabers in Verbindung steht.

(5) 1Die Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Platzoberfläche nicht beschädigt wird. 2Eine Befestigung an Bäumen, Schutzvorrichtungen, Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Stadt nicht gestattet.

(6) 1Heiz- und Wärmegeräte und sonstige elektrische Anlagen müssen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. 2Offenes Licht und Feuer darf nicht verwendet werden.


§ 7 Reinhaltung des Marktplatzes

(1) 1Das Marktgelände darf nicht verunreinigt werden. 2Auf die Märkte dürfen keine Abfälle eingebracht werden.

(2) Die Fieranten sind verpflichtet
  1. ihre Standplätze sowie die angrenzenden Flächen während der Benutzungszeit von Schnee und Eis freizuhalten,
  2. Verpackungsmaterial, Marktabfälle und marktbedingte Kehricht von ihren Standplätzen und angrenzenden Flächen selbst entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen oder falls die Stadt besondere Sammelbehälter aufgestellt hat, dorthin zu verbringen,
  3. aus Gründen des Umweltschutzes auf Einweggeschirr und Einweggetränkebehälter zur verzichten,
  4. die Standplätze und angrenzenden Flächen in ordentlichem und reinlichem Zustand zu halten und zu verlassen.

(3) Wenn die Verpflichtungen nach Abs. 2 nicht erfüllt werden, kann die Stadt die Beseitigung auf Kosten des Verursachers selbst vornehmen oder vornehmen lassen.


§ 8 Verhalten auf den Märkten

(1) 1Der Marktfrieden und der Marktablauf dürfen nicht gestört werden. 2Jeder hat sein Verhalten auf dem Markt und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Personen oder Sachen beschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt werden.

(2) 1Das Befahren der Marktplätze mit Fahrzeugen aller Art insbesondere zum Zwecke der Räumung vor dem Ende der Marktzeit ist grundsätzlich nicht gestattet. 2Alle Fahrzeuge und sonstige Transportgeräte dürfen während der Marktzeit nicht auf den jeweiligen Marktplätzen abgestellt werden. 3Ausnahmen hiervon können von der Stadt genehmigt werden.

(3) 1Die mit der Zubereitung, dem Verkauf und der Beförderung von Lebensmitteln beschäftigten Personen haben auf größte Reinlichkeit zu achten. 2Beim Umgang mit Lebensmittel ist streng auf die lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu achten. 3Unverpackte Lebensmittel sind gegen Staub und sonstige Verunreinigungen zu schützen.

(4) Zum Wiegen und Messen dürfen nur geeichte Geräte verwendet werden, die in reinlichem Zustand zu halten sind.

(5) 1Verboten ist insbesondere,
  1. das Anbieten der Waren durch lautes Ausrufen, Anpreisen oder im Umhergehen sowie das Versteigern oder Herabsteigern,
  2. das Betteln und Hausieren,
  3. der Aufenthalt im betrunkenen Zustand,
  4. Tiere frei umherlaufen zu lassen,
  5. den Marktplatz und seine Einrichtungen zu beschädigen oder über das unvermeidliche Maß hinaus zu verunreinigen.
2Ausnahmen von der Regelung des Satzes 1 Nr. 1 können auf Antrag erteilt werden.


§ 9 Marktaufsicht

(1) 1Die Aufsicht über die Märkte obliegt der Stadt Riedenburg. 2Die Marktbesucher haben den Weisungen und Anordnungen des Bürgermeisters oder den von ihm beauftragten Personen Folge zu leisten.

(2) Den zur Aufsicht befugten Personen ist
  1. jederzeit Zutritt zu den Verkaufseinrichtungen zu gestatten,
  2. die erforderliche Auskunft zu geben,
  3. bei getroffenen Anordnungen Folge zu leisten,
  4. sich gegenüber auf Verlangen auszuweisen.

(3) 1Die zur Aufsicht befugten Personen sind darüber hinaus befugt, Marktbesucher und Fieranten, die ihre Weisungen oder Anordnungen nicht befolgen oder Ruhe, Ordnung oder Sicherheit des Marktbetriebes stören, vom Marktplatz zu verweisen. 2Im Falle einer Verweisung werden entrichtete Gebühren nicht rückerstattet.


§ 10 Marktgegenstände

  1. Gegenstände des Wochenmarkts sind
  1. Lebensmittel i. S. des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils gültigen Fassung,
  2. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei,
  3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme von lebendigem Vieh.

(2) 1Gegenstände der Jahrmärkte sind Waren aller Art. 2Der Verkauf von alkoholischen Getränken bedarf einer besonderen Genehmigung.

(3) Verboten sind
  1. der Vertrieb von Horoskopen sowie von Glücks- und Wahrsagebriefen u. ä.,
  2. der Verkauf von feuergefährlichen oder leicht explosiven Waren, Schusswaffen und Munition,
  3. der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme von Zündplättchen und Amorces,
  4. der Verkauf von anstößigen Bildern und Schriften sowie das Anbieten gewerblicher Leistungen,
  5. Glücks- und Geschicklichkeitsspiele aller Art sowie Losverkaufsstellen von Schaustellern mit der Ausspielung von Waren. Ausnahmen hiervon können von der Stadt genehmigt werden.


§ 11 Gebühren

Für die Überlassung von Standplätzen werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren nach der jeweils geltenden Fassung erhoben.


§ 12 Haftung und Versicherung

(1) 1Die Benutzung und der Besuch des Marktgeländes erfolgen auf eigene Gefahr. 2Die Stadt Riedenburg haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden ihrer Bediensteten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) 1Die Stadt Riedenburg übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der von den Anbietern eingebrachten Sachen. 2Wenn aus der von der Stadt nicht zu vertretenden Gründen Märkte nicht stattfinden oder unterbrochen werden, so kann daraus von den Anbietern kein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden.

(3) Die Inhaber von Standplätzen haben gegenüber der Stadt keinen Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der Marktbetrieb oder die Benutzung einzelner Plätze durch bauliche Maßnahmen, aus sonstigen Gründen des öffentlichen Interesses oder durch Ereignisse, die nicht von der Stadt zu vertreten sind, beeinträchtigt oder unmöglich wird.

(4) 1Die Inhaber von Standplätzen haften gegenüber der Stadt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2Sie haften auch für Schäden, die von ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten verursacht werden.

(5) Die Inhaber von Standplätzen haben eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.


§ 13 Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße belegt werden, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.


§ 14 Inkrafttreten

1Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Marktsatzung der Stadt Riedenburg vom 18.02.1997, zuletzt geändert am 30.06.2011, außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.3. Neuerlass der Marktgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 7.3

Beschluss

Satzung der Stadt Riedenburg über die Erhebung von
Marktgebühren (Marktgebührensatzung)

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) folgende Satzung:



§ 1 Gebührenerhebung

(1) Die Stadt Riedenburg erhebt für die Überlassung von Standplätzen an den Wochen- und Jahrmärkten der Stadt Riedenburg Marktgebühren (Standgebühren).

(2) 1Eine Gebühr wird für jede befugte oder unbefugte Benutzung der Märkte erhoben. Gemeinnützige Vereine sind von der Gebühr befreit. 2Dies gilt nicht für den Christkindlmarkt.


§ 2 Gebührenschuldner

1Gebührenschuldner ist derjenige, der einen Standplatz nutzt oder benutzen lässt. 2Überlässt der befugte Benutzer einem Unbefugten die Einrichtung bzw. den zu-geteilten Standplatz, so haften beide als Gesamtschuldner.


§ 3 Gebührensätze

(1) 1Die Marktgebühren betragen beim Wochenmarkt je Monat:
  1. 0,25 € je angefangener laufender Meter Verkaufsfläche
  2. 1,00 € je Stromanschluss
2Die Monatsgebühr ist bei einer mindestens einmaligen Überlassung des Standplatzes fällig.

(2) Die Marktgebühren betragen bei den Jahrmärkten je Markttag:
  1. 3,00 € je angefangener laufender Meter Frontlänge
  2. 4,00 € je angefangener laufender Meter Frontlänge für Imbissstände
  3. 1,00 € je Stromanschluss

(3) Die Marktgebühren betragen bei der Sonnwendfeier abweichend von Abs. 2 je Markttag
  1. 15,00 € Grundgebühr
  2.   4,00 € je angefangener laufender Meter Frontlänge


§ 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) 1Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuteilung des Standplatzes auf dem Wochen- oder Jahrmarkt. 2Bei fehlender Zuteilung entsteht sie mit der tatsächlichen Inanspruchnahme eines Standplatzes.

(2) Die Gebühren werden mit ihrer Entstehung fällig.

(3) 1Bei den Jahrmärkten wird die Gebühr durch das gemeindliche Personal vor Beginn der Benutzung erhoben. 2Beim Wochenmarkt wird die Gebühr durch das gemeindliche Personal nach Ende der Wochenmarktsaison erhoben. 3Die Gebührenquittung oder sonstige Zahlungsnachweise sind dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen; sie sind nicht übertragbar.


§ 5 Gebührenerstattung

Macht der Benutzungsberechtigte von seinem Benutzungsrecht keinen oder nur teilweisen Gebrauch, so begründet dies keinen Anspruch auf Erstattung, Erlass oder Ermäßigung der Marktgebühren.


§ 6 Inkrafttreten

1Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Marktgebührensatzung der Stadt Riedenburg vom 18.02.1997, zuletzt geändert am 08.11.2005, außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 8
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8.1. FF Riedenburg - Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellv. Feuerwehrkommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 8.1

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird Herr Johann Bühler als Feuerwehrkommandant und Herr Michael Kreutzer als stellvertretender Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Riedenburg bestätigt.

Die Amtszeit läuft vom 01.04.2021 bis 31.03.2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8.2. FF Buch - Vergabe Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 8.2

Beschluss 1

Das Angebot von Bieter 4 kann auf Grund von vergaberechtlichen Mängeln für das Los 1 nicht gewertet werden. Das Angebot ist gemäß § 42 UVgO und Punkt 3.12 der Bewerbungsbedingungen von der Wertung auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Angebot von Bieter 6 erfüllt die Leistungsbeschreibung für das Los 1 nicht. Das Angebot ist gemäß § 42 UVgO und Punkt 3.12 der Bewerbungsbedingungen von der Wertung auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Bestellung eines Fahrgestells (LOS 1) für ein Tragkraftspritzenfahrzeug für die FF Buch erfolgt gemäß Angebot vom 16.02.2021, Angebotsnummer 0006423587 bei der Firma MAN Truck & Bus GmbH (Vertriebsregion Südost VB Regensburg), Regensburg. Der Auftrag hat einen Wert von insgesamt 40.876,50 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Bestellung des feuerwehrtechnischen Aufbaus (LOS 2) für ein Tragkraftspritzenfahrzeug für die FF Buch erfolgt gemäß Angebot vom 09.02.2021, Angebotsnummer 122106444 bei der Firma Furtner und Ammer KG, Landau a.d. Isar. Der Auftrag hat einen Wert von insgesamt 61.512,29 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Bestellung der Beladung (LOS 3) für ein Tragkraftspritzenfahrzeug für die FF Buch erfolgt gemäß Angebot vom 19.02.2021, Angebotsnummer 20127923 bei der Firma Kilian Fire & Safety GmbH & Co.KG, Zwiesel. Der Auftrag hat einen Wert von insgesamt 19.002,42 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 9
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9.1. Erneuerung der Wasserleitung in Oberhofen - Ausschreibung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 9.1

Beschluss

Die Erneuerung der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt Oberhofen ist kurzfristig auszuschreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9.2. Errichtung einer Lagerhalle für das Wasserwerk Riedenburg - Vorstellung der Planung und Ausschreibung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö beschließend 6.2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 9.2

Beschluss

Die Lagerhalle für das Wasserwerk Riedenburg soll als Holzkonstruktion mit einer Blechverkleidung ausgeführt werden.

Die Baumaßnahme ist entsprechend auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Anschaffung eines Aufbaustreuers für den neuen LKW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Salzstreuer wird beim wirtschaftlichsten Bieter BayWa AG zum Angebotspreis von 26.498,02 € brutto beschafft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Erneuerung der Begrüßungsschilder - Abstimmung des Layouts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Die Beschilderung soll nach dem neuen vorgeschlagenen Layout erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS GmbH über die Stromausschreibung für 2023 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 12

Beschluss 1

Die Stadt überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag bzw. dessen Dienstleister, die KUBUS GmbH, als ausschreibende Stelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung der Tarif Nr. 2 - „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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13. Zuschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 13
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13.1. Zuschussantrag Schützenverein Weiße Gurre Prunn für den Einbau elektronischer Schießstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö 13.1

Beschluss

Dem Schützenverein Weiße Gurre Prunn e. V. wird nach Fertigstellung der Schießstände ein freiwilliger Investitionskostenzuschuss von 10 % der nachgewiesenen Kosten gewährt.

Eine Teilauszahlung dieses Zuschusses in Höhe von 1.800,00 € erfolgt sofort und wird mit der Schlusszahlung verrechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13.2. Zuschussantrag BRK Bereitschaft Riedenburg für den Ankauf eines Transport-Kleinbusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 13.2

Beschluss

Für die Beschaffung eines gebrauchten Transportbusses erhält die BRK Bereitschaft Riedenburg einen Zuschuss von 10 % zu den Beschaffungskosten. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage von Kostennachweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschließend 14

Beschluss

Das Einvernehmen zum Vorhaben erteilt.

Das Wasserwirtschaftsamt ist am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 11:03 Uhr