Datum: 21.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung
2 Bericht über die öffentliche Hauptverwaltungsausschusssitzung am 20.02.2024
3 Bericht über die öffentliche Hauptverwaltungsausschusssitzung am 04.03.2024
3.1 Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Finanzplan 2025 bis 2027, Stellenplan und weiteren Anlagen
4 Ortsrecht
4.1 Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)
4.2 Erlass einer Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2024
5 Antrag der CWG-Fraktion - Durchführung eines runden Tisches mit den Projektanten der geplanten Windkraftanlagen zur Einführung eines Bürgerstromtarifs für von Windkraftanlagen betroffenen Bürgern
6 vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 84 "Erweiterung Solarpark Harlanden" mit paralleler 70. Flächennutzungs- und 51. Landschaftsplanänderung - Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
7 eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau im Stadtgebiet Riedenburg - Genehmigung des Kooperationsvertrages mit der Firma Leonet GmbH
8 Wasserversorgung der Stadt Riedenburg - Beschluss zum kaufmännischen Jahresabschluss für das Jahr 2022
9 Feuerwehrwesen
9.1 Freiwillige Feuerwehr Baiersdorf - Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellv. Feuerwehrkommandanten
9.2 Freiwillige Feuerwehr Baiersdorf - Gründung einer Kinderfeuerwehr
10 Europawahl am 09.06.2024 - Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer
11 Verschiedenes

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung am 22.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bericht über die öffentliche Hauptverwaltungsausschusssitzung am 20.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Hauptverwaltungsausschusssitzung am 20.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bericht über die öffentliche Hauptverwaltungsausschusssitzung am 04.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Hauptverwaltungsausschusssitzung am 04.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.1. Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Finanzplan 2025 bis 2027, Stellenplan und weiteren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 04.03.2024 ö beratend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit einem Gesamtvolumen von 29.002.700,00 €, den gleichbleibenden Hebesätzen für die Realsteuern, mit einer geplanten Kreditaufnahme von 2.089.055,00 € und Verpflichtungsermächtigungen von 2.015.000,00 € betreffend das Jahr 2025, sowie der Aufnahme eines Kassenkredites von bis zu 2.000.000,00 € wird als Haushaltssatzung 2024 der Stadt Riedenburg beschlossen. 

Ebenso werden der Haushaltsplan 2024 mit Stellenplan, Finanzplan und dem Investitionsprogramm 2025 bis 2027, sowie den sonstigen Anlagen beschlossen.

Haushaltssatzung
der Stadt Riedenburg
(Landkreis Kelheim)
für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Riedenburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen



und Ausgaben mit

15.858.050
EUR




und 

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen



und Ausgaben mit

13.144.650
EUR

somit im Gesamthaushalt mit


29.002.700

EUR




ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.089.055,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.015.000,00 € festgesetzt (verteilt auf folgende Jahre - 2025: 2.015.000,00 €).

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                          330   v. H.

b)  für die Grundstücke (B)                                                          310   v. H.

2.  Gewerbesteuer                                                                  345   v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (so z. B. zu §§ 25 bis 27 und § 36 KommHV) und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö 4
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4.1. Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 4.1

Beschluss

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Wochen- und Jahrmärkte der Stadt Riedenburg (Marktsatzung - MS)


Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemein-deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), folgende Satzung:

§ 1 Änderung

§ 2 Abs. 4 wird gestrichen und durch folgenden neuen Abs. 4 ersetzt: 

1Der Markt unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 beginnt um 17.00 Uhr und endet um 0.30 Uhr. 2Der Aufbau der Marktstände erfolgt ab 15.00 Uhr.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.2. Erlass einer Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 4.2

Beschluss

Verordnung der Stadt Riedenburg über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2024

Die Stadt Riedenburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 25.10.2023 (GVBl. S. 606), folgende Verordnung:

§ 1

Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes dürfen in der Stadt Riedenburg die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen an den angegebenen Tagen und Zeiten geöffnet sein:

Tag der Offenhaltung                                Offenhaltung ist veranlasst durch

07.04.2024
12.00 – 17.00 Uhr                                        Weißer-Sonntag-Markt

09.05.2024
12.00 – 17.00 Uhr                                        Christi-Himmelfahrts-Markt

28.07.2024
12.00 - 17.00 Uhr                                        Sankt-Anna-Markt

27.10.2024
12.00 – 17.00 Uhr                                        Spitzel-Markt

§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des § 17 des Ladenschlussgesetzes, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 3

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Antrag der CWG-Fraktion - Durchführung eines runden Tisches mit den Projektanten der geplanten Windkraftanlagen zur Einführung eines Bürgerstromtarifs für von Windkraftanlagen betroffenen Bürgern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Die Projektanten der geplanten Windkraftanlagen werden für die Durchführung eines runden Tisches zu einer der nächsten Stadtratssitzungen eingeladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 84 "Erweiterung Solarpark Harlanden" mit paralleler 70. Flächennutzungs- und 51. Landschaftsplanänderung - Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 84 „Erweiterung Solarpark Harlanden“ sowie der parallelen 70. Flächennutzungs- und 51. Landschaftsplanänderung werden in der Fassung vom 21.03.2024 gebilligt. 

Der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, ist auf Grundlage dieser Planungen durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau im Stadtgebiet Riedenburg - Genehmigung des Kooperationsvertrages mit der Firma Leonet GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Firma Leonet im Stadtgebiet Riedenburg wird weiterverfolgt. Der vorgelegte Kooperationsvertrag ist zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Wasserversorgung der Stadt Riedenburg - Beschluss zum kaufmännischen Jahresabschluss für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö 8

Beschluss

Der Jahresabschluss 2022 der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Riedenburg

Bilanzsumme Aktiva                2.989.212,57 €

Bilanzsumme Passiva                2.989.212,57 €

Jahresverlust                        -   57.618,58 €

Jahresverlust lt. GuV                -   57.618,58 €

wird hiermit festgestellt.

Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Künftige Gewinne des Betriebes gewerblicher Art (BgA) „Wasserversorgung“ werden bis auf weiteres stets der Rücklage zugeführt.

Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt Riedenburg sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit diese nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Feuerwehrwesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö 9
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9.1. Freiwillige Feuerwehr Baiersdorf - Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und des stellv. Feuerwehrkommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 9.1

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird Herr Manfred Schmid als Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Baiersdorf und Herr Alexander Ballach als stellvertretender Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Baiersdorf bestätigt, jeweils für die Amtszeit vom 16.03.2024 bis 15.03.2030.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9.2. Freiwillige Feuerwehr Baiersdorf - Gründung einer Kinderfeuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 9.2

Beschluss

Der Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Baiersdorf als öffentliche Einrichtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Europawahl am 09.06.2024 - Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 10

Beschluss

Bei der Europawahl am 09.06.2024 erhält jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö 11
Datenstand vom 22.04.2024 14:31 Uhr