Datum: 21.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung
2 Ablehnung des ehrenamtlichen Stadtratsmandats durch Herrn Josef Böhm
2.1 Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Roland Hercher
3 Bericht über die öffentliche Wirtschafts- und Tourismusausschusssitzung am 13.12.2023
3.1 Homepage www.riedenburg.de - Auftragsvergabe Upgrade
3.2 Kulturbudget - Zurverfügungstellung für das Jahr 2024
3.3 Seebühnenkonzerte - Billigung des Programms für das Jahr 2024
3.4 Volksfest - Festlegung der Verteilung und Einlösung der Gutscheine am Seniorennachmittag
4 Ortsrecht
4.1 Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)
4.2 Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung - WAS)
5 Grund- und Mittelschule Riedenburg - Beschaffung von Schulmöbeln
6 Bauleitplanung
6.1 Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Riedenburg - Übersicht über die Auswertung der eingegangenen Anträge und ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen sowie Aufstellungsverfahren
6.2 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 63 "Heutal 2 - Austraße"- Abwägung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen förmliche Beteiligung und Satzungsbeschluss
7 Auflösung der Teichkläranlagen Deising, Untereggersberg, Oberhofen und Gundlfing sowie Überleitung ins bestehende Kanalnetz
8 Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Jachenhausen
9 Bauhof Riedenburg - Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors
10 Verwendung des Sitzungsgelds für die Stadtratssitzung am 21.12.2023
11 Verschiedenes
11.1 Immissionsschutzrechtlicher Antrag auf Vorbescheid Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen (Windpark „Herrenholz“) Stadtgebiet Dietfurt - Abgabe einer Stellungnahme als Nachbargemeinde

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung am 23.11.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Ablehnung des ehrenamtlichen Stadtratsmandats durch Herrn Josef Böhm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Die Ablehnung des ehrenamtlichen Stadtratsmandats von Herrn Josef Böhm wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.1. Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Roland Hercher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Als Listennachfolger rückt ab 01.01.2024 Herr Roland Hercher nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bericht über die öffentliche Wirtschafts- und Tourismusausschusssitzung am 13.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Wirtschafts- und Tourismusausschusssitzung am 13.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.1. Homepage www.riedenburg.de - Auftragsvergabe Upgrade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Tourismusausschuss Sitzung des Wirtschafts- und Tourismusausschusses 13.12.2023 ö beratend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 3.1

Beschluss

Für die Durchführung des Upgrades der Homepage www.riedenburg.de wird die Firma Hirsch & Wölfl GmbH aufgrund des Angebots vom 04.12.2023 mit einer Summe in Höhe von 2.500,00 € zuzüglich MwSt beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.2. Kulturbudget - Zurverfügungstellung für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Tourismusausschuss Sitzung des Wirtschafts- und Tourismusausschusses 13.12.2023 ö beratend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 3.2

Beschluss

Für das Jahr 2024 wird wieder ein Kulturbudget in Höhe von 8.000,00 € zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.3. Seebühnenkonzerte - Billigung des Programms für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Tourismusausschuss Sitzung des Wirtschafts- und Tourismusausschusses 13.12.2023 ö beratend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 3.3

Beschluss

Mit dem vorgestellten Seebühnen-Programm für das Jahr 2024 im genannten Kostenrahmen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.4. Volksfest - Festlegung der Verteilung und Einlösung der Gutscheine am Seniorennachmittag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wirtschafts- und Tourismusausschuss Sitzung des Wirtschafts- und Tourismusausschusses 13.12.2023 ö beratend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 3.4

Beschluss 1

Die Volksfestgutscheine können für einen Versuchszeitraum von einem Jahr auch durch Dritte eingelöst werden. Die Gutscheine sollen direkt mit den Einladungsschreiben verschickt werden und sind nur am Seniorennachmittag einlösbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Gutscheine werden weiterhin ausschließlich an Senioren mit Hauptwohnsitz in Riedenburg versendet. Es erfolgt keine Erweiterung der Regelung auf Senioren mit Nebenwohnsitz in Riedenburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö 4
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4.1. Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Satzung der Stadt Riedenburg für die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung - HStS)

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:


§ 1 Steuertatbestand

1Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. 2Maßgebend ist das Kalenderjahr.

§ 2 Steuerfreiheit

Steuerfrei ist das Halten von

  1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von

  1. Hunden in Tierhandlungen,

  1. Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu diesem Zweck gehalten werden,

  1. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Technischen Hilfswerks die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,

  1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,

  1. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,

  1. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden,

  1. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,

  1. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,

  1. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.

§ 3 Steuerschuldner, Haftung

  1. 1Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. 2Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. 3Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. 4Alle in einem Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

  1. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, sind sie Gesamtschuldner.

  1. Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.

§ 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung

  1. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

  1. 1Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht nach Abs. 1 entfallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalenderjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. 2Tritt in den Fällen des Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Kampfhund, entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich dieses Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder veräußerten Hund gegolten hat.

  1. 1Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat. 2Mehrbeträge werden nicht erstattet.

§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz

  1. Die Steuer beträgt

für jeden Hund                          50,00 €

für jeden Kampfhund                400,00 €

  1. 1Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

§ 6 Steuerermäßigungen

  1. 1Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für

  1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist.

  1. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes mit Erfolg abgelegt haben.

2Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. 3Sind sowohl die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt.

  1. 1Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zwölftel des Steuersatzes. 2Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt.

§ 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung 

  1. 1Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. 2Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung begehrt wird. 3In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung darzulegen und auf Verlangen der Stadt glaubhaft zu machen. 4Maßgebend für die Steuerermäßigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. 5Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Kalenderjahres, ist dieser Zeitpunkt entscheidend.

  1. Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nrn. 7 und 8 und keine Steuerermäßigung nach § 6 gewährt.

§ 8 Entstehung der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder – wenn der Steuertatbestand erst im Verlauf des Kalenderjahres verwirklicht wird – mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

§ 9 Fälligkeit der Steuer

Die Steuerschuld ist mit der auf das Kalenderjahr entfallenden Steuer fällig am 01. April eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

§ 10 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten

  1. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Stadt melden.

  1. Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Stadt melden.

  1. 1Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss. 2Der Hundehalter ist verpflichtet, einem Beauftragten der Stadt die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen; werden andere Personen als der Hundehalter mit dem Hund angetroffen, sind auch diese Personen hierzu verpflichtet.

  1. 1Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus der Stadt weggezogen ist. 2Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.

  1. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, ist das der Stadt innerhalb eines Monats nach Wegfall anzuzeigen.

§ 12 Inkrafttreten

  1. Diese Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

  1. Mit Ablauf des 31.12.2023 tritt die Hundesteuersatzung vom 01.01.1981, zuletzt geändert am 21.05.2012, außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2. Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung - WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die
öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Riedenburg
(Wasserabgabesatzung - WAS)


Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), erlässt die Stadt Riedenburg folgende Satzung:

§ 1 Änderung

  1. In § 4 Abs. 4 wird der Satz 2 gestrichen und durch folgenden neuen Satz 2 ergänzt:

Die Stadt kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist.

  1. In § 13 Abs. 1 wird der Satz 1 gestrichen und durch folgenden neuen Satz 1 ergänzt:

Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Stadt, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Stadt auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist.

  1. In § 15 Abs. 3 wird der Satz 2 gestrichen und durch folgenden neuen Satz 2 ergänzt:

Dies gilt nicht, soweit und solange die Stadt durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Grund- und Mittelschule Riedenburg - Beschaffung von Schulmöbeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Für die Beschaffung von Schulmöbeln zur Klassenzimmerausstattung wird die Firma VS Vereinte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG aufgrund des Angebots vom 27.10.2023 zum Angebotspreis in Höhe von 35.943,36 € brutto beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö 6
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6.1. Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Riedenburg - Übersicht über die Auswertung der eingegangenen Anträge und ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen sowie Aufstellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 6.1

Beschluss 1

Eine persönliche Beteiligung von SM Eichenseer liegt beim Antrag der EMA Bioenergie GmbH & Co. KG vor. Sie kann an der Beratung und Abstimmung zu diesem Antrag nicht teilnehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Eine persönliche Beteiligung von SM Kolbinger liegt beim Antrag der BK GmbH vor. Er kann an der Beratung und Abstimmung zu diesem Antrag nicht teilnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Über diesen TOP wird namentlich abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Mit der Auswertung und der Bepunktung der Anträge anhand der vorgestellten Kriterien besteht Einverständnis. Diese Kriterien sollen dabei auch als Grundlage für zukünftig eingehende Anträge herangezogen werden. Die Bewertung des Einspeisepunkts ist künftig durch den Flächenverbrauch zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: Erster Bürgermeister Zehetbauer, Zweiter Bürgermeister Dr. Schwarzmeier, SM Dachs, Eichenseer, Freihart, Fuchs, Kolbinger, Meyer, Obermeier, Schels, Schiefer, Schmid, Sedlmeier, Vasall und Wollschläger Nein-Stimmen: Dritter Bürgermeister Wirth, SM Graf

Beschluss 5

Vorerst werden die an Platz 1 – 3 befindliche Anträge der EMA Bioenergie GmbH & Co. KG, BK GmbH und PRIMUS Solar GmbH abgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: Erster Bürgermeister Zehetbauer, Zweiter Bürgermeister Dr. Schwarzmeier, SM Dachs, Freihart, Fuchs, Meyer, Obermeier, Schels, Schiefer, Schmid, Sedlmeier, Vasall und Wollschläger Nein-Stimmen: Dritter Bürgermeister Wirth, SM Graf

Beschluss 6

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 82 „Grünstrom Baiersdorf“ mit einer Anlagenkombination aus PV-Anlage, Windkraftanlage und Speicher als Sondergebiet wird eingeleitet. Gleichzeitig soll die Änderung des Flächennutzungsplans, sowie des Landschaftsplans erfolgen.

Das Bebauungsplangebiet umfasst das Grundstück Flurnummer 81, Gemarkung Baiersdorf mit einer Gesamtfläche von ca. 4,85 Hektar. Als Nutzungsart wird ein Sondergebiet festgelegt.

Hinsichtlich des Grünordnungsplans wird von der Möglichkeit des Art. 4 Abs. 2 Bayerischen Naturschutzgesetzes Gebrauch gemacht und der Grünordnungsplan auf die wesentlichsten Teile des Bebauungsplans beschränkt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die Erzeugung umweltschonender Energie zu fördern.

Mit der Firma EMA Bioenergie GmbH & Co. KG sind die erforderlichen städtebaulichen Verträge zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: Erster Bürgermeister Zehetbauer, Zweiter Bürgermeister Dr. Schwarzmeier, SM Dachs, Freihart, Fuchs, Kolbinger, Meyer, Obermeier, Schels, Schiefer, Schmid, Sedlmeier, Vasall und Wollschläger Nein-Stimmen: Dritter Bürgermeister Wirth, SM Graf

Beschluss 7

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 83 „Solarpark Otterzhofen Ost“ mit einer Anlagenkombination aus PV-Anlage und Speicher als Sondergebiet wird eingeleitet. Gleichzeitig soll die Änderung des Flächennutzungsplans, sowie des Landschaftsplans erfolgen.

Das Bebauungsplangebiet umfasst das Grundstück Flurnummer 102, Gemarkung Otterzhofen mit einer Gesamtfläche von ca. 4,41 Hektar. Als Nutzungsart wird ein Sondergebiet festgelegt.

Hinsichtlich des Grünordnungsplans wird von der Möglichkeit des Art. 4 Abs. 2 Bayerischen Naturschutzgesetzes Gebrauch gemacht und der Grünordnungsplan auf die wesentlichsten Teile des Bebauungsplans beschränkt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die Erzeugung umweltschonender Energie zu fördern.

Mit der Firma BK GmbH sind die erforderlichen städtebaulichen Verträge zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: Erster Bürgermeister Zehetbauer, Zweiter Bürgermeister Dr. Schwarzmeier, SM Dachs, Eichenseer, Freihart, Fuchs, Meyer, Obermeier, Schels, Schiefer, Schmid, Sedlmeier, Vasall und Wollschläger Nein-Stimmen: Dritter Bürgermeister Wirth, SM Graf

Beschluss 8

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 84 „Erweiterung Solarpark Harlanden“ als Sondergebiet wird eingeleitet. Gleichzeitig soll die Änderung des Flächennutzungsplans, sowie des Landschaftsplans erfolgen.

Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke Flurnummern 617 und 801 Tfl., Gemarkung Eggersberg mit einer Gesamtfläche von ca. 9,76 Hektar. Als Nutzungsart wird ein Sondergebiet festgelegt.

Hinsichtlich des Grünordnungsplans wird von der Möglichkeit des Art. 4 Abs. 2 Bayerischen Naturschutzgesetzes Gebrauch gemacht und der Grünordnungsplan auf die wesentlichsten Teile des Bebauungsplans beschränkt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die Erzeugung umweltschonender Energie zu fördern.

Mit der Firma Primus Solar GmbH sind die erforderlichen städtebaulichen Verträge zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs zu schließen.

Der Sitz der Betreiberfirma ist in Riedenburg zu gründen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: Erster Bürgermeister Zehetbauer, Zweiter Bürgermeister Dr. Schwarzmeier, SM Dachs, Eichenseer, Freihart, Kolbinger, Meyer, Obermeier, Schels, Schiefer, Schmid, Sedlmeier, Vasall und Wollschläger Nein-Stimmen: Dritter Bürgermeister Wirth, SM Fuchs und Graf

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6.2. Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 63 "Heutal 2 - Austraße"- Abwägung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen förmliche Beteiligung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 6.2

Beschluss 1

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 63 „Heutal 2 – Austraße“ nimmt der Stadtrat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 63 „Heutal 2 - Austraße“ in der Fassung vom 21.12.2023 wird unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bestandteile der Satzung sind:
-        Bebauungsplan mit planlichen und zeichnerischen Festsetzungen und Verfahrensübersicht sowie der textlichen Festsetzungen und Hinweise

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
  • Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 
  • Umweltbericht gemäß §2a BauGB
  • Anlage 1: Schalltechnische Beurteilung von Verkehrsgeräuschen des Schiffsverkehrs auf dem Main-Donau-Kanal und Sportanlagenlärm von mehreren Einrichtungen südlich des Planungsgebiets, GEO.VER.S.UM vom 20.03.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird mit 
  • der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger, 
  • der Vorbereitung der Ausfertigung des Bebauungs- und Grünordnungsplans nach § 26 Abs. 2 GO und 
  • der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungs- und Grünordnungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Auflösung der Teichkläranlagen Deising, Untereggersberg, Oberhofen und Gundlfing sowie Überleitung ins bestehende Kanalnetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Dieser TOP samt den Unterpunkten wird auf den nichtöffentlichen Sitzungsteil verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Jachenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Für die Instandsetzung der Feldwege in Jachenhausen wird der übliche Zuschuss von 50 % gewährt. Bei zuschussfähigen Kosten in Höhe von 19.019,95 € beträgt der Zuschuss somit 9.509,98 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bauhof Riedenburg - Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Es ist ein Leasingvertrag mit der Fischer Landtechnik GmbH über die Wintermonate zu schließen. Für eine Ersatzbeschaffung sollen Vergleichsangebote eingeholt und dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Verwendung des Sitzungsgelds für die Stadtratssitzung am 21.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Das Sitzungsgeld für die Stadtratssitzung im Dezember 2023 wird dem Förderverein Volksschule e. V. für das gesunde Frühstück und das Schulobst zugewendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö 11
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11.1. Immissionsschutzrechtlicher Antrag auf Vorbescheid Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen (Windpark „Herrenholz“) Stadtgebiet Dietfurt - Abgabe einer Stellungnahme als Nachbargemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.12.2023 ö beschließend 11.1

Beschluss

Es soll eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt abgegeben werden:

Die drei geplanten Windenergieanlagen befinden sich außerhalb des Stadtgebiets Riedenburg. In der Stadtratssitzung am 23.11.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zu drei immissionsschutzrechtlichen Anträgen auf Vorbescheid für die Errichtung der Windparks Winterholz 1, 2 und 3 erteilt, die sich in unmittelbarer Nähe zum nun vorliegenden Antrag befinden. Dies ist bei der weiteren Beurteilung zu berücksichtigen.

Definitive Hinderungs- und Ausschlussgründe sind von Seiten der Stadt Riedenburg nicht erkennbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2024 09:58 Uhr