Datum: 22.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung
2 Errichtung Windenergieanlagen - Vorstellung der Planung Hemau-Riedenburg der Firma Neue Energiewerke 3 GmbH & Co. KG
3 Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Riedenburg - Antrag der Firma EnBW zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für Bauleitplanungen
4 Digitalisierung Grund- und Mittelschule Riedenburg - Sachstandsbericht und Information über den Eingang der Zuwendung
5 Sanierung Lintlhofkapelle - Sachstandsbericht und Beschluss über weiteres Vorgehen
6 Auflösung Teichkläranlagen Deising, Untereggersberg, Oberhofen und Gundlfing sowie Überleitung ins bestehende Kanalnetz - Sachstandsbericht
7 Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Altmühl - Abgabe einer Stellungnahme
8 Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Schambach - Abgabe einer Stellungnahme
9 Neuerlass der Gebührenregelung für verkehrsrechtliche Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Riedenburg
10 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung am 25.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Errichtung Windenergieanlagen - Vorstellung der Planung Hemau-Riedenburg der Firma Neue Energiewerke 3 GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö informativ 2
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3. Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Riedenburg - Antrag der Firma EnBW zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für Bauleitplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 3

Beschluss

An dem Beschluss vom 25.01.2024 wird festgehalten und der Antrag bleibt weiterhin zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Digitalisierung Grund- und Mittelschule Riedenburg - Sachstandsbericht und Information über den Eingang der Zuwendung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö informativ 4
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5. Sanierung Lintlhofkapelle - Sachstandsbericht und Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Das Projekt wird weiterverfolgt. Bei Neuigkeiten ist das zuständige Gremium zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Auflösung Teichkläranlagen Deising, Untereggersberg, Oberhofen und Gundlfing sowie Überleitung ins bestehende Kanalnetz - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö informativ 6
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7. Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Altmühl - Abgabe einer Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2024 ö beschließend 6.1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Es wird eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt abgegeben:

Von den Gemeindebürgern gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zahlreiche Stellungnahmen ein. Durch die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Altmühl wird bei den betroffenen Grundstückseigentümern massiv in ihr Grundrecht auf Eigentum eingegriffen. Die vorgebrachten Einwendungen enthalten insbesondere folgende Punkte:

  • unzureichende Information der betroffenen Grundstückseigentümer
  • Wertverlust der betroffenen Grundstücke und Gebäude
  • steigende Versicherungsbeiträge, bzw. keine Versicherungsabschlussmöglichkeit
  • schwieriger Erhalt von Bestandsbauten
  • Unverhältnismäßigkeit des Vorhabens
  • keine Berücksichtigung der umgesetzten baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • Ausschluss der Hochwassergefahr durch den Bau des RMD-Kanals
Zahlreiche Grundstücke wurden hierbei in ihrer Höhenlage angepasst und der Wasserspiegel abgesenkt. Zudem kann der Wasserspiegel durch zwei Wehre, bzw. verschiedene Staumöglichkeiten angepasst werden. Seit dem Bau war kein drastischer Pegelanstieg mehr zu verzeichnen.

Als Vertretung der Riedenburger Gemeindebürger spricht sich der Stadtrat daher entschieden gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Altmühl aus und fordert einen entsprechenden Erörterungstermin mit geeigneter und rechtzeitiger Unterrichtung der betroffenen Grundstückseigentümer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Schambach - Abgabe einer Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2024 ö beschließend 6.2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Es wird eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt abgegeben:

Von den Gemeindebürgern gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zahlreiche Stellungnahmen ein. Durch die geplante Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Schambach wird bei den betroffenen Grundstückseigentümern massiv in ihr Grundrecht auf Eigentum eingegriffen. Die vorgebrachten Einwendungen enthalten insbesondere folgende Punkte:

  • unzureichende Information der betroffenen Grundstückseigentümer
  • Wertverlust der betroffenen Grundstücke und Gebäude
  • steigende Versicherungsbeiträge, bzw. keine Versicherungsabschlussmöglichkeit
  • schwieriger Erhalt von Bestandsbauten
  • Unverhältnismäßigkeit des Vorhabens
  • keine Berücksichtigung der umgesetzten baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • Ausschluss der Hochwassergefahr durch den Bau des RMD-Kanals
Zahlreiche Grundstücke wurden hierbei in ihrer Höhenlage angepasst und der Wasserspiegel abgesenkt. Zudem kann der Wasserspiegel durch zwei Wehre, bzw. verschiedene Staumöglichkeiten angepasst werden. Seit dem Bau war kein drastischer Pegelanstieg mehr zu verzeichnen.

Als Vertretung der Riedenburger Gemeindebürger spricht sich der Stadtrat daher entschieden gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Schambach aus und fordert einen entsprechenden Erörterungstermin mit geeigneter und rechtzeitiger Unterrichtung der betroffenen Grundstückseigentümer.

Unabhängig davon ist zu prüfen, ob das Überschwemmungsgebiet aufgrund Fristablauf überhaupt noch festgesetzt werden kann. Die vorläufige Sicherung erfolgte am 14.09.2018. Die Festsetzungsfrist beträgt gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BayWG fünf Jahre. Die Festsetzung hätte demnach bis spätestens 13.09.2023 erfolgen müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Neuerlass der Gebührenregelung für verkehrsrechtliche Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Riedenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö beschließend 9

Beschluss

Gebührenregelung für verkehrsrechtliche Anordnungen
im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Riedenburg

gültig ab: 01.03.2024

Innerorts

Sicherungsmaßnahmen, halbseitige Sperrung der Straße mit und ohne Rad- und / oder Gehwegsperrungen
Zeitraum
Kosten
1 Tag
20,00 €
bis zu 1 Woche
30,00 €
bis zu 2 Wochen
40,00 €
ab 1 Monat
60,00 €
bis zu 3 Monaten
80,00 €
ab 6 Monate
110,00 €
bis zu 1 Jahr
250,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 25,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Vollsperrung mit und ohne Umleitung
Zeitraum
Kosten
1 Tag
40,00 €
bis zu 1 Woche
50,00 €
bis zu 2 Wochen
60,00 €
ab 1 Monat
100,00 €
bis zu 3 Monaten
200,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 4 Wochen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 35,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Außerorts

Sicherungsmaßnahmen, halbseitige Sperrung der Straße mit und ohne Rad- und / oder Gehwegsperrungen
Zeitraum
Kosten
1 Tag
30,00 €
bis zu 1 Woche
40,00 €
bis zu 2 Wochen
50,00 €
ab 1 Monat
80,00 €
bis zu 3 Monaten
120,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 25,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Vollsperrung mit und ohne Umleitung
Zeitraum
Kosten
1 Tag
50,00 €
bis zu 1 Woche
100,00 €
bis zu 2 Wochen
110,00 €
ab 1 Monat
150,00 €
bis zu 3 Monaten
250,00 €
Bei kurzfristiger Antragsstellung (bis zu 14 Tagen vorher) wird ein Eilzuschlag in Höhe von 40,00 € erhoben. Ausnahmen sind z. B. ein plötzlich auftretender Kabelschaden, Wasserrohrbruch oder Ähnliches.

Innerorts/Außerorts

Nachtrag/Änderung: ½ der Gesamtgebühr der vorangegangenen verkehrsrechtlichen Anordnung, mind. 15,00 €
Verlängerung: ½ der Gesamtgebühr der vorangegangenen verkehrsrechtlichen Anordnung
Erstellung eines Verkehrszeichens- und/oder Beschilderungsplans (Gebührenordnungsnr. 399 der GebOSt): nach Aufwand pro angefangene Viertelstunde 12,80 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.02.2024 ö 10
Datenstand vom 22.03.2024 11:55 Uhr